BT-Drucksache 16/8011

Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 7. Februar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8011
16. Wahlperiode 07. 02. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, Kornelia Möller, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank
Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und Sperrzeiten
im Bereich des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet am 5. Januar 2008 über einen
Anstieg der Anzahl von Sanktionen im Bereich des Zweiten Buches Sozial-
gesetzbuch (SGB II) und Sperrzeiten im Bereich des Dritten Buches Sozialge-
setzbuch (SGB III), d. h. über einen Anstieg der Anzahl von Leistungskürzun-
gen bei Beziehenden der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und von
Leistungseinstellung bei Beziehenden von Arbeitslosengeld I (SGB III) im Jahr
2007 gegenüber dem Jahr 2006. In den letzten Jahren wurden die Regelungen
bezüglich Sanktionen und Sperrzeiten in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern
verschärft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Wie hoch war die Anzahl der ausgesprochenen Sanktionen im SGB II im Jahr
2006 und im Jahr 2007 in den verschiedenen Kürzungsstufen (Regelleistung,
Kosten der Unterkunft und Heizung) in absoluten und in Prozentzahlen für
junge Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über 25 Jahren?

2. Wie viele Sanktionen wurden mit der höchsten Sanktionsstufe (Leistungskür-
zungen auf null Euro) durch die Träger der Grundsicherung für Arbeit-
suchende (SGB II) im Jahr 2006 und im Jahr 2007 ausgesprochen?

3. Welche Gründe führten zur Verhängung von Sanktionen in den jeweiligen
Stufen bis hin zur Kürzung auf null Euro Leistung im Jahr 2006 und im Jahr
2007 im SGB II für junge Menschen unter 25 Jahren und für Menschen über
25 Jahren?

4. Wie viele von den etwa 40 000 Frauen, die jährlich Zuflucht in einem Frau-
enhaus in der Bundesrepublik Deutschland suchen und Leistungen nach dem
SGB II beziehen, wurden mit welchen Sanktionsstufen belegt, weil sie – psy-
chisch bedingt aufgrund von Gewalt und Traumatisierungen – Termin- und
anderen Aufforderungen der Träger der Leistungen nach SGB II nicht frist-

gemäß nachkommen konnten?

5. Wie viele Frauen wurden mit welchen Sanktionsstufen belegt, weil sie
schwangerschaftsbedingt Aufforderungen der Träger der Leistungen nach
SGB II nicht fristgemäß nachgekommen sind?

Drucksache 16/8011 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Wie viele verhängte Sanktionen der verschiedenen Stufen und Altersbe-
reiche im SGB II wurden durch Widersprüche beziehungsweise durch ge-
richtliche Feststellungen zurückgenommen?

7. Wie hoch war die Anzahl von Sperrzeiten für die unterschiedlichen Sperr-
dauerzeiten beim Leistungsbezug im SGB III im Jahr 2006 und im Jahr
2007 in absoluten und in Prozentzahlen?

8. Welche Gründe lagen für die Verhängung der genannten Sperrzeiten vor?

9. Wie viele ausgesprochene Sperrzeiten wurden durch Widersprüche bezie-
hungsweise durch gerichtliche Festlegungen zurückgenommen?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie Menschen, die
durch Leistungskürzungen und Sperrzeiten sanktioniert wurden, ihren
Lebensunterhalt und ihre Mietzahlungen bestreiten?

11. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Fälle vor, in denen die Sank-
tionierung durch Leistungskürzung und durch Sperrzeit zu Mietschulden
und in der Folge zu Wohnungslosigkeit führte?

Berlin, den 1. Februar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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