BT-Drucksache 16/7746

Für ein Gesamtkonzept zur Einrichtung von EU-Agenturen

Vom 16. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7746
16. Wahlperiode 16. 01. 2008

Antrag
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, Marieluise
Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe,
Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg) und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für ein Gesamtkonzept zur Einrichtung von EU-Agenturen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Derzeit gibt es 22 Gemeinschaftsagenturen, drei Agenturen für die Gemeinsame
Außen- und Sicherheitspolitik, drei Agenturen für die polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit in Strafsachen und vier Exekutivagenturen. Weitere Agenturen
sind in Planung. Diese sehr spezialisierten EU-Agenturen werden zur Bewälti-
gung neuer Aufgaben rechtlicher, technischer oder wissenschaftlicher Art einge-
richtet. Sie werden dezentral eingerichtet für eine größere Nähe zu den Bürge-
rinnen und Bürgern und um die Konzentration von EU-Gremien in Brüssel zu
mindern. Zur Ausführung ihrer Aufgaben sind die EU-Agenturen nicht wei-
sungsgebunden, lediglich zur Entlastung ihres Verwaltungshaushaltes dem
Haushaltkontrollausschuss des Europäischen Parlaments rechenschaftspflichtig.

Die Zahl der EU-Agenturen ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Seit
2000 ist ihre Anzahl von zwölf auf heute 35 um mehr als das Doppelte ange-
wachsen. Die Personalplanstellen sind in diesem Zeitraum um 148 Prozent von
1 784 auf 4 436,5 aufgestockt worden. Der Gesamthaushalt ist allein von 2005
auf 2007 um fast 20 Prozent von 1,065 Mrd. Euro auf 1,292 Mrd. Euro gestiegen.

Nicht alle EU-Agenturen sind dabei notwendig und sinnvoll, sondern mit ihnen
werden mitunter Aufgaben erledigt, die bereits an anderer Stelle bearbeitet wer-
den. In einigen Fällen sind die Mandate der Agenturen nicht eindeutig und Dop-
pelstrukturen zwischen unterschiedlichen Agenturen erkennbar. Zudem arbeiten
sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Agenturen als auch in den je-
weiligen Generaldirektionen der Europäischen Kommission zu denselben The-
menbereichen, so dass bei doppelter personeller Ausstattung dieselbe Arbeit
geleistet wird.

Auch gibt es Beispiele, bei denen lange Zeit ein klar erkennbares Konzept fehlt
bzw. das Direktorium nicht eingesetzt wird. Der Haushaltskontrollausschuss des

Europäischen Parlaments kritisiert zudem die mangelnde Kontrolle der Finanz-
verwaltung der EU-Agenturen. So seien der Rechnungshof hierzu personell, die
Kommission rechtlich nicht in der Lage die EU-Agenturen zu kontrollieren.

Der Deutsche Bundestag unterstützt die Einrichtung von EU-Agenturen nur
dann, wenn sie notwendig und sinnvoll ist. Zur Überprüfung und Beurteilung
dessen ist ein klarer Kriterienkatalog zur Einrichtung von EU-Agenturen erfor-
derlich. In einem Gesamtkonzept muss dargelegt werden, welcher konkrete

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Mehrwert für die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten durch die Einrich-
tung der jeweiligen Agentur entsteht. Zudem muss eine effiziente und transpa-
rente Kontrolle der Finanzverwaltung der EU-Agenturen sichergestellt werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. im Deutschen Bundestag ein Gesamtkonzept für EU-Agenturen einzubrin-
gen, in dem klare Kriterien für die Einrichtung von EU-Agenturen genannt
werden,

2. sich dafür einzusetzen, dass es nicht zu Doppelstrukturen zwischen Agentu-
ren oder zwischen Agenturen und den Generaldirektionen der Europäischen
Kommission kommt und dass die Mandate der Agenturen nachvollziehbar
und eindeutig sind,

3. dem Deutschen Bundestag eine Stellungnahme vorzulegen, inwieweit eine
effiziente und transparente Kontrolle der Finanzverwaltung der EU-Agentu-
ren gewährleistet ist.

Berlin, den 16. Januar 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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