BT-Drucksache 16/7041

Einführung einer Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsbezieherinnen und Grundsicherungsbezieher

Vom 8. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7041
16. Wahlperiode 08. 11. 2007

Antrag
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert,
Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Einführung einer Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsbezieherinnen und
Grundsicherungsbezieher

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Mit dem Übergang vom Bundessozialhilfegesetz (BSHG) zum Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurde die noch im Sozialhilferecht bestehende
Weihnachtsbeihilfe in unzureichender Weise pauschalisiert. Ähnliches gilt für
das SGB II sowie das Asylbewerberleistungsgesetz. Die fehlende finanzielle
Unterstützung der Sonderbedarfe anlässlich des Weihnachtsfestes ignoriert die
gesellschaftliche Bedeutung von Weihnachten ebenso wie die konkret entste-
henden finanziellen Aufwendungen. Die Pauschalisierung deckt die entstehen-
den Kosten nur anteilig ab, weshalb eine anteilige Wiedereinführung geboten ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

in die einschlägigen Grundsicherungsgesetze (SGB II, SGB XII, Asylbewerber-
leistungsgesetz) kurzfristig eine Regelung einzuführen, nach der die Kosten der
Weihnachtsfeierlichkeiten als pauschaler einmaliger Sonderbedarf am Jahres-
ende in Höhe von 40 Euro gewährt werden.

Berlin, den 7. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

1. Die Abschaffung der Weihnachtsbeihilfe im Zuge der Sozialreformen im Jahr
2005 wird der Bedeutung des Weihnachtsfestes nicht gerecht. Weihnachten

ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil des religiösen Lebens, zu-
mindest aber ein wichtiges Familienfest zum Jahresabschluss. Mit der Weih-
nachtsbeihilfe wurde nach der Rechtsprechung zum BSHG anerkannt, dass
das Weihnachtsfest unabhängig von der Konfession und vom Grad der reli-
giösen Bindung allgemein der Anlass ist, nahestehenden Menschen durch
Geschenke eine Freude zu bereiten und die Weihnachtstage allgemein mit

Drucksache 16/7041 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
einem höheren Aufwand verbunden sind (so sinngemäß das Bundesverwal-
tungsgericht).

2. Der Deutsche Verein hat seit 1985 den zusätzlichen Bedarf für das Weih-
nachtsfest konkret ermittelt und mit den Empfehlungen zur Gewährung einer
bestimmten Summe eine ständige Verwaltungspraxis begründet, an die wie-
der anzuknüpfen ist. Die zuletzt ermittelten Bedarfe in Höhe von 68 Euro
(Alleinstehende) bzw. 34 Euro (Angehörige, stationär untergebrachte Perso-
nen) müssen so lange als Referenzwerte gelten, bis neuere Kalkulationen vor-
liegen. Auf Grund der zwischenzeitlich vollzogenen, aber finanziell unzurei-
chenden Pauschalisierung ist eine anteilige Orientierung an dem Vorschlag
des Deutschen Vereins sachgerecht.

3. Die vorgenommene Pauschalisierung von einmaligen Leistungen in einen
geringfügig erhöhten Regelsatz ist kein hinreichendes Argument gegen die
Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe. Mit den bestehenden (Eck-)Regelsätzen
in Höhe von 347 Euro pro Monat ist kein Ansparen für einmalige Sonderbe-
darfe wie das Feiern eines Weihnachtsfestes möglich. Die konkrete Be-
darfsermittlung über die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) er-
laubt zudem Zweifel daran, dass überhaupt an spezifische Sonderbedarfe wie
das Weihnachtsfest gedacht wurde. Für Geschenke an Kinder sind in der Ein-
kommens- und Verbrauchsstatistik gerade einmal 1,47 Euro pro Monat vor-
gesehen (Spielwaren in der Abteilung 09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur).
Insbesondere Kinder von Sozialleistungsbezieherinnen und -beziehern wer-
den damit von üblichen Standards der Gesellschaft abgekoppelt und mit
erheblichen Folgen für sie ausgegrenzt.
Antrag
Einführung einer Weihnachtsbeihilfe für Grundsicherungsbezieherinnen und Grundsicherungsbezieher

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