BT-Drucksache 16/7373

Gefährdung durch Kinderspielzeug und beabsichtigte Maßnahmen der Bundesregierung

Vom 28. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7373
16. Wahlperiode 28. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus,
Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner,
Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.

Gefährdung durch Kinderspielzeug und beabsichtigte Maßnahmen
der Bundesregierung

Die in jüngster Zeit aufgetretenen Rückrufaktionen bei Kinderspielzeug haben
gravierende Sicherheitslücken offenbart. Die meisten der unsicheren Produkte
waren in Europa mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet und wurden millionen-
fach verkauft.

Die CE-Kennzeichnung sagt den Verbraucherinnen und Verbrauchern nichts
über die Qualität der Produkte. Dadurch, dass viele Menschen die CE-Kenn-
zeichnung mit einer amtlichen Zulassung oder unabhängigen Sicherheits-
überprüfung verwechseln, profitieren gerade gewissenlose Hersteller, die die
CE-Kennzeichnung auf gefährlichen Produkten anbringen.

Mit der derzeitigen Organisationsstruktur der Marktüberwachung lässt sich das
Inverkehrbringen unsicherer Produkte nicht verhindern. Die Verbraucherinnen
und Verbraucher werden folglich in diesem sensiblen Konsumbereich nicht wir-
kungsvoll gegen Fahrlässigkeit, Irrtum oder Missbrauch seitens der Hersteller
oder Händler geschützt.

Die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder (VSMK) hat die Bun-
desregierung am 13./14. September 2007 aufgefordert, sich dafür einzusetzen,
dass das bewährte deutsche GS-Zeichen erhalten bleibt. Weiterhin wurde die
Bundesregierung gebeten, sich bei der Europäischen Kommission dafür einzu-
setzen, dass das CE-Zeichen künftig nur angebracht werden darf, wenn die
strengen Anforderungen inhaltlich und im Verfahren nicht unterschritten wer-
den, nach denen das GS-Zeichen zuerkannt werden kann (CE+ nach dem Vor-
bild GS).

Die Kommissarin für Verbraucherschutz, Meglena Kuneva, hat am 22. Novem-
ber 2007 die Bestandsaufnahme der Europäischen Kommission zur Produkt-
sicherheit vorgestellt. Sie fordert von der Industrie u. a. eine lückenlose Unter-
suchung der Sicherheitskontrollen vom Hersteller bis zum Verkäufer von

Spielzeug. Weiterhin müsse gewährleistet sein, dass ein Produkt eindeutig bis
zum Hersteller zurückverfolgt werden kann. Die Kommissarin regte eine ge-
meinsame Arbeitsgruppe an, die auf dem chinesischen Markt entsprechende
Überwachungsmechanismen einführen und durchsetzen könnte.

Drucksache 16/7373 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Kommissarin für Verbraucher-
schutz, Meglena Kuneva, im Rahmen der Bestandsaufnahme vorgestellten
Forderungen zur Erhöhung der Produktsicherheit?

a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass in den aufgezählten Be-
reichen besonderer Handlungsbedarf besteht, und wie begründet sie dies?

b) Gibt es weitere Bereiche und Maßnahmen, die nach Einschätzung der
Bundesregierung zur Erhöhung der Produktsicherheit erforderlich sind?

Falls ja, um welche handelt es sich im Einzelnen, und wie lautet die Be-
gründung dafür?

2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gründe, die zur Ver-
schiebung der Überarbeitung der aus dem Jahr 1988 stammenden EU-Spiel-
zeugrichtlinie auf Frühling 2008 führten?

a) Welche inhaltlichen Vorschläge hat die Bundesregierung zur Überarbei-
tung der Richtlinie?

b) Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Verbesserung
der Spielzeugrichtlinie voranzutreiben?

3. Welche Schritte sind aus Sicht der Bundesregierung hin zu einem funktionie-
renden Kontrollsystem nötig, und wie trägt sie dazu bei, dass kein Glied in
der Kette versagt: vom Produzenten über den Importeur, den Groß- und Ein-
zelhändler bis zu den staatlichen Überwachungsstellen?

4. Welche konkreten Schlussfolgerungen zur Vorbereitung des Gipfeltreffens
der EU und China am 28. November 2007 wurden aus der Bestandsaufnahme
der Stärken und Schwächen der aktuellen Mechanismen zur Gewährleistung
der Produktsicherheit gezogen?

a) Welche dieser Schlussfolgerungen betreffen auch das Handeln der Bun-
desregierung?

b) Wie und wann will sie diese Schlussfolgerungen umsetzen?

5. Was hat das Treffen der Europäischen Kommission mit den nationalen Auf-
sichtsbehörden Anfang Oktober 2007 konkret ergeben?

6. Welche Marktüberwachungsmechanismen in anderen EU-Mitgliedstaaten
haben sich nach Meinung der Bundesregierung gut bewährt?

Können diese auch für die Bundesrepublik Deutschland zum Vorbild genom-
men werden, und wie lauten im Einzelnen die Begründungen dafür?

7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung zur besseren Verzahnung
der unternehmerischen und der staatlichen Kontrollsysteme in der Kette von
der Entwicklung bzw. Warenbestellung bis hin zum Vertrieb an die Verbrau-
cherinnen und Verbraucher?

8. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um eine bes-
sere Rückverfolgbarkeit von Produkten bis zum Hersteller zu gewährleisten?

9. Wie will die Bundesregierung die von der EU-Kommissarin angeregte Grün-
dung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe und deren Arbeit unterstützen, um
auf dem chinesischen Markt entsprechende Überwachungsmechanismen
besser einführen und durchsetzen zu können?

a) Gibt es entsprechende Pläne auch für andere Erzeugerländer, und welche
sind dies im Einzelnen?

Wie begründet sich dies?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/7373

10. Welche konkreten Schritte in Bezug auf die VSMK-Beschlüsse vom
13./14. September 2007 hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt
unternommen?

Hat die Bundesregierung entsprechend den VSMK-Beschlüssen Gespräche
mit der betroffenen Wirtschaft und ihren Verbänden geführt?

Wenn ja, wann und mit welchen Beteiligten haben solche Gespräche statt-
gefunden, und welche Zusagen und Zeitpläne gibt es?

Wenn nein, warum nicht?

11. Wie viele Tonnen Spielzeug, die in der Regel mit den Kindermenüs bei gro-
ßen Fastfoodketten ausgegeben werden, werden durch diese Kindermenüs
auf den deutschen Markt geschwemmt?

a) Werden auch diese Produkte entsprechend kontrolliert, und wie werden
die Kontrollen qualitativ und quantitativ durchgeführt?

b) Gab es bei diesen Artikeln bereits Beanstandungen bezüglich der Ge-
fährdungspotenziale für Kinder?

Berlin, den 26. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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