BT-Drucksache 16/7943

Die Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Sachstand für das Jahr 2007

Vom 29. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7943
16. Wahlperiode 29. 01. 2008

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln), Monika Lazar,
Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk, Wolfgang Wieland
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Arbeitsgruppe Statusrechtliche Begleitmaßnahmen
des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – Sachstand für das Jahr 2007

Im Juni 2005 wurde durch das Bundesministerium des Innern (BMI) die Ar-
beitsgruppe „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ (AG Status) eingerichtet.

Unter Federführung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
arbeiten in der AG Status (in den Räumen des Gemeinsamen Terrorismusab-
wehrzentrums) dauerhaft sieben Vertreterinnen und Vertreter des BAMF, des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), des Bundeskriminalamts (BKA) so-
wie – anlassbezogen – weitere Personen anderer Bundes- und Landesbehörden
zusammen (Stand: Ende 2006).

Aufgabe der AG Status ist es, möglichst frühzeitig zu erkennen, ob bei nicht-
deutschen Personen mit extremistischem bzw. terroristischem Hintergrund auf-
enthaltsrechtliche Maßnahmen angezeigt sind.

Einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zufolge
(Bundestagsdrucksache 16/3429)

● waren bis Ende 2006 in der AG Status 136 Fälle anhängig;

● hatte die AG Status den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flücht-
lingsanerkennung in 20 Fällen bewirkt;

● waren in 17 Fällen Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung (Ausweisungen)
und in einem Fall die Verweigerung eines Aufenthaltstitels empfohlen wor-
den; in weiteren 32 Fällen wurden durch die jeweils zuständigen Ausländer-
behörden Ausweisungsverfügungen erlassen;

● hatte in einem Fall die AG Status Maßnahmen zur Überwachung nach § 54a
Aufenthaltsgesetz empfohlen;

● wurde in elf Fällen eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem
initiiert;

● hatte in vier Fällen die AG Status dem Bundesministerium des Innern und

dem Auswärtigen Amt (AA) die Unterstützung der Länder bei der
Passersatzbeschaffung empfohlen;

● hatte die AG Status bis dahin (noch) nicht Maßnahmen zur Verhinderung
bzw. den Widerruf oder die Rücknahme von Einbürgerungen empfohlen.

Drucksache 16/7943 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Fälle waren/sind derzeit in der AG Status anhängig (bitte auf-
schlüsseln nach dem Gesamtaufkommen und den im Jahr 2007 neu hinzuge-
kommenen Fällen)?

2. In wie vielen Fällen hat die AG Status

a) den Widerruf bzw. die Rücknahme einer Asyl-/Flüchtlingsanerkennung;

b) Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung sowie weitere ausländerrechtli-
che Maßnahmen (z. B. Auflagen);

c) Maßnahmen zur Überwachung nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes;

d) Maßnahmen zur Verhinderung der (Wieder-)Einreise;

e) Maßnahmen zur Verhinderung bzw. den Widerruf oder die Rücknahme
von Einbürgerungen;

f) sonstige Maßnahmen

empfohlen bzw. initiiert (bitte jeweils aufschlüsseln nach dem Gesamtauf-
kommen und den im Jahr 2007 neu hinzugekommenen Fällen)?

3. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung – unab-
hängig von der Arbeit der AG Status – von jeweils zuständigen Ausländer-
behörden seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Anfang 2005

● Maßnahmen zur Überwachung nach § 54a des Aufenthaltsgesetzes bzw.

● eine Abschiebungsanordnung nach § 58a des Aufenthaltsgesetzes ange-
ordnet?

4. Liegen inzwischen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zu den von der
AG Status bewirkten asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Entscheidungen vor,
und wenn ja, welche?

5. Wie viele dieser in den Fragen 2. a) bis f) genannten Entscheidungen sind in-
zwischen rechtskräftig (bitte aufschlüsseln)?

6. Aus welchen Staaten stammen die Personen, denen auf Vorschlag der AG
Status die Asyl-/Flüchtlingsanerkennung widerrufen bzw. bei denen diese
Anerkennung zurückgenommen wurde (bitte aufschlüsseln nach dem Ge-
samtaufkommen und den im Jahr 2007 neu hinzugekommenen Fällen)?

7. Wie viele derjenigen Personen, denen auf Vorschlag der AG Status die Asyl-/
Flüchtlingsanerkennung widerrufen bzw. bei denen diese Anerkennung zu-
rückgenommen wurde

● erhielten einen subsidiären Schutzstatus;

● wurden (in welche Staaten) abgeschoben?

8. Wie viele Vertreterinnen/Vertreter

● des BAMF,

● des Bundesamtes für Verfassungsschutz bzw.

● des Bundeskriminalamtes

arbeiten inzwischen in der AG Status?

9. Welche anderen Bundes- und Landesbehörden haben an der Arbeit der AG
Status bislang mitgewirkt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7943

10. In welchen der AG Status vergleichbaren Gremien welcher Bundesländer
ist das BAMF bzw. andere Bundesbehörden (wie die Bundespolizei bzw.
das Bundesamt für Verfassungsschutz) aktiv?

11. Wurde – wie in der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt – ein „regelmäßiger Erfah-
rungsaustausch mit den Länderarbeitsgruppen“ begonnen?

Wenn ja, mit welchen Ländern werden, wie oft, zu welchen Themen und zu
welchen Zweck Erfahrungen/Berichte welcher Art ausgetauscht?

12. Wurde – wie in der Beantwortung der o. g. Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt – ein „Informationspool“ auf-
gebaut? Wenn ja,

a) Informationen welcher Art (z. B. welche personenbezogenen Daten)
werden hierin gespeichert?

b) gibt es für diese Datenbank eine Rechtsgrundlage, und wenn ja, welche?

c) welche Behörden dürfen Daten in diesen „Informationspool“ eingeben,
und welche Behörden dürfen Daten zu welchen Zwecken abrufen?

d) wird dieser „Informationspool“ durch den Bundesbeauftragten für den
Datenschutz überwacht, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?

Berlin, den 29. Januar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.