BT-Drucksache 16/8314

Haltung der Bundesregierung zur Kritik des Bundesrechnungshofes zum Haushaltsmitteleinsatz im Zusammenhang mit nicht ausgelasteten Übungskapazitäten der Bundesluftwaffe

Vom 27. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8314
16. Wahlperiode 27. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Lothar Bisky, Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze,
Inge Höger, Michael Leutert, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Haltung der Bundesregierung zur Kritik des Bundesrechnungshofes
zum Haushaltsmitteleinsatz im Zusammenhang mit nicht ausgelasteten
Übungskapazitäten der Bundesluftwaffe

Die Bundesregierung begründet ihr Beharren an einer weiteren militärischen
Nutzung des Bombodroms in der Kyritz-Ruppiner Heide u. a. mit den „aktu-
ellen und zukünftig zu erwartenden Einsatzszenarien moderner Streitkräfte,
die von komplexen Luftkriegsoperationen bis hin zu Operationen im bebauten
Gelände reichen“ sowie ihrer aktuellen Übungseinsatzplanung (vgl. dazu: Ant-
wort auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE., Bundestags-
drucksache 16/7274). Gerade aber diese aktuelle Übungseinsatzplanung ist im
November 2007 durch den Bundesrechnungshof gerügt worden: Die Bundes-
luftwaffe plane auf der Grundlage überholter Nutzungsdaten und Qualitäts-
anforderungen, die Nutzungskonzepte entsprächen nicht mehr annähernd dem
tatsächlichen Bedarf. Mit den vorhandenen Übungseinrichtungen im In- und
Ausland hätte sie bisher allen qualitativen Anforderungen an effektive Übungs-
einsätze genügt. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. räumte die Bundesregierung außerdem ein, dass sich die Zahl der
tatsächlich durchgeführten Übungseinsätze der Luftwaffe sowohl im In- wie im
Ausland von 2 757 im Jahr 2003 auf 2 031 im Jahr 2006 verringert hat, obwohl
sich der Flugzeugbestand kaum verändert hat und sogar zusätzliche Einsatz-
verpflichtungen im Rahmen der NATO eingegangen worden sind. Trotzdem
scheint das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) an einem Ausbau der
Übungseinsatzkapazitäten durch zusätzliche 1 700 Übungseinsätze auf dem
Bombodrom in der Kyritz-Ruppiner Heide festhalten zu wollen und hat Beru-
fung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom Juli 2007 einge-
legt.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Prüfbericht
des Bundesrechnungshofes, der angesichts nicht benötigter Übungskapazitä-

ten für die Bundesluftwaffe von Mittelverschwendung spricht?

2. Wie erklärt die Bundesregierung den Rückgang der Übungsflüge der Luft-
waffe auf den Luft-Boden-Schießplätzen (LBS) im In- und Ausland?

3. Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung der deutliche Rück-
gang der Übungseinsätze auf den Luft-Boden-Schießplätzen Nordhorn und
Siegenburg sowie im Ausland für die Gewährleistung des verfassungsmäßi-
gen Auftrags der Landesverteidigung?

Drucksache 16/8314 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

4. Wie begründet die Bundesregierung, dennoch an der Notwendigkeit zu-
sätzlicher Übungseinsätze bzw. Übungskapazitäten auf dem Bombodrom
in der Kyritz-Ruppiner Heide festzuhalten?

5. Welche maximalen Übungskapazitäten für Luft-Boden-Einsatzübungen
standen der Bundesluftwaffe sowie den ausländischen Partnerverbänden in
Deutschland und im Ausland jeweils zur Verfügung, und in welchem Um-
fang wurden diese Kapazitäten jeweils pro Jahr tatsächlich ausgeschöpft?

6. Welche Flugzeugtypen der Luftwaffen wurden in den letzten Jahren wie
häufig bei Luft-Boden-Übungseinsätzen im Inland und im Ausland bzw.
über See eingesetzt (aufgeschlüsselt nach Jahren und Flugzeugtypen und
Luft-Boden-Übungsplätzen)?

7. Welche Mindestzahl an Luft-Boden-Übungseinsätzen erachtet die Bundes-
regierung derzeit als notwendig, um die Einsatzbereitschaft der verschiede-
nen Flugzeugtypen zu gewährleisten (bitte aufgeschlüsselt nach Flugzeug-
typen)?

8. Welche konkreten, für die Bundeswehr einsatzrelevanten Übungsdefizite
ergeben sich aktuell aus der Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass
die im Moment zur Verfügung stehenden Übungsplätze nicht ausgelastet
werden, welche die Bundeswehr dazu zwingen, an einem zusätzlichen Be-
darf an Übungskapazitäten festzuhalten?

9. Wie viele Einsatzübungen plant die Bundeswehr für die kommenden fünf
Jahre auf den zur Verfügung stehenden Luft-Boden-Schießplätzen in der
Bundesrepublik sowie im Ausland, insbesondere im Vergleich zu den
Jahren 2006 und 2007, und welche Gründe gibt es ggf. für quantitative Ver-
änderungen (aufgeschlüsselt nach Luft-Boden-Übungsplätzen)?

10. Welche Notwendigkeit besteht angesichts aktueller Einsatzszenarien für
das Training von Tiefflügen mit dem Abschuss ungelenkter Waffen durch
die Bundesluftwaffe?

In welchen Einsatzszenarien werden solche Fähigkeiten erforderlich?

11. Welche Luftfahrzeuge und welche Waffensysteme sollen in den kommen-
den Jahren auf den Luft-Boden-Schießplätzen in Deutschland trainieren,
bzw. für welche Einsätze sollen sie vorbereitet werden?

12. Wie stellt sich im Moment der Umfang des Personals auf dem LBS Kyritz-
Ruppiner Heide/Wittstock dar, wie war die Entwicklung seit 2003, und wie
soll sich die Personalstärke in den nächsten fünf Jahren entwickeln, auf-
geschlüsselt nach militärischen und zivilen Dienstposten?

13. Wie verhalten sich diese Entwicklung bzw. die Planungen zu den früheren
Aussagen der Bundeswehr, mit dem LBS neue Arbeitsplätze für die Region
zu schaffen?

Welchen Grund gibt es für mögliche Abweichungen von den ursprüng-
lichen Aussagen?

14. Wie stellt sich im Moment der Umfang des Personals auf den anderen deut-
schen LBS dar, wie war die Entwicklung seit 2003, welche Planungen gibt
es für die nächsten fünf Jahre, aufgeschlüsselt nach militärischen und zivi-
len Dienstposten?

15. Welche bislang im Rechtsstreit für die sofortige Inbetriebnahme des Bombo-
droms (Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam und Berufung ge-
gen sein Urteil vom Juli 2007) von der Bundesregierung noch nicht geltend
gemachten Gründe für die Inbetriebnahme des Bombodroms durch die

Bundeswehr wurden im Rahmen des Berufungsverfahrens neu eingebracht?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8314

16. Welche konkreten Planungen hat bzw. entwirft das BMVg für die Ent-
wicklung alternativer Möglichkeiten, den aus ihrer Sicht notwendigen
Bedarf an Luft-Boden-Übungskapazitäten für den Fall zu gewährleisten,
dass eine Inbetriebnahme des LBS Wittstock nicht möglich ist?

17. Gibt es bereits verbindliche Zusagen der Bundesregierung an die NATO-
Staaten, den LBS Wittstock für Übungseinsätze zu nutzen, und wenn ja,
wann wurden diese Zusagen gemacht, und welcher Anteil der geplanten
1 700 Übungseinsätze soll für Übungsflüge anderer NATO-Staaten zur Ver-
fügung stehen?

Berlin, den 26. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.