BT-Drucksache 16/7613

Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur tatsächlichen Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung von Frauen in Entwicklungsländern

Vom 17. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7613
16. Wahlperiode 17. 12. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ute Koczy, Thilo Hoppe, Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise
Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Kerstin Müller
(Köln), Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder
Steenblock, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur tatsächlichen
Verbesserung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung von Frauen
in Entwicklungsländern

Auf dem Papier hat die Förderung von Frauen in der Entwicklungszusammen-
arbeit (EZ) Konjunktur: Drei der acht Millenniumsentwicklungsziele – gegen-
wärtig die wichtigsten Referenzpunkte für die internationale Entwicklungszu-
sammenarbeit – beziehen sich auf die Verbesserung der Situation von Frauen:
Abbau von Ungleichgewichten zwischen den Geschlechtern, Verbesserung der
Gesundheit von Schwangeren und Müttern sowie ein besserer Zugang zu Bil-
dung.

In vielen internationalen Abkommen und Erklärungen sind seit der Allgemeinen
Erklärung für Menschenrechte (1948) die Rechte von Frauen verankert, so das
UN-Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau (1952). Besonders
von Bedeutung sind die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskri-
minierung der Frau (1979) sowie das Zusatzprotokoll. Auf der Weltfrauenkon-
ferenz in Peking 1995, einer der größten Konferenzen der UN-Geschichte, un-
terzeichneten 189 Staaten einen Aktionsplan zum „Empowerment“ von Frauen.
Der Aktionsplan beinhaltet 12 Themenbereiche, von Gesundheit über Konflikte
bis hin zu institutionellen Mechanismen.

Die deutsche EZ ist seit Jahren dabei, ihren festgeschriebenen Gender-Mainstre-
aming-Ansatz zu implementieren. Die in internationalen Abkommen vereinbar-
ten Grundsätze wurden in der deutschen EZ weitgehend umgesetzt. Seit 1980
haben die meisten Durchführungsorganisationen spezielle Stellen zur Koordi-
nierung eingerichtet und bieten fachliche Beratung hinsichtlich Frauenförde-
rung an, um diese in alle Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit einzube-
ziehen. Seit 2000 wendet die deutsche EZ einen Leitfaden zur Beurteilung des
entwicklungspolitischen Zieles „Gleichberechtigung der Geschlechter“ an, der
vom Entwicklungsausschuss (DAC – Development Assistance Committee) der
OECD erarbeitet wurde. Da die Gender-Kategorie ein wichtiges Instrument zur

Durchsetzung von Fraueninteressen ist, werden alle Projekte hinsichtlich ihrer
Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Kategorien überprüft. Dabei geht
es um die Umsetzung einer konsistenten Genderpolitik in der Entwicklungszu-
sammenarbeit, vor allem bei Staaten, welche bereits auf nationaler Ebene eine
aktive Frauenförderung betreiben. Auch sprachlich wird deshalb darauf ge-
achtet, dass Frauen explizit in den Programmen aufgenommen sind.

Drucksache 16/7613 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Dennoch hat sich die Situation für Frauen nicht grundlegend geändert. Noch
heute sind zwei Drittel der Menschen, die weder lesen noch schreiben können,
Frauen. Armut wird zunehmend weiblich – 70 Prozent der 1,3 Milliarden Men-
schen, die unter extremer Armut leiden, sind Frauen. Obwohl schon seit vielen
Jahren bekannt und obwohl verstärkt Bemühungen dagegen unternommen wur-
den, schreitet die „Feminisierung der Armut“ fort. Frauen sind nicht nur durch
einen schlechteren Zugang zu Bildung und Gesundheit benachteiligt. Vielerorts
werden sie durch einen erschwerten Zugang zu Kapital und Infrastrukturleistun-
gen aus dem wirtschaftlichen Leben verdrängt. Hinzu kommt, dass ihr recht-
licher Status meist niedriger ist als der von Männern: Im Erbrecht oder beim
Erwerb von Landtiteln werden Frauen häufig benachteiligt oder ganz ausge-
schlossen. Auf diese Weise werden Frauen in wirtschaftlicher Abhängigkeit ge-
halten.

Etwa 60 bis 80 Prozent der Frauen in Entwicklungsländern arbeiten im informel-
len Sektor, das heißt sie haben weder ein gesichertes Einkommen noch eine
soziale Absicherung. Auf den Frauen liegt in den meisten Entwicklungsländern
eine sehr große Arbeitslast. Sie sind nicht nur praktisch für sämtliche Arbeit im
Zusammenhang mit der Beschaffung von Grundnahrungsmitteln zuständig, son-
dern auch für die Bereitstellung von Wasser und Brennholz, Kinderbetreuung
und die Pflege der Kranken – Tätigkeiten, für die sie nicht bezahlt werden.

Möglichkeiten, diese Situation positiv zu verändern, liegen auf der Hand: Eine
Ausbildung würde die wirtschaftlichen Möglichkeiten vieler Frauen erhöhen.
Neue innovative Konzepte wie das Kreditvergabesystem der Grameen Bank,
das Frauen den Zugang zu Mikrokrediten ermöglicht, sind ein weiteres Mittel,
Frauen neue Türen zu öffnen. Durch ihre aktive Teilhabe am wirtschaftlichen
Leben können sie so auch ihre gesellschaftliche Position verbessern. In der Dis-
kussion über soziale Sicherungssysteme hat sich gezeigt, dass Frauen ein beson-
ders großes Interesse daran haben und auch bereit sind, solche Systeme aufzu-
bauen, auch wenn sie selbst nur über ein geringes Einkommen verfügen.

Für eine nachhaltige Entwicklung ist die Förderung von Frauen unerlässlich. So
belegen verschiedene UN-Studien, dass das Bruttoinlandsprodukt zunimmt,
wenn Mädchen und Frauen einen besseren Zugang zu Bildung haben. Program-
me wie das „Economic Empowerment of Women Smart Economics“ der Welt-
bank können im nächsten Schritt diese Frauen auf ihrem Weg weiter unterstüt-
zen. Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist nicht nur eine zentrale
Frage der Menschenrechte und der Demokratie, sondern auch einer nachhaltigen
Wirtschaftsentwicklung.

Bei der Frauenförderung geht es auch um „Gender-Empowerment“. Dies bedeu-
tet, dass die Festlegung auf gesellschaftlich definierte Rollen für beide Ge-
schlechter aufgebrochen wird. Daher müssen Männer in die Prozesse eingebun-
den werden. Nur wenn sie parallel zu den Frauen ihr Selbstverständnis und ihr
Verhalten ändern, werden sich Handlungsspielräume für Frauen vergrößern.
Vielversprechend scheint besonders die Arbeit mit männlichen Jugendlichen, da
diese noch mitten in ihrer Entwicklung stehen. In der Entwicklungszusammen-
arbeit wird unter Empowerment verstanden: Stärkung von Frauen und ihrer
Position einhergehend mit zunehmender Förderung von (a) strategisch arbeiten-
den Frauenorganisationen, (b) ökonomischem „Empowerment“ von Frauen
(Zugang zu Ressourcen wie Krediten, neuen Technologien, Wissenschaft) und
(c) politischem „Empowerment“ (Qualifizierung von Führungskräften, Verbes-
serung der rechtlichen Lage der Frau, Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen).

Doch diese Aktivitäten führten bislang nicht dazu, dass es substanzielle Fort-
schritte in der Gleichberechtigung gibt. So gut die Ansätze sind, bleiben sie den-
noch randständig und umfassende Erfolge zeichnen sich nicht ab. Die Wider-

stände sind groß und festzustellen ist eine nachlassende Aufmerksamkeit,
Frauen tatsächlich ihre gesellschaftlichen Rechte zukommen zu lassen.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7613

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung gegenüber der Doppelstra-
tegie des Gender-Mainstreaming-Ansatzes, einerseits eine Veränderung des
Verhaltens der Männer zu bewirken und andererseits explizit Frauen zu för-
dern?

2. Hält die Bundesregierung ihren Gender-Mainstreaming-Ansatz in der deut-
schen Entwicklungszusammenarbeit für erfolgreich?

Wenn ja, warum?

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Änderungsbedarf?

3. Wird der Gender-Mainstreaming-Ansatz von Seiten der Bundesregierung
evaluiert?

a) Wenn ja, in welchen Zeiträumen wird evaluiert?

b) Auf welchen Fakten und Daten baut die Bundesregierung ihre Analyse der
Frauenförderung und des Gender-Mainstreaming-Ansatzes auf?

c) Zu welchem Ergebnis ist man in den Evaluierungen bisher gekommen?

Zivilgesellschaft

4. Haben sich die genderspezifischen Strukturen von Nichtregierungsorganisa-
tionen in Empfängerländern durch den Beitrag der deutschen Entwicklungs-
zusammenarbeit geändert (z. B. Vergleich zwischen der Situation in den
90er Jahren und heute)?

Wenn ja, wie?

5. Legen Regierungen und Nichtregierungsorganisationen in Entwicklungslän-
dern inzwischen selbst gendersensitive Programme auf?

Wenn ja, nennen Sie bitte Beispiele aus den drei Kontinenten Afrika, Asien
und Lateinamerika.

Wenn nein, warum nicht?

Wirtschaftliche Rolle/Finanzieller Handlungsspielraum von Frauen

6. Gibt es messbare Daten (z. B. Arbeitsstunden pro Tag), an denen sich ablesen
lässt, dass sich durch den Beitrag der Entwicklungszusammenarbeit die Situa-
tion von Frauen verbessert hat, insbesondere was die alltägliche Arbeitslast
betrifft (z. B. durch Entfallen des Wasserholens)?

a) Wenn ja, welche Trends sind erkennbar?

b) Wenn ja, ist die Reduzierung der alltäglichen Arbeitslast dem Beitrag der
Entwicklungszusammenarbeit zu verdanken, oder welche anderen Ent-
wicklungen können zu dieser Verbesserung beigetragen haben?

c) Wenn nein, wurde der Versuch unternommen, messbare Daten zu erhal-
ten?

Wenn nicht, warum nicht?

d) Gibt es signifikante Unterschiede zwischen den Kontinenten?

7. Hat sich durch den Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit die
soziale Absicherung der Frauen in den Schwerpunkt- und Partnerländern ver-
bessert?

a) Hat sich in den letzten fünf Jahren das Beschäftigungsverhältnis von

Frauen vom informellen Sektor hin zu formellen Beschäftigungsverhält-
nissen verändert?

Drucksache 16/7613 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

b) Hat sich für Frauen, die im informellen Sektor tätig sind, zwischenzeit-
lich die wirtschaftliche Situation verbessert (z. B. durch einen besseren
Zugang zu Krediten)?

c) Welche Instrumente der Lenkung haben sich als besonders wirksam
erwiesen?

d) In welchen Ländern wird die Bundesregierung Programme von Sozial-
versicherungssystemen begleiten, bzw. selbst auflegen?

Welche Summen stehen hierfür 2008 insgesamt zur Verfügung?

8. Geht die Bundesregierung in ihren Projekten der Entwicklungszusammen-
arbeit nach Prinzipien des Gender-Budgeting vor?

a) Wenn ja, werden diese Projekte evaluiert?

Wenn ja, wie, in welchem Zeitraum, und mit welchem Ergebnis?

b) Werden von der Bundesregierung (z. B. Auswärtiges Amt) und den
Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammen-
arbeit in Schwerpunkt- und Partnerländer entsandte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter speziell in den Grundsätzen des Gender-Budgeting
geschult?

Bildung

9. Hat sich durch den Beitrag der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in
den letzten fünf Jahren der Zugang von Mädchen und Frauen zu Bildung in
den Schwerpunkt- und Partnerländern der deutschen Entwicklungszusam-
menarbeit verbessert?

a) Welche Erfolge zeichnen sich bezüglich der primären/sekundären/
universitären Bildung ab?

b) Zeichnen sich diesbezüglich Unterschiede zwischen dem asiatischen,
dem afrikanischen und dem lateinamerikanischen Kontinent ab?

Wenn ja, welche?

c) In welchen Regierungsverhandlungen wird dieses Thema von Seiten der
Schwerpunkt- und Partnerländer angesprochen und eingefordert?

10. Kann sich die deutsche Entwicklungszusammenarbeit auf aussagekräftige
Daten bezüglich der Qualität der Bildung beziehen?

a) Wenn ja, welche Daten sind das?

b) Wenn nein, inwieweit wird von Seiten der deutschen Entwicklungs-
zusammenarbeit oder anderer Geber daran gearbeitet, die Datenlage
dahingehend zu verbessern, dass Schlüsse über die Qualität der Bildung
gezogen werden können?

Gesundheit/Häusliche Gewalt

11. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, ob sich durch den Beitrag der deut-
schen Entwicklungszusammenarbeit der Zugang von Mädchen und Frauen
zur Gesundheitsvorsorge verbessert hat?

12. Was lässt sich daraus im Hinblick auf die Erreichung der Millenniums-
entwicklungsziele ableiten?

a) Werden Ziele wie die Senkung der Müttersterblichkeit und die Verbesse-
rung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit erreicht?
b) Was geschieht, um den Zugang zur Gesundheitsversorgung unabhängig
von der sexuellen Identität zu gewährleisten?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7613

13. Wie beurteilt die deutsche Bundesregierung radikale Abtreibungsverbote,
die selbst Eingriffe zum Schutz des Lebens der Schwangeren verbietet, wie
sie beispielsweise 2006 in Nicaragua eingeführt wurden?

a) Wie lässt sich die Einführung solcher Gesetze mit den Bemühungen der
deutschen Bundesregierung vereinbaren, durch Entwicklungszusam-
menarbeit (Budgethilfe) den Zugang von Frauen zur Gesundheitsvor-
sorge zu verbessern und die Müttersterblichkeit zu verringern?

14. In welchen Ländern finanziert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
Projekte zur Verhinderung häuslicher Gewalt?

a) Welches finanzielle Volumen umfasst dieser Bereich im Rahmen der EZ?

b) Werden diese Projekte von Seiten der Entwicklungsländer nachgefragt
und unterstützt?

Wenn nein, welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um dies zu
ändern?

15. Was leistet die Entwicklungspolitik um die neue UN-Resolution gegen Ver-
gewaltigung und sexuelle Gewalt zu implementieren?

Evaluierung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit

16. In welchen (nationalen/internationalen) Statistiken gibt es Daten darüber,
wie durch die Entwicklungszusammenarbeit die Situation der Frauen ver-
bessert wurde?

Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an solche Daten?

17. Gibt es im Zuge einer verbesserten Harmonisierung der Geberbeiträge
Überlegungen, Evaluierungen nicht nur für einzelne Projekte bzw. die Ent-
wicklungszusammenarbeit eines bestimmten Geberlandes, sondern allge-
mein durchzuführen (z. B. Evaluierung, welche Auswirkungen alle im
Empfängerland durchgeführten EZ-Projekte zusammen auf die Situation
von Frauen haben)?

18. Aufgrund welcher Daten kann festgehalten werden, dass durch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit eine verstärkte Beteiligung der Frauen am
wirtschaftlichen und politischen Leben in Entwicklungsländern erzielt
wird?

a) In welchen Ländern gibt es besondere Fortschritte?

b) Womit erklärt die Bundesregierung sich, dass es in diesen Ländern be-
sondere Fortschritte gibt?

19. In welchen Schwerpunkt- und Partnerländern der deutschen Entwicklungs-
zusammenarbeit sind hinsichtlich der Stärkung der Frauen Rückschritte in
den letzten zwei Jahren zu verzeichnen?

a) Auf welche Hindernisse ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit
dort gestoßen?

b) Wie reagiert die Bundesregierung auf diese Rückschritte?

20. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es mit Hilfe der jetzigen Stra-
tegien und Handlungsansätze tatsächlich gelingen wird, die Situation der
Frauen bis zum Jahr 2015 entsprechend der Millenniumsentwicklungsziele
zu verbessern?

21. Wie viel Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gehen direkt in
konkrete Frauenprojekte (bitte Summen und Prozentzahlen für die letzten

fünf Jahre aufführen)?

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22. Wie viel Mittel der deutschen EZ dienen indirekt der Förderung und Stär-
kung von Frauen (bitte auch hier die Summen und Prozentzahlen für die
letzten fünf Jahre aufführen)?

Berlin, den 17. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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