BT-Drucksache 16/7625

Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung im Sicherheitsbereich für Drittstaaten

Vom 17. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7625
16. Wahlperiode 17. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Jerzy Montag,
Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef
Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Bundesregierung
im Sicherheitsbereich für Drittstaaten

Seit Jahrzehnten leistet die Bundesregierung millionenschwere Ausstattungs-
und Ausbildungshilfe an Polizei- und Sicherheitskräfte anderer Staaten auch in
der Hoffnung, damit dort eine Entwicklung zu mehr Demokratie und Beachtung
der Menschenrechte zu fördern (bzw. zur Verringerung der Menschenrechtsver-
letzungen). Seit Jahren kritisieren Menschenrechtsverbände und Nichtregie-
rungsorganisationen, dass diese Hoffnung fehlt und dass diese Leistungen an
diktatorische Regimes deren Machterhalt und Praktiken eher zementieren statt
die Lage zu bessern.

Daher ist es Zeit, nüchtern Bilanz zu ziehen hinsichtlich der Ausbildungshilfe
(I.) und Ausstattungshilfe je des Bundesministeriums des Innern (II.) sowie der
Ausbildungs-, Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe durch andere deutsche Bun-
dessicherheitsbehörden (III.) bzw. durch Drittstaaten (IV.).

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Fragen zur Ausbildungshilfe:

Die Bundesregierung wird gebeten, die „Ausstattungs- und Ausbildungshilfe
des BMI einschließlich Geschäftsbereich“ für die Jahre 2000 bis 2006 (vgl.
Tabelle in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 23. Oktober 2007
auf die Frage 12 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bundestagsdruck-
sache 16/6839) auf folgende Fragen hin je dahin aufzuschlüsseln, wie die Aus-
bildungshilfe für jedes einzelne Land organisiert wurde und wie die Mittel in den
einzelnen Jahren verwendet wurden:

1. War das Bundeskriminalamt (BKA) oder welche andere Dienststelle für Or-
ganisation, Durchführung und Art der Verwendung der Hilfe federführend
zuständig?

2. Welchem Zweck und Ziel diente die geförderte Ausbildung jeweils?
3. Gab es ein Stipendiatenprogramm?

Wenn ja,

a) wie viele Teilnehmer aus den einzelnen Empfängerländern nahmen teil,

b) worauf lag der Schwerpunkt der Ausbildung (z. B. Art der Lehrgänge) in
der Bundesrepublik Deutschland,

Drucksache 16/7625 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

c) wie lange dauerten die Ausbildungen jeweils,

d) an welchen deutschen Orten und Behörden wurden die Stipendiaten aus-
gebildet (z. B. BKA, LKA, Bundespolizei, Hochschule der Polizei, Poli-
zei der Stadt X, o. Ä.)?

4. Wurden deutsche Langzeitexperten im Empfängerland zur Ausbildung loka-
ler Polizeikräfte eingesetzt, wenn ja, bitte aufschlüsseln nach

a) Anzahl und Dauer,

b) Ort der Einsatzes,

c) Herkunft der Experten (Behörde/Dienststelle) und Fachgebiet,

d) Zweck und Ziel ihres Einsatzes?

5. Wurden Kurzzeitexperten im Empfängerland zur Ausbildung lokaler Polizei-
kräfte eingesetzt, wenn ja, bitte aufschlüsseln nach

a) Anzahl und Dauer,

b) Ort des Einsatzes,

c) Herkunft der Experten (Behörde/Dienststelle) und Fachgebiet,

d) Zweck und Ziel ihres Einsatzes?

II. Fragen zur Ausstattungshilfe

Die Bundesregierung wird gebeten, die „Ausstattungs- und Ausbildungshilfe
des BMI einschließlich Geschäftsbereich“ für die Jahre 2000 bis 2006 (vgl.
Tabelle in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung vom 23. Oktober 2007
auf die Frage 12 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Bundestagsdruck-
sache 16/6839) auf folgende Fragen hin je dahin aufzuschlüsseln, wie die Aus-
bildungshilfe für jedes einzelne Land organisiert wurde und wie die Mittel in den
einzelnen Jahren verwendet wurden:

1. War das Bundeskriminalamt oder welche andere Dienststelle für Organisa-
tion, Durchführung und Art der Verwendung der Hilfe federführend zustän-
dig?

2. Welchem Zweck und Ziel diente die geförderte Ausstattung bzw. Ausrüstung
jeweils?

3. Welche Ausstattung oder Ausrüstung wurde in welchem Umfang geliefert
(bitte genaue Bezeichnung, keine Sammelbegriffe)?

4. Gab es Hilfen, die nicht Aufgaben von Sicherheitsbehörden im engeren Sinn
dienten, wie z. B. Durchführung von Wahlen?

III. Ausbildungs-, Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe durch andere deutsche
Bundessicherheitsbehörden

1. Welche Ausbildungs-, Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe leisteten andere
deutsche Bundessicherheitsbehörden als das BKA (bitte tabellarisch, aufge-
schlüsselt nach

– federführend durchführender Behörde,

– Empfängerstaaten,

– Jahren 2000 bis 2006,

– Höhe der Mittel,

– Verwendungszweck)?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7625

2. Wie wurden und werden die Ausstattungs- und Ausbildungshilfen ver-
schiedener deutscher Bundessicherheitsbehörden unter diesen einerseits
sowie zwischen Bundeskanzleramt/Bundesministerium des Innern anderer-
seits koordiniert?

IV. Ausbildungs-, Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe durch Drittstaaten

1. Welche anderen Staaten leisteten nach Kenntnis der Bundesregierung zwi-
schen 2000 und 2006 Ausbildungs-, Ausstattungs- und Ausrüstungshilfe
(aufgeschlüsselt je nach Geber-/Empfängerländern, Hilfeart, Finanzvolu-
men, Verwendungszweck)?

2. Wie werden deutsche Hilfen mit denen anderer Staaten abgestimmt bzw.
koordiniert (z. B. durch IKPO-Interpol oder Europol)?

V. Fazit

1. Falls die Bundesregierung die o. g. Informationen bisher nicht nach Empfän-
gerländern, Jahren etc. wie erfragt aufbereitet hat, teilt sie dann die Auffas-
sung der Fragesteller, dass eine solche Auswertung spätestens anlässlich die-
ser Frage hilfreich und sogar notwendig ist, um Strukturen und Erfolge der
jahrzehntelang aufwändig gewährten Hilfen überprüfen zu können?

Oder warum hält die Bundesregierung solche differenzierte Auswertung für
verzichtbar?

2. Wie bewertet die Bundesregierung zusammenfassend Erfolge und Rück-
schläge, Aufwand und Ertrag ihrer Ausbildungs-, Ausstattungs- und Aus-
rüstungshilfe seit 2000, vor allem zur Stärkung der Menschenrechte in den
Empfängerländern?

3. In welchen Empfängerländern dieser Hilfen sieht die Bundesregierung seit
2000 die Menschenrechtslage als weiterhin problematisch an?

Berlin, den 17. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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