BT-Drucksache 16/7744

Schutz und Förderung des Sports ernst nehmen - Sportförderungsgesetz des Bundes schaffen

Vom 16. Januar 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7744
16. Wahlperiode 16. 01. 2008

Antrag
der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann,
Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten
Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Schutz und Förderung des Sports ernst nehmen – Sportförderungsgesetz des
Bundes schaffen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Sport ist kein Luxusgut, sondern ein Grundbedürfnis und braucht barrierefreien
Zugang. Der Sport erfüllt in unserer Gesellschaft wichtige soziale und pädago-
gische Aufgaben. Er bietet Bewegungsmöglichkeiten, fördert und erhält die Ge-
sundheit und verbessert die Lebensqualität in jedem Alter. Der Sport schafft
sinnvolle Freizeitgestaltung, hilft, Persönlichkeit und Selbstwertgefühl zu ent-
wickeln, Vorurteile abzubauen, und begünstigt generationsübergreifende Kom-
munikation. Durch den Sport bieten sich gerade auch für Frauen aller Alters-
stufen, mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Orientierungen Mög-
lichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe und Gestaltung.

Immer mehr Menschen erkennen die Vorzüge sportlicher Aktivität. Elf Millio-
nen Mädchen und Frauen sowie 16 Millionen Jungen und Männer sind in über
90 000 Sportvereinen organisiert und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum
sozialen Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.

Das zunehmende Bedürfnis an sportlicher Betätigung führt zu einem wachsen-
den Bedarf an Sportangeboten. Anzahl und Zustand können die steigende Nach-
frage derzeit nicht decken. Ein Großteil der etwa 127 000 Sportstätten in den
Ländern und Kommunen muss saniert werden.

Fünf Millionen ehrenamtlich Tätige bilden mit ihrem Engagement, finanziellen
und zeitlichen Einsatz eine unverzichtbare Grundlage für den Sport. Die Förde-
rung von Beschäftigungsverhältnissen, die in erster Linie Grundstrukturen im
Sport sichern, Sport- und Übungsbetrieb gewährleisten und den Trainerbereich
stärken, trägt zur notwendigen Entlastung ehrenamtlicher Helferinnen und Hel-
fer bei.

Der Sport sollte als Staatszielbestimmung in das Grundgesetz aufgenommen
werden. Die Sportförderung erfordert umfassendes politisches Handeln.

Dem Rechnung tragend, sind zur Gewährleistung langfristiger Planungssicher-
heit in einem Sportfördergesetz die Grundzüge der Sportförderung zu veran-
kern. Damit würde Verbindlichkeit geschaffen und die Förderung von Sport-
angeboten sowie die Verbesserung der Sportinfrastruktur auf eine parlamenta-
rische Grundlage gestellt werden.

Drucksache 16/7744 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

den Entwurf eines Sportförderungsgesetzes des Bundes vorzulegen. Zweck die-
ses Gesetzes soll sein, den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit zu
verschaffen, sich unabhängig von sozialer Herkunft, Nationalität und Ge-
schlecht sowie ungeachtet einer organisatorischen Bindung nach ihren Interes-
sen und Fähigkeiten angemessen sportlich zu betätigen. Dabei ist auf eine aus-
gewogene Förderung des Freizeit-, Breiten-, Behinderten- und Gesundheits-
sports sowie des Nachwuchsleistungssports hinzuwirken. Den Belangen des
Natur- und Umweltschutzes ist Rechnung zu tragen.

Die Autonomie der Sportorganisationen sowie die Rechte der Länder und sons-
tigen Gebietskörperschaften bleiben unberührt.

In dem Gesetz soll insbesondere Folgendes geregelt werden:

1. Sicherung des Zugangs der Kinder und Jugendlichen zum Breiten- und
Leistungssport,

2. Maßnahmen zur Sicherung der Mitbestimmung und Chancengleichheit von
Frauen bei der Ausrichtung und Selbstverwaltung des Sports,

3. Schaffung von öffentlich finanzierter Beschäftigung im Bereich des ge-
meinnützigen Sports,

4. Fortschreibung und Ausweitung des „Goldenen Plans“, insbesondere unter
Berücksichtigung sozialer und ökologischer Kriterien sowie der Gleich-
stellung von Frauen und Männern,

5. Einführung einer zweckgebundenen Abgabe auf Umsätze aus Sport-
werbung für die Sportförderung,

6. Stärkung des Sports als wichtigen Teil von Gesundheitsförderung und Prä-
vention,

7. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in Sportorganisationen,

8. Einführung bundesweiter Qualitätsstandards zur Weiterentwicklung des
Schulsports,

9. Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung des Dopings im Sport,

10. Weiterentwicklung sportbezogener Forschung,

11. Förderung des Behindertensports und

12. Herstellung von Transparenz gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber bei der
Vergabe von pauschalen Fördermitteln und deren Verwendung sowie Bün-
delung der Sportfördermittel der Bundesministerien.

Berlin, den 16. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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