BT-Drucksache 16/7385

Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und ihre Auswirkung auf Arbeitslose und Beschäftigte

Vom 30. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7385
16. Wahlperiode 30. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Sabine Zimmermann, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter,
Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Michael Leutert, Dorothee Menzner,
Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Zusammenlegung von Arbeitsagenturen und ihre Auswirkung auf Arbeitslose
und Beschäftigte

Pressemeldungen zufolge wurden im Bereich der Regionaldirektion Berlin-
Brandenburg mehrere Arbeitsagenturen zusammengelegt. Gründe für die Neu-
organisation werden nicht genannt. Offen ist auch, welche Konsequenzen sich
daraus für die Vermittlung und Betreuung der Arbeitslosen ergeben. Die Be-
schäftigtenvertretungen befürchten negative Auswirkungen auch auf ihre
Arbeit. Dies bekunden sie in einem offenen Brief an den Hauptpersonalrat der
Bundesagentur für Arbeit (BA).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Trifft es zu, dass es ab 1. Januar 2008 im Saarland nur noch eine Agentur für
Arbeit geben wird, und wenn ja, warum?

2. Wie viele Arbeitsagenturen hat es bis zum 31. Dezember 2007 im Saarland
gegeben?

3. In welchen weiteren Regionen erfolgte bereits 2007 eine Zusammenlegung
von Arbeitsagenturen?

4. Gibt es Überlegungen der Bundesagentur für Arbeit, in weiteren Regionen
Arbeitsagenturen zusammenzulegen?

Wenn ja, warum, und nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der
Regionen?

5. Gibt es Regionen, in denen Arbeitsagenturen nicht zusammengelegt werden,
und wenn ja, warum nicht?

6. Werden nur einzelne Leistungsbereiche der Agenturen für Arbeit zentrali-
siert oder ganze Arbeitsagenturen zusammengelegt?

7. Wird es in den Regionen, aus denen sich die Arbeitsagenturen zurückziehen,
noch Außenstellen geben?
8. Trifft es zu, dass – wenn es Außenstellen geben soll – diese nur noch für die
Annahme von Arbeitslosengeldanträgen zuständig sein sollen und nicht
mehr für mündliche und schriftliche Auskünfte zur Verfügung stehen?

Wenn ja, könnte diese Aufgabe nicht auch von den örtlichen Behörden über-
nommen werden?

Wenn nein, welche Aufgaben werden diese Außenstellen wahrnehmen?

Drucksache 16/7385 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Wie wird mit einer geringeren Anzahl von Agenturen gewährleistet, dass
die Aufgaben in gleicher Qualität weitergeführt werden?

Welche Auswirkungen hat die Reduzierung der Anzahl von Agenturen auf
die Qualität der Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen sowie auf die
Kundennähe?

10. Wie bewertet die BA den Rückzug aus der Fläche, insbesondere für struk-
turschwache Regionen in Ostdeutschland?

11. Inwieweit kann regionalen Besonderheiten beim Einsatz der arbeitsmarkt-
politischen Instrumente Rechnung getragen werden, wenn die durch die
Agentur zu verantwortenden Regionen immer größer werden?

12. Wird es im Zuge der Zusammenlegung von Agenturen einen Personal-
abbau geben, und wenn ja, in welchen Dimensionen (bitte Anzahl der Be-
schäftigten vor und nach der Zusammenlegung der Agenturen darstellen)?

13. Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang das Personalkonzept der BA
für den Bereich Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)?

14. Auf welche Art und Weise werden die Personalräte in den Entscheidungs-
prozess einbezogen, und wie erfolgte die Beteiligung?

15. Welche Auswirkungen hat die Zusammenlegung der Arbeitsagenturen auf
die Arbeit der Beschäftigtenvertretungen?

Wie tritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang folgenden Be-
fürchtungen entgegen: „Es sinken die Möglichkeiten für Beschäftigtenver-
tretungen, in Sachfragen ihren ‚Blickwinkel‘ gegenüber Mitgliedern der
Selbstverwaltung vorzutragen“?

Berlin, den 28. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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