BT-Drucksache 16/7527

Der beruflichen Weiterbildung den notwendigen Stellenwert einräumen

Vom 12. Dezember 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7527
16. Wahlperiode 12. 12. 2007

Antrag
der Abgeordneten Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Barbara
Höll, Dr. Petra Sitte, Werner Dreibus, Cornelia Hirsch, Ulla Lötzer, Dr. Herbert
Schui, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Der beruflichen Weiterbildung den notwendigen Stellenwert einräumen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Angesichts rascher Veränderungen in der Arbeitswelt, der Alterung der Gesell-
schaft, eines sich abzeichnenden Fachkräftemangels sowie der immer noch
hohen Erwerbslosigkeit – insbesondere von Menschen mit geringer Qualifika-
tion – ist eine bessere und breitere berufliche Weiterbildung sowohl für die Ein-
zelnen als auch für die Gesellschaft insgesamt dringend notwendig. Obwohl
eine verbesserte berufliche Weiterbildung allen Erwerbslosen und Beschäftig-
ten offen stehen muss, sollten insbesondere gering qualifizierte Menschen
sowie Ältere im Mittelpunkt von Qualifizierungsstrategien stehen, um soziale
Benachteiligungen zu vermeiden.

Allerdings spiegelt sich die notwendige Ausrichtung auf mehr und bessere be-
rufliche Weiterbildung weder in der Beteiligung der Erwerbstätigen noch der
Erwerbslosen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung wider. Gerade
Ältere und Menschen mit geringer Qualifikation werden zu wenig durch nach-
haltige berufliche Weiterbildung gefördert. Exemplarisch zeigt dies die beruf-
liche Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Seit Jahren sinkt
die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen.
Gleichzeitig bietet die BA fast nur noch kurze Anpassungsweiterbildungen statt
längerer Maßnahmen mit dem Ziel eines Berufsabschlusses an. Dabei betonte
der Evaluierungsbericht zu den Hartz I-III-Gesetzen, wie erfolgreich die beruf-
liche Weiterbildung als arbeitsmarktpolitisches Instrument ist – insbesondere
wenn sie zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Dies müsste sich unmit-
telbar im Regierungshandeln niederschlagen. Stattdessen wurden solche Maß-
nahmen in den letzten Jahren stark reduziert. Gleichzeitig leidet unter dem
Spardruck der BA die Qualität der Weiterbildung sowie die Entlohnung der Be-
schäftigten. Die Ausrichtung der BA auf das betriebswirtschaftliche Ziel der
Kostenminimierung, die Einführung des so genannten Aussteuerungsbetrags
sowie die Trennung der Erwerbslosen in zwei Regelkreise verhindert langfris-
tige Qualifizierungsstrategien. Diese Entwicklung verschärft die Spaltung auf

dem Arbeitsmarkt zunehmend und trägt zur Verfestigung der Langzeiterwerbs-
losigkeit bei. Sie ist daher völlig inakzeptabel.

Weiterbildung ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Arbeitsmarkt-
und Beschäftigungspolitik. Allein durch Weiterbildung kann Erwerbslosigkeit
allerdings nicht beseitigt werden. Sie ermöglicht es zwar, Stellen zu besetzen,
für die es sonst keine geeigneten Bewerberinnen und Bewerber gäbe, es werden

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aber keine neuen Arbeitsplätze geschaffen – außer in der Weiterbildungsbran-
che selbst. Durch berufliche Weiterbildung und die daraus resultierende Quali-
fikation kann lediglich das individuelle Risiko, erwerbslos zu werden, verrin-
gert werden. Eine nachhaltige Strategie zur Beseitigung der Erwerbslosigkeit
und für mehr gute Arbeit muss auf die Steigerung der Nachfrage nach Arbeit,
öffentlich finanzierte Beschäftigung, Arbeitszeitverkürzung und Überstun-
denabbau sowie auf Maßnahmen zur Eindämmung prekärer Beschäftigungs-
verhältnisse ausgerichtet sein.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

erstens zügig folgende Maßnahmen für mehr und bessere berufliche Weiterbil-
dung für Erwerbslose zu ergreifen:

● Notwendige Anpassungsqualifizierungen werden ermöglicht und berufliche
Neuausrichtungen sichergestellt. Insbesondere muss für Erwerbslose ohne
Berufsabschluss oder mit einem Berufsabschluss, der auf dem Arbeitsmarkt
nicht (mehr) nachgefragt wird, die Möglichkeit bestehen, einen Berufsab-
schluss nachzuholen oder zu erneuern. Dazu ist es notwendig, dass erheblich
mehr längerfristige Maßnahmen, vor allem mit Abschluss in einem aner-
kannten Beruf, durchgeführt werden.

● Vor diesem Hintergrund werden für Erwerbslose Rechtsansprüche auf beruf-
liche Weiterbildung formuliert. Sofern unter Berücksichtigung der individu-
ellen Interessen und Neigungen, der vorhandenen Qualifikationen und der
Analyse der örtlichen Arbeitsmarktsituation ein Weiterbildungsbedarf fest-
gestellt wird, wird berufliche Weiterbildung eine Pflichtleistung der Arbeits-
agenturen oder Grundsicherungsträger, auf die alle Erwerbslosen einen
Rechtsanspruch haben. Auch Nichtleistungsbezieher und -bezieherinnen
werden einbezogen.

● Zur Finanzierung längerfristiger, qualitativ hochwertiger und somit meist
kostenintensiverer Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung werden kurz-
fristig Teile der erheblichen Überschüsse der Bundesagentur für Arbeit
genutzt. Da aber Kontinuität bei der Finanzierung der beruflichen Weiter-
bildung sichergestellt werden muss und sie nicht von der jeweiligen Finanz-
situation der BA abhängen darf, wird für den Fall, dass Beitragsmittel nicht
ausreichen, ein zweckgebundener Bundeszuschuss garantiert.

● Sowohl der Aussteuerungsbetrag als auch die Trennung der Erwerbslosen in
zwei Regelkreise verhindern nachhaltige und langfristig angelegte Weiter-
bildung. Daher ist die von der Bundesregierung nun vorgesehene Abschaf-
fung des Aussteuerungsbetrages zu begrüßen. Die Überwindung der Tren-
nung der Regelkreise steht allerdings noch aus. Hierfür wären gemeinsame
Anlaufstellen für alle Erwerbslosen und gleiche Rechtsansprüche auf ar-
beitsmarktpolitische Maßnahmen erste Schritte;

zweitens zur Vermehrung, Verbesserung und Verstetigung der betrieblichen be-
ruflichen Weiterbildung nachfolgende Prinzipien und Ansätze aufzugreifen, die
langfristig – zusammen mit der beruflichen Weiterbildung von Erwerbslosen –
in bundeseinheitliche Regelungen münden sollen:

● Ähnlich dem Bildungsurlaubsgesetz werden verbindliche jährliche Weiter-
bildungszeiten festgeschrieben. Damit sie auch genutzt werden können, wer-
den in regelmäßigen Abständen Qualifizierungsgespräche zur Bedarfser-
mittlung vorgeschrieben. Die Weiterbildungszeiten gelten als Arbeitszeit.

● Zur Finanzierung betrieblicher beruflicher Weiterbildung werden Branchen-
fonds eingerichtet. Die Betriebe werden gesetzlich verpflichtet, festgelegte,

mit ihrer Leistungsfähigkeit korrespondierende Beiträge einzuzahlen. Die
Fondsmittel werden nach einem Umlagesystem erhoben.

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● Die Planung und Finanzierung von präventiven Qualifizierungsmaßnahmen
für von Erwerbslosigkeit Bedrohte und prekär Beschäftigte muss gewähr-
leistet werden. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss wird ermöglicht, so-
wohl berufsbegleitend als auch während einer Unterbrechung des Beschäfti-
gungsverhältnisses einen Abschluss nachzuholen. An der Finanzierung
dieser Maßnahmen werden sowohl die Unternehmen als auch die öffentliche
Hand bzw. die Bundesagentur für Arbeit beteiligt.

● Vor Ort werden regionale Beiräte eingerichtet, die auch für die Durchfüh-
rung öffentlich finanzierter Beschäftigung zuständig sind und daher eine
Verzahnung beider Instrumente ermöglichen. In diesen Beiräten sind die
örtlichen Arbeitsmarktakteure, Gewerkschaften, Unternehmensvertreter und
-vertreterinnen, Kammern, Erwerbsloseninitiativen sowie Weiterbildungsträ-
ger vertreten. Von diesen Beiräten werden die Qualifizierungsplanung und
die Bedarfsermittlung durchgeführt;

drittens darüber hinaus die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen an der
Einhaltung sozialpolitischer, tariflicher und qualitätsorientierter Standards aus-
zurichten und nicht nur den Preis zum Maßstab zu nehmen. Kriterien sind:

● die Einbindung der Träger in regionale Netzwerke,

● die Fähigkeit, zielgruppenspezifische Angebote zu entwickeln und durchzu-
führen,

● das Vorhandensein eines pädagogischen Gesamtkonzepts sowie von festan-
gestelltem und qualifiziertem Personal,

● die regelmäßige Fortbildung der Beschäftigten,

● die Entlohnung entsprechend dem jeweiligen ortsüblichen Tarif, mindestens
aber nach dem Branchentarif Weiterbildung;

viertens die Qualität der Weiterbildungsmaßnahmen und der Arbeitsbedingun-
gen für die Beschäftigten sicherzustellen:

● Zur Qualitätssicherung werden verbindliche Mindeststandards und Kontroll-
verfahren entwickelt. Als Kriterien sind längerfristige Integrationswirkun-
gen, Tarifbindung der Weiterbildungsträger, ausreichende Betreuung der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Qualifizierung der Weiterbildungsbe-
schäftigten sowie der Nachweis von Qualitätsstandards zu Grunde zu legen.
Außerdem muss die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme zertifi-
ziert werden.

● Da eine angemessene Entlohnung des Weiterbildungspersonals Vorausset-
zung für qualitativ hochwertige Maßnahmen ist, wird zur Sicherung einer
angemessenen Mindestentlohnung der Branchentarifvertrag Weiterbildung
für allgemeinverbindlich erklärt.

● Menschen, die sich beruflich weiterbilden möchten, sind zudem auf eine qua-
litativ hochwertige Weiterbildungsberatung angewiesen, die Informationen
über Träger, Einrichtungen, Programme und Kurse beinhaltet. Darüber hi-
naus sollten aber auch die Interessen und Fähigkeiten der Bildungsuchenden
sowie die mittelfristigen Erfordernisse des Arbeitsmarktes bei der Beratung
Berücksichtigung finden. Die Arbeitsagenturen und Grundsicherungsträger
müssen in einem ersten Schritt dazu verpflichtet werden, die Weiterbildungs-
beratung qualitativ auszubauen und das Personal zu qualifizieren.

Berlin, den 12. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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Begründung

Die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung ist im internationalen Ver-
gleich in Deutschland sozial besonders selektiv und insgesamt auf sehr niedri-
gem Niveau. Eine allgemein als notwendig erklärte Teilnahme an beruflicher
Weiterbildung in großem Umfang ist damit weder im Umfang noch in der Qua-
lität zu erkennen. Vielmehr werden gerade Ältere und Menschen mit geringer
Qualifikation viel zu wenig durch nachhaltige berufliche Weiterbildung geför-
dert. Dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an von der BA bewil-
ligten Maßnahmen seit Jahren sinkt und gleichzeitig die Dauer sowie die Quali-
tät der Maßnahmen kontinuierlich abnehmen, verschärft diese katastrophale
Lage. Die Hartz-Gesetze können hierfür maßgeblich verantwortlich gemacht
werden. Die Ausrichtung der BA auf das kurzfristige betriebswirtschaftliche
Ziel der Kostenminimierung sowie die Trennung der Erwerbslosen in zwei
Regelkreise verhindern langfristige Qualifizierungsstrategien zugunsten kurz-
fristiger Anpassungs- und Trainingsmaßnahmen.

In den vergangenen Jahren wurde die berufliche Weiterbildung für Erwerbslose
kontinuierlich zurückgefahren. Zu Spitzenzeiten traten 1998 noch rund 600 000
Teilnehmende in Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung ein, 2003 dann
noch ca. 250 000 und im Jahr 2005 nur noch 130 000 (vgl. Berufsbildungsbe-
richt 2000, Arbeitsmarktberichte der BA für die Jahre 2003 und 2005). Auch
wenn im Jahr 2006 die Zahl der Eintritte wieder auf 250 000 angestiegen ist,
zeigt jedoch der durchschnittliche Bestand an Teilnehmern und Teilnehmerin-
nen, der von 2005 auf 2006 um lediglich 4 Prozent von 114 400 auf 118 800 ge-
stiegen ist, dass die erhöhten Eintrittszahlen vor allem auf mehr kurzfristige
Maßnahmen zurückzuführen sind. Die dringend notwendige Wende in der Wei-
terbildungspolitik bedeutet es aber nicht (vgl. Arbeitsmarktbericht der BA für
das Jahr 2006). Der Trend zu mehr kurzfristigen Maßnahmen ist schon seit
einigen Jahren zu beobachten. Während im Jahr 2001 noch rund 150 000 Maß-
nahmen mit einem Abschluss in einem anerkannten Beruf finanziert wurden,
waren es 2006 noch lediglich rund 45.000 (Teilnehmerinnen- und Teilnehmer-
bestand Einzelmaßnahmen plus Gruppenmaßnahmen). Dies wird auch durch
die Entwicklung der eingesetzten Mittel bestätigt: Im Jahr 2000 wurden noch
2,7 Mrd. Euro als Zuschüsse zu den Kosten für berufliche Weiterbildung ge-
nutzt, im Jahr 2006 waren es nur noch 904 Mio. Euro (vgl. Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE., Bundestagsdrucksache 16/5458). Die Entwicklung hin
zu mehr kurzfristigen Maßnahmen nützt den Erwerbslosen und dem Arbeits-
markt wenig. Vielmehr verbessern insbesondere für Menschen mit geringer
Qualifikation langfristige Maßnahmen – vor allem mit einem Abschluss in
einem anerkannten Beruf – die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dem wird die
Weiterbildungspolitik der Bundesagentur für Arbeit und der Grundsicherungs-
träger immer weniger gerecht.

Zu denken gibt ferner, dass die Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche
mittlerweile zu einem erheblichen Teil zu den prekär Beschäftigten zählen, was
der Verantwortung und Bedeutung ihrer Arbeit in keiner Weise entspricht und
zunehmend auch die Qualität von Weiterbildung gefährdet. Die McKinsey-Stu-
die „How the world’s best-performing school systems come out on top“ hat für
Schulen nachgewiesen, dass die Qualifikation der Lehrkräfte eine der wesent-
lichen Voraussetzung für guten und erfolgreichen Unterricht ist. Das gilt ge-
nauso für den Bereich der Weiterbildung. Daher muss sowohl bei der Aus- und
Weiterbildung der Beschäftigten im Weiterbildungsbereich als auch bei ihrer
Bezahlung dringend eine Wende eingeleitet werden.

Neben der beruflichen Weiterbildung von Erwerbslosen ist auch die betrieb-
liche berufliche Weiterbildung von großer Bedeutung. Nur wenn ihr Wert er-
kannt und sie in den betrieblichen Ablauf integriert wird, kann es gelingen, das

Wissen und die Fertigkeiten der Beschäftigten beständig zu verbessern, zu

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aktualisieren sowie dem technologischen Fortschritt und den Veränderungen in
der Arbeitswelt anzupassen. Wenn berufliche Weiterbildung möglichst vielen
Menschen offensteht, kann sie berufliche Entfaltung und Weiterentwicklung
fördern, die Verhandlungsposition der Beschäftigten gegenüber einzelnen Ar-
beitgebern und Arbeitgeberinnen stärken und die selbst gewählte Mobilität auf
dem Arbeitsmarkt verbessern.

Die betriebliche berufliche Weiterbildung ist unabdingbar für eine qualifizierte
und hochwertige Beschäftigung über das gesamte Erwerbsleben. Aber gerade
Ältere und gering qualifizierte Menschen werden von betrieblicher beruflicher
Weiterbildung häufig ausgeschlossen. Damit wird ihnen eine wesentliche Vor-
aussetzung genommen, Zeiten der Erwerbslosigkeit zu minimieren, beruflich
aufzusteigen oder bis zur Rente arbeiten zu können. Die „Dritte Europäische
Erhebung über die berufliche Weiterbildung in Unternehmen (CVTS3)“ zeigt
sehr deutlich, wer in welchem Ausmaß an betrieblicher beruflicher Weiterbil-
dung teilnimmt: Nur 69,5 Prozent aller Unternehmen bieten berufliche Weiter-
bildung an und nur 30,3 Prozent der Beschäftigten nehmen an betrieblichen
Weiterbildungen teil. Während 33,5 Prozent der unter 25-Jährigen und 41 Pro-
zent der 25- bis 54-Jährigen an betrieblicher beruflicher Weiterbildung teilneh-
men, sinkt die Quote bei den über 55-Jährigen auf 27,3 Prozent ab. Frauen wie-
derum nehmen mit 35,3 Prozent deutlich seltener an Weiterbildungen teil als
Männer mit 41 Prozent. Die Weiterbildungsbeteiligung schwankt auch stark
branchenabhängig. So wird im Bereich des Kredit- und Versicherungsgewerbes
Weiterbildung von 100 Prozent der Betriebe angeboten und 45 Prozent der
Beschäftigten in dieser Branche nehmen daran teil. Im Bau- und Gastgewerbe
sowie im Einzelhandel bieten nur etwa 50 Prozent der Betriebe Weiterbildung
an und gerade einmal 18 Prozent der Beschäftigten nehmen an Weiterbildung
teil. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf.

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