BT-Drucksache 16/7363

Unterstützung von Menschenrechtsbeobachterinnen und -beobachtern in der Demokratischen Republik Kongo

Vom 28. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7363
16. Wahlperiode 28. 11. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Uschi Eid, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln),
Alexander Bonde, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln),
Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock,
Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unterstützung von Menschenrechtsbeobachterinnen
und -beobachtern in der Demokratischen Republik Kongo

Die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Demokratischen Republik
Kongo (DR Kongo) vom vergangenen Juli 2006 nährten die Hoffnung, dass sich
auch die Menschenrechtssituation verbessern würde. Doch nach wie vor kommt
es dort zu massiven Übergriffen auch auf Menschenrechtsverteidigerinnen und
-verteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten. Wiederholt haben zahl-
reiche kongolesische Menschenrechtsorganisationen Aufrufe an die kongo-
lesischen Behörden dahingehend gerichtet, einen effektiveren Schutz für Men-
schenrechtsverteidiger und Journalisten zu definieren und zu gewährleisten. Die
Ermordung von Pascal Kabungulu Kibembi, Generalsekretär der Menschen-
rechtsorganisation „Héritiers de la Justice“ und Vizepräsident der „Ligue des
Droits de l’Homme dans la Région des Grands Lacs“ am 31. Juli 2005 und am
13. Juni 2007 von Serge Maheshe, der für „Radio Okapi“ arbeitete, ein Gemein-
schaftsprojekt von MONUC (Mission der Vereinten Nationen in der Demokra-
tischen Republik Kongo) und einer Schweizer Stiftung, stellen lediglich die
bekanntesten Fälle von gewaltsamen Übergriffen dar. Die Verantwortlichen die-
ser Verbrechen müssen belangt werden.

In ihrer Erklärung vom 3. August 2007 hatte die Europäische Union die kongo-
lesischen Behörden aufgefordert, „alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um
diese beiden Mordfälle aufzuklären, dies auch in Übereinstimmung mit den
internationalen Verpflichtungen, welche die kongolesische Regierung eingegan-
gen ist, insbesondere in Bezug auf die Garantie der Menschenrechte – auch um
auf diese Weise den kongolesischen Bürgern zu zeigen, dass die Straflosigkeit
nicht länger toleriert werden kann.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche konkreten Bemühungen hat die Bundesregierung, auch über ihre
Botschaft vor Ort, seit Anfang 2006 unternommen, um Schutzmöglichkeiten

für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger in der Demokratischen
Republik Kongo (DR Kongo) aufzubieten, und in welcher Weise ist sie damit
den aus den EU-Richtlinien zum Schutz für Menschenrechtsverteidiger
resultierenden Verpflichtungen nachgekommen?

2. Welche Informationen besitzt die Bundesregierung zum Stand der Verfahren
zu den Morden an Pascal Kabungulu Kibembi und Serge Maheshe?

Drucksache 16/7363 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Inwieweit findet der Schutz für Menschenrechtsverteidiger und Journalisten
bei der Unterstützung des Friedensprozesses in der DR Kongo durch die Bun-
desregierung konkrete Berücksichtigung?

4. Was tut die Bundesregierung, um den Aufbau eines funktionierenden Rechts-
systems in der DR Kongo zu unterstützen?

Berlin, den 28. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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