BT-Drucksache 16/8289

Die EU-ASEAN-Beziehungen

Vom 25. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8289
16. Wahlperiode 25. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jürgen Trittin, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln),
Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die EU-ASEAN-Beziehungen

Im Jahr 2007 feierte die Association of South East Asian Nations (ASEAN) ihr
40. Jubiläum. Der Staatenverbund umfasst mittlerweile alle zehn südostasiati-
schen Staaten und stellt mit mehr als 500 Millionen Menschen eine der größten
regionalen Gemeinschaften der Welt dar. Zugleich ist ASEAN ein wichtiges
wirtschaftliches und politisches Gegengewicht zu China und Indien.

Die EU und ASEAN feierten ebenfalls im Jahr 2007 das 30. Jubiläum der Auf-
nahme ihrer Beziehungen. Unter der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2007
wurde die Nürnberger Erklärung zur vertieften Partnerschaft zwischen der EU
und ASEAN verabschiedet. Gerade in den Bereichen Energie und Klimaschutz
ist eine Zusammenarbeit unentbehrlich, um globale Herausforderungen zu be-
wältigen.

Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Heterogenität innerhalb der Ge-
meinschaft ist ASEAN noch weit entfernt von einer Integration wie der der EU.
Wegen des Prinzips der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der
Mitgliedstaaten untereinander und des Konsensprinzips ist ASEANs Hand-
lungsfähigkeit in vielen Feldern eingeschränkt – dies betrifft insbesondere Men-
schenrechtsprobleme einzelner Mitgliedstaaten. Ende 2007 wurde eine neue
ASEAN-Charta in Singapur von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet, um den
Integrationsprozess weiter zu beschleunigen.

Wir fragen dazu die Bundesregierung:

I. EU-ASEAN-Beziehung

1. Wie bewertet die Bundesregierung die EU-ASEAN-Außenministerkonfe-
renz 2007 in Nürnberg?

a) Welche Fortschritte in den EU-ASEAN-Beziehung wurden nach Ein-
schätzung der Bundesregierung erzielt?

b) Welche Schwerpunkte in der Zusammenarbeit mit ASEAN-Staaten setzt
die Bundesregierung nach der Außenministerkonferenz in Nürnberg?
c) Welche konkreten Schritte hat nach Kenntnis der Bundesregierung die EU
zur Implementierung der Nürnberg-Erklärung bisher vorgenommen?

2. Inwieweit entspricht das 1980 unterzeichnete „EU-ASEAN Cooperation
Agreement“ nach Einschätzung der Bundesregierung noch den heutigen
Anforderungen der EU-ASEAN-Kooperation in einer neuen politischen
und wirtschaftlichen Umgebung?

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3. Welche Position vertritt die Bundesregierung in den Verhandlungen über
eine Freihandelszone mit ASEAN?

a) Gibt es einen konkreten Zeitplan für die Einrichtung der Freihandels-
zone?

b) Was hält die Bundesregierung von der Überlegung, die EU-Außenkom-
missarin Benita Ferrero-Waldner geäußert hat, dass man die Verhand-
lung an eine Verbesserung der Lage in Birma knüpfen solle?

4. Welches Volumen betragen die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU
und ASEAN sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ASEAN
jährlich?

5. Wie bewertet die Bundesregierung das jüngste ASEAN-Gipfeltreffen in
Singapur und die Unterzeichnung einer neuen ASEAN-Charta?

6. Wie unterstützt nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Union
die regionale Integration der ASEAN-Staaten?

a) Wie schätzt die Bundesregierung die Integrationsperspektive der ASEAN
zu einem politischen Staatenbund ein?

b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass ASEAN neue Mitglieder auf-
nehmen wird, und wenn ja, welche und wann?

7. Welche Kooperationsprogramme unterhält die Bundesregierung mit den
ASEAN-Staaten zur Förderung der bilateralen wirtschaftlichen Beziehung
und des politischen Dialogs?

8. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die nachhaltige Ent-
wicklung in den ASEAN-Staaten?

9. Was sind die Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit Deutsch-
lands mit den ASEAN-Staaten?

10. Wie schätzt die Bundesregierung den Stand des Wiederaufbaus nach der
Tsunamikatastrophe im Jahr 2004 in den betroffenen ASEAN-Staaten ein?

II. Menschenrechte

11. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Birma/Myanmar
mittlerweile ein?

12. Wie viele Menschen wurden nach heutigem Kenntnisstand der Bundes-
regierung vom Militärregime in Birma/Myanmar während der Protestbewe-
gung festgenommen?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung freier Wahlen in Birma/
Myanmar durch die Militärregierung?

14. Wie bewertet die Bundesregierung mittlerweile die Zusammenarbeit von
ASEAN mit dem Sonderbeauftragten der Vereinten Nationen für Birma,
Ibrahim Gambari?

15. Wie beurteilt die Bundesregierung die juristische Aufarbeitung von Men-
schenrechtsverletzungen in Indonesien in den 90er Jahren unter der Herr-
schaft des Diktators Hadji Mohammed Suharto?

a) Wie verläuft nach Einschätzung der Bundesregierung die juristische Auf-
arbeitung der Menschenrechtsverletzungen und Massenvergewaltigun-
gen von Frauen, insbesondere der chinesischen Minderheit, in Jakarta
während der Unruhen im Mai 1998 in Indonesien?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/8289

b) Haben sich in diesem oder anderem Zusammenhang die Vorwürfe erhär-
tet, nach denen daran in großem Umfang das indonesische Militär betei-
ligt gewesen sein soll?

16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der Frauen und
Mädchen in Indonesien, besonders hinsichtlich der Rechte derjenigen Frau-
en und Mädchen, die als Haushaltshilfen beschäftigt werden?

Wie hoch ist der Prozentsatz der Minderjährigen unter 15 Jahren unter den
Haushaltshilfen?

17. Wie schätzt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Aceh ein?

18. Welche Kenntnis liegt der Bundesregierung vor über Hintergründe des Vor-
wurfs des Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen, dass die Men-
schenrechtsverletzungen in Kambodscha als systematische Methode zur
Unterdrückung der Opposition verwendet werden?

19. Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung der Menschenrechte in
Malaysia?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haftbedingungen in
Malaysia, und welche Menschen/Gruppen sind hiervon besonders betroffen?

20. Wie schätzt die Bundesregierung die Entwicklung in Osttimor nach den Prä-
sidentschafts- und Parlamentswahlen ein?

21. Wie schätzt die Bundesregierung das Konfliktpotenzial zwischen den Be-
völkerungsgruppen Firaku und Kaladi in Osttimor ein, auf deren Konflikt
die Unruhen im Jahr 2006 zurückzuführen sind?

22. Welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Menschenrechts-
lage der Papua-Bevölkerung in West-Papua?

a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den illegalen
Holzeinschlag in West-Papua, der den Lebensraum der Papua zerstört?

b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorwürfe von Journalistinnen und
Journalisten über die Misshandlung von Papua durch das indonesische
Militär, und wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten der frei-
en Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit sowie der politi-
schen Opposition in West-Papua ein?

c) Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung die
Umsiedlungspolitik Indonesiens auf die Lebensbedingungen der Papua?

d) Wie beurteilt die Bundesregierung die gegen den Willen der Papua vor-
genommene Unterteilung West-Papuas in zwei Provinzen im Jahre 2003
und deren Auswirkungen auf den ursprünglichen Autonomiestatus West-
Papuas?

23. Welche Maßnahmen hat die philippinische Regierung nach Kenntnis der
Bundesregierung ergriffen, um bei der Terrorbekämpfung gegen islamisti-
sche Extremisten die Menschenrechte zu gewährleisten und größere Trans-
parenz der Gerichtsverfahren zu schaffen?

24. Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung der Menschenrechte in
Singapur?

25. Welche Auswirkungen hatte nach Einschätzung der Bundesregierung die
Wahl in Thailand vom Dezember 2007 auf die Konfliktlösung im Süden des
Landes?

a) Welche Fortschritte gibt es bisher nach Einschätzung der Bundesregie-
rung in den Versuchen der thailändischen Regierung, den Konflikt mit

den muslimischen Rebellen im Süden des Landes durch Verhandlungen
zu lösen?

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b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der fehlenden Un-
terstützung der Verhandlungsstrategie mit muslimischen Rebellen in der
überwiegenden buddhistischen Bevölkerung in Thailand?

c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverlet-
zungen sowohl von Seiten der Separatisten, als auch von dem thailändi-
schen Militär?

26. Wie beurteilt die Bundesregierung die Meinungs- und die Glaubens- und Re-
ligionsfreiheit in Vietnam, insbesondere in Bezug auf die Internetdissiden-
tinnen und -dissidenten und religiöse Organisationen?

27. Wie bewertet die Bundesregierung die in dem Singapur-Gipfeltreffen unter-
zeichnete Charta der ASEAN mit dem Bekenntnis zu Menschenrechten und
Demokratie?

a) Inwieweit werden nach Einschätzung der Bundesregierung ASEAN-
Staaten das Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenhei-
ten und das Konsensprinzip nach der Unterzeichnung der neuen Charta
und der Schaffung einer Menschenrechtskommission ändern?

b) Welche konkreten Aufgaben und welches Mandat hat nach Kenntnis der
Bundesregierung die neu gegründete Menschenrechtskommission?

28. Wie bewertet die Bundesregierung die Einhaltung der Menschenrechte im
Kampf gegen den Terrorismus in den ASEAN-Staaten?

29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über islamistische Terror-
organisationen in den ASEAN-Staaten vor?

III. Umwelt und Energie

30. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung erneuerbare
Energien an der Energieversorgung der ASEAN-Staaten?

Welche Formen erneuerbarer Energien werden in dieser Region genutzt,
und wie hoch ist ihr jeweiliger Anteil?

31. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Höhe der CO2-
Emmissionen in den ASEAN-Staaten in den Jahren 2006 und 2007 vor?

32. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützen die EU und die Bundes-
regierung die Steigerung der Nutzung von erneuerbaren Energien in dieser
Region?

33. Welche Schritte werden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher vorge-
nommen, um die in der Nürnberger Erklärung der EU-ASEAN-Außen-
ministerkonferenz beschriebene Zusammenarbeit in den Bereich Energie-
sicherheit und Klimawandel/Umwelt umzusetzen?

34. Wie unterstützt die Bundesregierung die Möglichkeiten, den Anteil der
Wasserkraft am Primärenergieverbrauch und an der Stromerzeugung unter
der Berücksichtigung der Kriterien der World Commission on Dams in den
ASEAN-Staaten zu steigern?

35. Welche technologische und finanzielle Unterstützung leisten die EU und die
Bundesregierung an die ASEAN-Staaten, um deren Energieeffizienz zu
steigern?

36. Wie schätzt die Bundesregierung Umfang und Infrastruktur der Energiever-
sorgung der ASEAN-Staaten untereinander ein?

37. Über welchen technologischen und ökologischen Standard verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung die Kraftwerke in der Region, die Energie

aus primär fossilen Brennstoffen (Öl, Erdgas und Kohle) erzeugen?

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38. Welche Schwerpunkte im Bereich Umweltschutz setzt die deutsche Ent-
wicklungszusammenarbeit in den ASEAN-Staaten?

39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ankündigung der ASEAN-Staaten
bei ihrem Gipfeltreffen in Singapur 2007, eine umfangreiche Aufforstung
bis 2020 vorzunehmen?

Wie unterstützt die Bundesregierung Initiativen gegen Brandrodung in den
ASEAN-Staaten?

40. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung, dass einige ASEAN-
Mitglieder wie Indonesien, Thailand und Vietnam Atomkraftwerke planen?

41. Welche Positionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die ASEAN-
Staaten auf der Umweltkonferenz in Bali vertreten?

Welche der Positionen sind neu, und wie schätzt die Bundesregierung die
Möglichkeiten einer weiteren Zusammenarbeit mit den ASEAN-Staaten in
den Bereichen Klima und Umwelt nach Bali ein?

42. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, ASEAN-Staaten wie
Indonesien, das weltweit einer der größten Verursacher von Treibhausgasen
ist, stärker in einen möglichen Post-Kyoto-Prozess einzubinden und kon-
krete Ziele zur Reduzierung der Treibhausgase für sie zu definieren?

Berlin, den 22. Februar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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