BT-Drucksache 16/8012

Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften und Bundeswehr

Vom 7. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8012
16. Wahlperiode 07. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge,
Katrin Kunert, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken),
Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften
und Bundeswehr

In der Bundestagsdrucksache 16/7650 (Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 16/7437) antwortet die Bundesregierung auf die Frage,
ob die Bundeswehr in den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) feste Büros hätte
und dauerhaft Sprechstunden abhalten würde, mit Nein. Laut Bürgerinnen- und
Bürgeraussagen existiert in Osnabrück im Gebäude der Bundesagentur für
Arbeit eine Beratungsstelle der Bundeswehr, ebenso in der Bundesagentur für
Arbeit in Essen (Berliner Platz 10, 45127 Essen, Raum 1401 und 1402). Die
Wehrdienstberatung in Essen hat laut Bürgerinnen- und Bürgeraussagen dauer-
hafte Sprechstunden.

Laut „Dresdner Morgenpost am Sonntag“ vom 16. Dezember 2007 gibt es
zwischen der ARGE Leipzig und dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung
(ZNwG), welches mittels Wehrdienstberatern für den Dienst bei der Bundeswehr
wirbt, einen Kooperationsvertrag zwecks Bekämpfung der Jugendarbeitslosig-
keit. Jugendlichen werden Jobs bei der Bundeswehr angeboten. Der Leipziger
Sprecher der ARGE betont in dem „Dresdner Morgenpost am Sonntag“-Artikel:
„Ein Angebot für einen Job beim Bund werten wir als normale Wiedereinglie-
derungshilfe. Allerdings werden wir in jedem Einzelfall prüfen, ob das Angebot
zumutbar war und somit Sanktionen fällig werden.“ Der in dem „Dresdner Mor-
genpost am Sonntag“-Artikel zitierte Hauptmann der Bundeswehr sagte: „Bun-
desweite Mobilität und die uneingeschränkte Bereitschaft zu Auslandseinsätzen
setzen wir natürlich voraus.“ Laut der Aussage des Leipziger ARGE-Sprechers in
dem Artikel „Krieg statt Hartz IV“ in der „Jungen Welt“ vom 28. Dezember 2007
seien Kooperationsvereinbarungen mit dem Zentrum für Nachwuchsgewinnung
keine sächsische Besonderheit: „Anderswo in Deutschland bestehen diese Be-
ziehungen schon seit vielen Jahren.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Gibt es in den Gebäuden der Bundesagentur für Arbeit feste Beratungsstellen
der Bundeswehr und/oder dauerhafte Sprechstunden der Bundeswehr?
2. Bieten diese ihre Beratung und ihre Sprechstunden auch Arbeitsuchenden im
Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) an?

3. Aufgrund welcher Kooperationsvereinbarung (bitte als Anlage beifügen)
zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundeswehr und mit wel-
chen Zielsetzungen arbeiten die Beratungsstellen der Bundeswehr in den Ge-
bäuden der Bundesagentur für Arbeit?

Drucksache 16/8012 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Aufgrund welcher Kooperationsvereinbarung (bitte als Anlage beifügen)
zwischen der ARGE Leipzig und der Bundeswehr und mit welchen Ziel-
setzungen erfolgt die Zusammenarbeit zwischen ARGE Leipzig und der
Bundeswehr?

5. Gibt es weitere Kooperationsvereinbarungen zwischen ARGEn und der
Bundeswehr, mit welchen Zielsetzungen?

Wenn ja, diese bitte als Anlagen beifügen.

6. In welcher Form werden Erwerbslose im Rahmen des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) und Arbeitsuchende im Rahmen des Zweiten
Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) über Jobangebote der Bundeswehr infor-
miert, innerhalb welcher Maßnahmen?

7. Ist die Teilnahme an diesen Informationsveranstaltungen für Erwerbslose
verpflichtend, und werden den Erwerbslosen Sanktionen zur Durchsetzung
dieser Teilnahmeverpflichtung angedroht?

8. Ist ein Arbeitsangebot der Bundeswehr an Erwerbslose im Rahmen des
SGB III bzw. Arbeitsuchende im Rahmen des SGB II zumutbar, und kann
es bei Arbeitsablehnung sanktioniert werden?

9. Wie viele Sanktionen der unterschiedlichen Sanktionsstufen im Rahmen des
SGB II bzw. wie viele Sperrzeiten im Rahmen des SGB III im Jahr 2006 und
im Jahr 2007 wurden wegen Nichtannahme eines Jobangebotes der Bundes-
wehr ausgesprochen?

10. Wie viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen im SGB II und
wie viele Sperrzeiten im SGB III, die aufgrund einer Ablehnung eines
Arbeitsangebotes der Bundeswehr ausgesprochen worden sind, wurden
durch Widersprüche beziehungsweise durch gerichtliche Feststellungen
zurückgenommen?

Berlin, den 1. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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