BT-Drucksache 16/7902

Sicherstellung des Menschenrechts der Religions- und Glaubensfreiheit

Vom 24. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7902
16. Wahlperiode 24. 01. 2008

Große Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Marieluise Beck
(Bremen), Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Omid Nouripour,
Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sicherstellung des Menschenrechts der Religions- und Glaubensfreiheit

In ihrem aktuellen Bericht an die Generalversammlung der Vereinten Nationen
(VN) schreibt die Sonderberichterstatterin für Religions- und Glaubensfreiheit
Asma Jahangir, dass insbesondere religiöse Minderheiten, Frauen, Flüchtlinge,
Migrationsarbeiterinnen und -arbeiter, Kinder und Häftlinge in einer besonders
verletzlichen Situation bezüglich ihrer Religions- und Glaubensfreiheit seien,
und fordert die Staaten auf, aktiv Strategien zu entwickeln, um die Religions-
und Glaubensfreiheit sicherzustellen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland
gibt es in dieser Hinsicht noch Herausforderungen. Die Bundestagsfraktion
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hat sich u. a. in der Großen Anfrage zur rechtli-
chen Gleichstellung des Islam in der Bundesrepublik Deutschland (Bundestags-
drucksache 16/2085) damit auseinandergesetzt.

Unter Religions- und Glaubensfreiheit versteht man das Recht, sich für oder ge-
gen eine Religion frei zu entscheiden und die religiöse bzw. nichtreligiöse Über-
zeugung frei zu äußern und auch öffentlich zu bekunden. Religions- und Glau-
bensfreiheit ist ein Recht, das der und dem Einzelnen zukommt, sie oder ihn
gleichzeitig aber auch befähigt, sich zur Praktizierung der Religion mit anderen
zusammen zu schließen. Die Religions- und Glaubensfreiheit ist in der Allge-
meinen Erklärung der Menschenrechte enthalten und wird durch Artikel 18 des
Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) festge-
schrieben.

Die Glaubens- und Religionsfreiheit ist ein elementares Menschenrecht. Sie hat
sich als ein Motor für die Förderung aller Menschenrechte erwiesen, so im Hel-
sinki-Prozess. Die Schlussakte von Helsinki, der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hielt 1975 im Grundsatz VII des 1. Korbes
fest: „In diesem Rahmen werden die Teilnehmerstaaten die Freiheit des Indivi-
duums anerkennen und achten, sich allein oder in Gemeinschaft mit anderen zu
einer Religion oder einer Überzeugung in Übereinstimmung mit dem, was sein
Gewissen ihm gebietet, zu bekennen und sie auszuüben.“ Die Frage des Schut-
zes der Freiheit zu Glauben oder Nicht zu Glauben ist ein Lackmustest für den

Stand der Menschenrechte allgemein.

Weltweit werden Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen bedroht,
verhaftet, gefoltert und getötet. Opfer von Gewalt und Verfolgung sind Anhän-
gerinnen und Anhänger jeglicher Glaubensrichtungen. Je nach vorherrschender
Kultur und Glaubenslehre trifft die Verfolgung und Diskriminierung verschiede-
ne Glaubensrichtungen aber unterschiedlich stark. So sind es in stark islamisch

Drucksache 16/7902 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

geprägten Ländern neben Minderheitenströmungen des Islam vor allem Chris-
ten, aber auch Bahai oder Juden, die unter Verfolgung und Diskriminierung am
meisten leiden. In einer Reihe von Ländern werden wiederum Muslime oder
Buddhisten massiv unterdrückt.

Die christlichen Kirchen selbst haben lange mit der Anerkennung der Religions-
und Glaubensfreiheit Schwierigkeiten gehabt. So erfolgte die offizielle Aner-
kennung der Religions- und Glaubensfreiheit seitens der katholischen Kirche
erst 1965 mit dem zweiten Vatikanischen Konzil und der Erklärung „Dignitatis
humanae“. Darin heißt es „ dass die menschliche Person das Recht auf religiöse
Freiheit hat. Diese Freiheit besteht darin, dass alle Menschen frei sein müssen
von jedem Zwang sowohl von Seiten Einzelner wie gesellschaftlicher Gruppen,
wie jeglicher menschlichen Gewalt, so dass in religiösen Dingen niemand ge-
zwungen wird, gegen sein Gewissen zu handeln, noch daran gehindert wird, pri-
vat und öffentlich, als einzelner oder in Verbindung mit anderen innerhalb der
gebührenden Grenzen – nach seinem Gewissen zu handeln.“ Die religiöse Frei-
heit sei in Wahrheit auf die Würde der menschlichen Person selbst gegründet.

Zur Religions- und Glaubensfreiheit gehört die Möglichkeit, seinen Glauben frei
und ohne Zwang wechseln zu können. Allerdings zieht beispielsweise die Kon-
version vom Islam zu anderen Religionen vor allem in islamischen Ländern
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen nach sich, bis hin zur Todes-
strafe, und muss vor dem Hintergrund der Universalität der Menschenrechte
offen thematisiert werden. Auch das Recht, nicht zu glauben, also auch seine
Glaubensgemeinschaft zu verlassen, wird von der Religions- und Glaubensfrei-
heit abgedeckt. Die Religions- und Glaubenfreiheit kann im interkulturellen
Diskurs über die Menschenrechte als Brücke dienen. Jede Kultur und jede Reli-
gion befindet sich irgendwo auf der Welt in der Minderheit.

Die Religions- und Glaubensfreiheit findet ihre Schranken da, wo im Namen der
Religion die Menschenrechte anderer tangiert sind. Im Namen der Religion wer-
den Menschenrechtsverletzungen (Körperstrafen, Diskriminierung von Frauen
und sexuellen Minderheiten) und terroristische Gräueltaten begangen, Kriege
und gewaltsame Übergriffe gerechtfertigt. Gleichzeitig werden unter dem Vor-
wand des Kampfes gegen den Terror durch autoritäre Regime kulturelle und
religiöse Minderheiten unterdrückt und verfolgt.

Die völkerrechtlich kodifizierten Menschenrechtspakte garantieren umfassend
die Glaubens- und Religionsfreiheit. Sie schützen die Menschen vor gravieren-
den Verletzungen dieser Rechte wie ungerechtfertigten Ungleichbehandlungen
aufgrund des Glaubens oder Nicht-Glaubens.

Die Menschenrechtsberichterstattung zur Glaubens- und Religionsfreiheit muss
daher auch die ganze Bandbreite der Verletzung der Menschenrechtspakete um-
fassen. Die Erwähnung eines Landes in den einschlägigen Berichten sagt daher
nichts über das Ausmaß der Beanstandungen.

Die Fragen an die Bundesregierung zur Gewährleistung der Religions- und
Glaubensfreiheit in einzelnen Staaten und Regionen sind bewusst offen gehal-
ten. Auskünfte sowohl über Verletzungen als auch über positive Gewährleistun-
gen des Menschenrechts auf freie Religionsausübung werden erwartet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Rolle spielt die Religions- und Glaubensfreiheit in der Politik der
Bundesregierung, und auf welche Weise wird ihr Geltung verschafft?

Welche multilateralen Initiativen unterstützt oder betreibt die Bundesregie-
rung zur Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit weltweit?
2. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die VN-Sonderbericht-
erstatterin über Religions- und Glaubensfreiheit?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7902

3. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Arbeit von OSZE/
ODIHR im Bereich der Religions- und Glaubensfreiheit?

a) Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Aktivitäten zur Förderung
der Religions- und Glaubensfreiheit bei OSZE/ODIHR wieder in den
Bereich Menschenrechte eingeordnet werden?

Falls nein, wieso nicht?

b) Unterstützt oder betreibt die Bundesregierung in der OSZE Initiativen
zur Umsetzung des 2003 stattgefundenen Sondertreffens in der Mensch-
lichen Dimension über Religions- und Glaubensfreiheit?

4. Nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit zu Initiativen in den VN und in
der OSZE zur Förderung des intrareligiösen Dialogs, und wenn ja, auf wel-
che Weise, und wenn nein, wieso nicht?

5. Nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit zu Initiativen in den VN und in
der OSZE zur Förderung des Rechts, Religion oder Glauben zu wechseln
oder zu verlassen, und wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, wieso
nicht?

6. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung Initiativen zur Förderung
der Religions- und Glaubensfreiheit von Frauen und Mädchen und gegen
die Beschränkung der Rechte von Frauen und Mädchen aus religiösen
Gründen?

7. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung Initiativen zur Förderung
der Religions- und Glaubensfreiheit von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen,
Minderheiten, Arbeitsmigrantinnen und -migranten und Kindern sowie von
Personen, die als Inhaftierte oder im Rahmen bewaffneter Konflikte nicht
bewegungsfrei sind?

8. In welchen Staaten wird die Ausübung der Religions- und Glaubensfreiheit
abhängig gemacht von einer staatlichen Registrierung oder Genehmigung?

9. In welchen Staaten ist es nicht möglich, Wehrdienst aus Gründen der reli-
giösen Überzeugung zu verweigern?

10. In welchen Fällen hält die Bundesregierung einen Eingriff in die Religions-
und Glaubensfreiheit für gerechtfertigt?

11. Welche religiösen Gruppierungen und Gemeinschaften sind betroffen?

12. In welchen Ländern ist ein Religionswechsel strafrechtliche verboten, und
wie thematisiert die Bundesregierung dies in ihren bilateralen Gesprächen?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss von Reli-
gionsgemeinschaften auf staatliche Gesundheitspolitik, insbesondere bei
der Prävention von Krankheiten wie HIV/Aids, und wie beurteilt die Bun-
desregierung diese Rolle?

14. In welchen Ländern wird eine HIV-Präventionsstrategie mit Safer-Sex-
Kampagnen durch Religionsgemeinschaften behindert bzw. verhindert?

15. Welchen Einfluss hat der so genannte Kampf gegen den Terror auf die
Garantie der Religions- und Glaubensfreiheit in der Welt?

16. In welchen Ländern haben welche Religionsgemeinschaften Schwierigkei-
ten beim Erwerb oder Bau von Gotteshäusern und/oder Versammlungsräu-
men, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung hierfür?

a) In wie viel Ländern mit überwiegend nicht christlicher Bevölkerung
sind christliche Feiertage ein oder mehrere staatlich anerkannte Freier-
tage?
b) In wie viel Ländern mit überwiegend islamischer Bevölkerung sind der-
zeit christliche Freiertage staatlich anerkannt?

Drucksache 16/7902 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

17. In welchen Ländern sieht die Bundesregierung Antisemitismus als Problem
an, und wie thematisiert sie dieses in den bilateralen Gesprächen mit diesen
Ländern?

18. In welchen Ländern wird die Religion der Bahai verfolgt?

19. Welche religiösen Praktiken sieht die Bundessregierung als nicht von der
Religions- und Glaubensfreiheit abgedeckt an, und wie begründet sie dies?

Europa und Kleinasien

20. Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland, und
wie adressiert sie diese?

21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Griechenland?

22. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in den anderen Mitgliedstaaten der Euro-
päischen Union?

23. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verurteilungen von Perso-
nen in Armenien, die sich aus religiösen Gründen weigern den Militärdienst
abzuleisten?

24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Aserbaidschan?

25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewährleistung der Reli-
gions- und Glaubensfreiheit in Belarus?

26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Bosnien-Herzegowina?

27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Kroatien?

28. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Religions- und
Glaubensfreiheit die Bestandteile der norwegischen Verfassung, dass z. B.
Kinder lutherischer Eltern in diesem Glauben aufgezogen werden müssen,
und dass mindestens die Hälfte des norwegischen Kabinetts diesem Glau-
ben angehören müssen?

Welche Bestrebungen gibt es in Norwegen dies zu ändern?

29. In welchen Ländern findet man ähnliche Verfassungsbestandteile?

30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in der Russischen Föderation?

31. Wie gestaltet sich das Recht auf Verweigerung des Militärdienstes aus reli-
giösen Gründen in der Russischen Föderation?

32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Serbien?

33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkung der
Religions- und Glaubensfreiheit von Christen in der Türkei?

34. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in der Türkei (insbesondere nichtsunniti-
scher Islam, Aleviten, Juden, Jesiden und Bahai)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7902

Nordafrika und Naher Osten

35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der kopti-
schen Christen in Ägypten?

36. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der Bahai in
Ägypten?

37. Welche aktuellen Entwicklungen sind der Bundesregierung bekannt bezüg-
lich der Ausstellung von Ausweispapieren in Ägypten an Personen, die
nicht den drei anerkannten Buchreligionen angehören (insbesondere Bahai),
und wie thematisiert die Bundesregierung dies in ihren bilateralen Gesprä-
chen?

38. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Gesundheitszustand
des wegen des Vorwurfs der Beleidigung des Islams in ägyptischer Haft
sitzenden Bloggers A. K. N. S.?

39. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die vor ägyptischen Ge-
richten anhänglichen Fälle von Christen, die nach der Konversion zum
Islam wieder zum Christentum übertreten und ihren ursprünglichen christ-
lichen Namen und Identität wiederhaben wollen?

40. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Algerien?

41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Bahrain?

42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von religiö-
sen Minderheiten im Iran?

Welche Religionsgemeinschaften sind nicht zugelassen?

43. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verfolgung
und Verhaftung von Bahai im Iran?

Welche Zahlen liegen der Bundesregierung dazu vor?

44. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von reli-
giösen Minderheiten im Irak, insbesondere der Christen, Mandäer und
Jesiden?

45. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil religiöser Min-
derheiten in der irakischen Bevölkerung 2003 und heute?

46. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil religiöser Min-
derheiten unter den Flüchtlingen aus dem Irak heute?

47. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeit von An-
gehörigen religiöser Minderheiten unter den Flüchtlingen aus dem Irak in
Ägypten, den Golfstaaten, Jordanien, Syrien, Libanon und der Türkei, ihre
Religions- und Glaubensfreiheit auszuüben?

48. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Unterstützung
der Angehörigen religiöser Minderheiten unter den Flüchtlingen aus dem
Irak?

49. In welcher Weise arbeitet die Bundesregierung mit Kirchen und Nichtregie-
rungsorganisationen zusammen, um aus dem Irak geflüchtete religiöse Min-
derheiten zu unterstützen?

50. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Israel?

51. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der

Religions- und Glaubensfreiheit im Gazastreifen und auf der Westbank?

Drucksache 16/7902 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

52. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit im Jemen?

53. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Kuwait?

54. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit im Libanon?

55. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Libyen?

56. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Marokko?

57. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Oman?

58. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Saudi Arabien?

Welche Religionen dürfen dort nicht praktiziert werden, und welche islami-
schen Glaubensrichtungen werden unterdrückt oder behindert?

59. Welche aktuellen Fälle der Verletzung der Religions- und Glaubensfreiheit
sind der Bundesregierung aus Saudi Arabien bekannt, und in welcher Weise
wurde das Thema Religions- und Glaubensfreiheit in den 2007 in Berlin
stattgefundenen Gesprächen mit dem saudischen König Abdullah themati-
siert?

60. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Syrien?

61. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Tunesien?

62. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen der Regierung der Ver-
einigten Arabischen Emirate in Bezug auf die Religions- und Glaubensfrei-
heit, insbesondere im Vergleich mit anderen Ländern in der Region?

Zentralasien

63. Welchen Einfluss hatte die Zerschlagung der Taliban-Herrschaft in Afgha-
nistan auf die Gewährleistung der Religions- und Glaubensfreiheit?

64. Welche positiven und negativen Entwicklungen gibt es in dieser Hinsicht in
Afghanistan?

65. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Kasachstan?

66. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit Kirgisistans mit der
VN Sonderberichterstatterin über Religions- und Glaubensfreiheit?

Welche Aktivitäten der OSZE sind der Bundesregierung bekannt, die zur
Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit in Kirgisistan beitragen?

67. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zusammenhang zwi-
schen der Diskriminierung und Einschränkung der Rechte von Frauen und
religiösen Faktoren in Tadschikistan?

68. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Turkmenistan?

69. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über in Kasachstan verhaftete
Flüchtlinge und Asylbewerber aus Usbekistan, die von usbekischen Behör-

den wegen „religiösem Extremismus“ zur Festnahme und Auslieferung aus-
geschrieben wurden?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7902

70. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Usbekistan zur Bekämpfung von „reli-
giösem Extremismus“?

a) Gibt es in Usbekistan Initiativen und Projekte der VN und der OSZE zur
Förderung der Religions- und Glaubensfreiheit?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Zugang von Ver-
treterinnen und Vertretern der Vereinten Nationen und der OSZE, insbe-
sondere auch OSZE/ODIHR, zur usbekischen Zivilgesellschaft?

Afrika

71. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Diskriminierung von
traditionellen animistischen Religionen in Afrika?

72. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass in vielen afrikanischen
Ländern „Hexerei“ und „Zauberei“ strafbar sind, und welche Kenntnisse hat
die Bundesregierung über die Anwendung dieser Strafrechtsparagraphen?

73. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den starken Anstieg evan-
gelikaler Gruppen in Afrika und deren Verhältnis zu anderen Religions-
gemeinschaften?

Welche Zahlen liegen hierzu vor?

74. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Minder-
heitenreligionen in Äthiopien?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ein Erstarken der
wahabistischen Bewegung in Äthiopien, eine Änderung der Situation des
friedlichen Zusammenlebens von Muslimen und Christen sowie Gewalt im
Oktober 2007 gegen ehemalige Muslime, die sich zum Christentum beken-
nen?

75. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Minder-
heitenkirchen in Eritrea, insbesondere der Diskriminierung und Verhaftung
von Anhängern der Zeugen Jehovas und der Pfingstkirchen?

76. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sog. Prayer camps von
pentekostalen (pfingstkirchlichen) Kirchen in Ghana und den dort begange-
nen Menschenrechtsverletzungen, wie z. B. das tagelange Anketten von an-
geblich „Besessenen“, und wie beurteilt sie das Vorgehen der ghanaischen
Regierung dagegen?

77. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit auf den Malediven?

78. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Diskriminierung von
Nicht-Muslimen in Mauretanien?

79. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Nicht-
Muslimen in den 12 nördlichen Bundesstaaten Nigerias, in denen die Sharia
gilt?

80. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Minder-
heitenreligionen in Somalia?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der Glau-
bensfreiheit in Somalia und Gewalttaten im Kontext der aktuellen Kriegs-
situation, deren Motiv es ist, eine bestimmte Auffassung des Islam durch-
zusetzen oder die Glaubensfreiheit anderer Religionen zu beschneiden?

81. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Minder-

heitenreligionen im Sudan?

Drucksache 16/7902 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

82. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung insbesondere die Katho-
lische Kirche für die Oppositionsbewegung in Simbabwe, und welche poli-
tisch motivierten Maßnahmen von Seiten des Regimes Robert Gabriel
Mugabe gegen kritische Vertreter von Religionsgemeinschaften sind der
Bundesregierung bekannt?

83. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Religions- und
Glaubensfreiheit das Verbot der islamischen Al Faid al-Djaria im Tschad,
und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das anhängige Ge-
richtsverfahren?

Asien und Pazifikregion

84. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Bangladesch?

85. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Bhutan?

86. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Minder-
heitenreligionen in Birma?

87. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der
an den Protesten gegen die Militärjunta in Birma beteiligten buddhistischen
Mönche?

Welche Strafen wurden ausgesprochen, welche Zahlen liegen zu inhaftier-
ten Mönchen vor, und wie viele Mönche sind zu Tode gekommen?

88. Welchen Einfluss auf die Akzeptanz des Buddhismus als quasi Staatsreli-
gion durch das Regime in Birma hat nach Kenntnissen der Bundesregierung
der Protest der buddhistischen Mönche?

89. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Diskrimi-
nierung von Muslimen (sog. Rohingya Muslime) an der Westküste von
Birma, denen aufgrund der restriktiven Gesetzgebung u. a. der Zugang zu
Bildungsreinrichtungen verwehrt wird?

90. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Minder-
heitenreligionen in Brunei?

91. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Minder-
heitenreligionen und Glaubensgemeinschaften in China?

92. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine Verbesserung der Re-
ligionsfreiheit in China mit Hinblick auf die Olympischen Spiele 2008?

93. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Diskriminie-
rung des tibetanischen Buddhismus in China?

94. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der katholi-
schen Kirche in China, und wie beurteilt die Bundesregierung die Annähe-
rung zwischen der Untergrundkirche und dem Vatikan in den letzten Mona-
ten?

95. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Übergriffe auf Anhänger
und Pastoren der nichtregistrierten protestantischen Kirchen in China?

96. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen auf,
Verhaftungen und Folter von Falun-Gong-Anhängern in China?

97. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die Religionszugehörig-
keit der Uiguren und der Tibeter bei der Diskriminierung und Verfolgung
durch die chinesische Regierung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/7902

98. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Indien?

99. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Min-
derheitenreligionen und Glaubensgemeinschaften in Indonesien?

100. Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Religions-
und Glaubensfreiheit die Tatsache, dass in Indonesien nur Anhänger staat-
lich anerkannter Religionen einen Ausweis bekommen können und An-
hänger anderer Religionen und Glaubengemeinschaften entweder falsche
Angaben machen müssen oder auf einen Ausweis verzichten müssen und
dadurch erhebliche Probleme haben?

Welche Fälle sind er Bundesregierung bekannt?

101. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation von Min-
derheitenreligionen und Glaubensgemeinschaften in Kambodscha?

102. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Religionsfreiheit in
Laos?

103. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zustand des sich
immer noch in Laos in Haft befindenden Pastors Th. vor, und in welcher
Weise bemüht sich die Bundesregierung um seine Freilassung?

104. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Religionsfreiheit in
Malaysia?

105. Wie beurteilt die Bundesregierung das Urteil des malaysischen Bundesge-
richtshofes vom 30. Mai 2007, nach dem Konvertiten (insbesondere vom
Islam zum Christentum) eine Bescheinigung eines Sharia-Gerichtshofes
vorlegen müssen, die bestätigt, dass sie Apostaten sind, um dann die Reli-
gionseintragung in ihrem nationalen Ausweis ändern zu können?

106. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den Fall von Frau
R. M. aus Malaysia vor, die zur Trennung von ihrem hinduistischen Mann
gezwungen wurde und deren gemeinsame Tochter in die Obhut der musli-
mischen Großmutter gegeben wurde und die sich wegen angeblicher Wei-
gerung der Zusammenarbeit mit den muslimischen Behörden in Haft be-
findet?

Welche ähnlichen Fälle sind der Bundesregierung bekannt?

107. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über und wie beurteilt sie sog.
religiöse Rehabilitierungscamps für „deviante“ Muslime in Malaysia?

108. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in der Mongolei?

109. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Religions-
freiheit in Nordkorea?

110. Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung über Personen in
Nordkorea vor, die wegen Ihrer religiösen Überzeugung inhaftiert worden
sind?

111. Welche Informationen über den Gesundheitszustand des nordkoreanischen
Offiziers S. J., der im März 2006 wegen seiner angeblichen Kontakte zu
christlichen Kirchen in China und seiner Übertritts zum Christentum zum
Tode verurteilt worden ist, liegen der Bundesregierung vor?

Ist die Bundesregierung in diesem Fall bereits tätig geworden oder beab-
sichtigt tätig zu werden?

Drucksache 16/7902 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

112. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einschränkung der
Religions- und Glaubensfreiheit für religiöse Minderheiten (Christen,
Ahmadis, Sikh) in Pakistan?

113. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Sonderbe-
richterstatterin der Vereinten Nationen für Religions- und Glaubensfreiheit
und Vorsitzende der pakistanischen Menschenrechtskommission Asma
Jahangir im November 2007 unter Hausarrest gestellt wurde, und auf wel-
che Weise wurde dies in Gesprächen mit Pakistan thematisiert?

114. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verurteilungen von Per-
sonen in Südkorea, die sich aus religiösen Gründen weigern den Militär-
dienst abzuleisten?

115. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verurteilungen von Per-
sonen in Singapur, die sich aus religiösen Gründen weigern den Militär-
dienst abzuleisten?

116. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Vietnam?

117. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die vietnamesische
Regierung ein Vetorecht bei der Ernennung von katholischen Bischöfen
hat, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Ausübung
dieses Vetorechts?

Amerika

118. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den starken Anstieg von
evangelikalen Gruppen in Südamerika und deren Verhältnis zu anderen
Religionsgemeinschaften?

Welche Zahlen liegen hierzu vor?

119. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über indigene, aus präkolum-
bianischen Wurzeln stammende Religionen und Glaubensüberzeugungen
in Süd- und Mittelamerika, welche Zahlen liegen hierzu vor, und welchen
Diskriminierungen sind die Anhängerinnen und Anhänger dieser Religio-
nen und Glaubensüberzeugungen ausgesetzt?

120. Wie beurteilt die Bundesregierung das Verbot von Marihuana, das ein
wichtiger Bestandteil der Rastafari Praktiken ist, in einigen Ländern der
Karibik?

121. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Konflikte zwischen An-
hängern des Voodookultes und den christlichen Kirchen auf Haiti?

122. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gezielte Entführungs-
fälle und Tötungen von Priestern in Kolumbien?

123. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit auf Kuba?

124. Welche Rolle spielt nach Erkenntnissen der Bundesregierung die katholi-
sche Kirche und andere Glaubensgemeinschaften für die Oppositions-
bewegung auf Kuba?

125. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über religiös motivierte Ge-
walt und Diskriminierung in Mexico, insbesondere von Nichtkatholiken in
der Chiapas-Region?

126. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Peru?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/7902

127. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gewährleistung der
Religions- und Glaubensfreiheit in Venezuela?

128. Welche Rolle spielt nach Kenntnis der Bundesregierung die katholische
Kirche bei der Oppositionsbewegung in Venezuela?

129. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Stärke und das Er-
starken evangelikaler Gruppen sowie Organisationen wie Scientology in
den Vereinigten Staaten von Amerika und deren Verhältnis zu anderen Re-
ligionsgemeinschaften?

Welche Zahlen liegen hierzu vor?

130. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über religiös motiviere Ge-
walt und Diskriminierung, die von fundamentalistischen evangelikalen
Gruppen in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehen?

131. Welchen Einfluss haben nach Kenntnis der Bundesregierung evangelika-
len Gruppen und angeblichen Kirchen wie Scientology auf die Politik, auf
die US-Administration, auf die Regierungspartei, die Oppositionsparteien
und den beginnenden Wahlkampf in den USA?

132. In welchen Ländern, abgesehen von den oben genannten, sieht die Bundes-
regierung positive Entwicklungen oder negative Trends bezüglich der Ge-
währleistung der Religions- und Glaubensfreiheit, und wie thematisiert die
Bundesregierung diese in ihren bilateralen Gesprächen mit diesen Län-
dern?

Berlin, den 24. Januar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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