BT-Drucksache 16/6931

Ohne Polizei und Justiz keine Sicherheit - Polizei- und Justizaufbau in Afghanistan drastisch beschleunigen

Vom 7. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6931
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Antrag
der Abgeordneten Winfried Nachtwei, Jürgen Trittin, Silke Stokar von Neuforn,
Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid,
Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Thilo Hoppe, Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln),
Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock, Renate Künast,
Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ohne Polizei und Justiz keine Sicherheit –
Polizei- und Justizaufbau in Afghanistan drastisch beschleunigen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

1. Der Aufbau einer funktionsfähigen Polizei und Justiz ist der Schlüssel für
eine selbsttragende Stabilisierung Afghanistans. Korruption, Ineffizienz und
archaische Praktiken im afghanischen Polizei- und Justizsektor gefährden
den Friedens- und Stabilisierungsprozess. Die Zahl der Gebiete, die als un-
sicher und für Hilfsorganisationen unzugänglich gelten, nimmt zu.

Laut Afghanistan-Konzept der Bundesregierung sollen die Soldatinnen und
Soldaten der Bundeswehr so lange in Afghanistan bleiben, bis das Land über
„ausreichend effektive Sicherheits- und Justizorgane verfüg[t], um sich selbst
gegen die verbliebenen Gefahren des Terrorismus und der organisierten Kri-
minalität zur Wehr setzen zu können.“ Wer will, dass die Bundeswehr erfolg-
reich und in absehbarer Zeit aus Afghanistan abziehen kann, muss alles tun,
um den schwierigen Aufbau eines effektiven Polizei- und Justizsystems zu
befördern.

2. Diesem Anspruch wird die Bundesregierung nicht gerecht. Angesichts eines
geschätzten Mindestbedarfs von 2 000 bis 2 500 externen Expertinnen und
Experten allein im Bereich der Ausbildung, Beratung und Betreuung der af-
ghanischen Polizei ist der geplante deutsche Beitrag von bis zu 60 Polizeibe-
amtinnen und -beamten und bis zu 20 Mio. Euro jährlich völlig unzureichend.

Dass die Bundesregierung im Frühjahr 2007 aus dem Stegreif 500 qualifi-
zierte Soldaten und 35 Mio. Euro für den TORNADO-Einsatz, aber nicht 500
qualifizierte Polizisten für den unstrittigen Polizeieinsatz bereitstellte, ver-
weist auf ein grundsätzliches Defizit der sicherheitspolitischen Prioritäten-
setzung der Bundesregierung.
3. Deutschland, Großbritannien, Italien und die übrigen EU-Staaten müssen ih-
rer Verantwortung als führende Partner bei der Sicherheitssektorreform bes-
ser gerecht werden. Deshalb sollten für die EUPOL Afghanistan (EU Police
Mission in Afghanistan) zur Ausbildung, Beratung und Begleitung der an-
gestrebten 82 000 afghanischen Polizeikräfte mindestens 1 500 bis 2 000 Po-
lizeikräfte zur Verfügung gestellt werden, um auch alle 34 Provinzen und

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400 Bezirke mit abdecken zu können. Kräftemäßig entspricht dies dem Um-
fang, den die EU für die Stabilisierung des wesentlich kleineren Kosovo zu
leisten bereit ist. Die restlichen Polizeikräfte müssen von den USA und ande-
ren Partnern gestellt und über das Internationale Polizeikoordinierungsbüro
vernetzt werden. Die EUPOL-Mission muss eigene Projektmittel verwalten
können.

4. Mit bis zu 40 Beamtinnen und Beamten und einem Jahresbudget von 12 Mio.
Euro konnte Deutschland seiner 2002 übernommenen Führungsaufgabe
beim Polizeiaufbau nicht gerecht werden. Die ca. 350 Beamtinnen und Be-
amten, die in den vergangenen fünf Jahren zeitweise am deutschen Polizei-
projekt mitgewirkt haben, haben mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mit-
teln unter widrigen Umständen Hervorragendes geleistet. Sie verdienen die
Anerkennung und den Dank des Deutschen Bundestages.

Bund und Länder sollten für den Polizeieinsatz im Rahmen der EUPOL-Mis-
sion in Afghanistan bis zu 500 solide ausgebildete und angemessen besoldete
freiwillige Polizeikräfte bereitstellen. Die Bereitstellung von 30 zusätzlichen
Feldjägern zur Polizeiausbildung ist ebensowenig eine Dauerlösung wie die
Beibehaltung von zwei deutschen Projektteams für Bau- und Ausstattungs-
projekte. Der Schwerpunkt des deutschen Polizeiengagements sollte weiter-
hin konzeptionell beim Aufbau eines zivilen Polizeidienstes liegen. Regional
sollen deutsche Polizeikräfte vorrangig in Kabul und der Nordregion agieren
und eng mit den Provincial Reconstruction Teams (PRTs) und Provincial Ad-
visory Teams (PAT) verwoben werden.

5. Die Zunahme bewaffneter Oppositionsgruppen ab Mitte 2005 hat gezeigt,
dass der Aufbau einer gut ausgebildeten und gut ausgerüsteten afghanischen
Gendarmerietruppe sinnvoll sein kann. Dies muss vorbehaltlos geprüft wer-
den. Sie sollte in der Lage sein, einem schwer bewaffneten und militärisch or-
ganisierten Gegner handlungsfähig gegenübertreten zu können. Damit wäre
sie eine Alternative zum bisherigen Einsatz der Afghanischen Nationalarmee
und zur paramilitärischen Zweckentfremdung nur leicht bewaffneter, ziviler
Polizeieinheiten. Eine Gendarmerie sollte insbesondere die Hilfspolizei über-
flüssig machen. Der Aufbau einer solchen Gendarmerie wäre eine Aufgabe
für die Europäische Gendarmerie Force bzw. für Länder wie Frankreich,
Italien, Spanien, Portugal oder die Niederlande, die mit der Aufstellung, Aus-
bildung und politischen Kontrolle von Gendarmeriekräften über hinrei-
chende Erfahrungen verfügen.

6. Die EU und die Vereinten Nationen werden auch künftig und vermehrt qua-
lifiziertes Personal für den Aufbau von Polizei, Justiz und Verwaltung in Kri-
senregionen benötigen. Die Teilnahme an internationalen Friedensmissionen
ist eine neue Daueraufgabe der deutschen Polizei. Die Bundesregierung muss
daher die Handlungsfähigkeit im zivilen und polizeilichen Bereich systema-
tisch verbessern und dem Bundestag unverzüglich darlegen, wie dies in Zu-
kunft geschehen soll.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. darauf hinzuwirken, dass die US-Administration die nationale Ausbildung der
afghanischen Polizei- und Militärkräfte unter dem Dach der Operation Endu-
ring Freedom beendet und die militärischen Ausbildungsanteile in die ISAF-
Mission und die polizeilichen Fähigkeiten in die EUPOL-Mission einbringt,

2. sich für eine gemeinsame und eng aufeinander abgestimmte Strategie zum
Aufbau einer an qualitativen und zivilen Kriterien ausgerichteten Polizei ein-
zusetzen und das International Police Coordination Board zur Schaltzentrale

einer effektiven und gemeinsam abgestimmten Polizeikoordination zu
machen,

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3. die Bemühungen von Rat und Kommission zu bündeln, um gemeinsam mit
den USA und der UNAMA (United Nations Assistance Mission in Afgha-
nistan) für die effektive Implementierung der Reform des Justizsektors, in-
klusive der Strafverfolgung, zu sorgen und hierfür auch deutsche Fachleute
einzubinden,

4. darauf hinzuwirken, dass die zivile EUPOL-Mission personell auf 1 500 bis
2 000 Expertinnen und Experten erhöht und die Einsatzfähigkeit und Wirk-
samkeit, u. a. durch eigene Projektmittel, verbessert wird,

5. bis zu 500 qualifizierte Polizeikräfte aus Bund und Ländern für einen frei-
willigen EUPOL-Einsatz in Afghanistan bereitzustellen und damit den wei-
teren Einsatz von Feldjägern zur Polizeiausbildung überflüssig zu machen,

6. darauf hinzuwirken, dass bürokratische Entsendehindernisse ausgeräumt
und die Teilnahme an internationalen Friedensmissionen als karrierefördernd
bewertet werden,

7. sich dafür einzusetzen, dass sich künftig alle Bundesländer – auch der Frei-
staat Bayern – im angemessen Umfang mit gut ausgebildeten Polizeikräften
an der Stabilisierung Afghanistans beteiligen,

8. sich weiterhin im erheblichen Umfang an der Finanzierung des „Law and
Order Trust Fund for Afghanistan“ (LOTFA) zu beteiligen sowie sich für
eine – auch im Vergleich zur Armee – solide Bezahlung der Polizisten ein-
zusetzen und dazu beizutragen, dass das Geld bei den Richtigen ankommt,

9. sich für die verstärkte Ausbildung von Frauen und ethnischen Minderheiten
in der Polizei und die Einsetzung einer unabhängigen, mit Untersuchungs-
kompetenzen ausgestatteten Polizeiombudsperson einzusetzen,

10. finanzielle Zuwendungen an die afghanische Regierung von Fortschritten
bei der Korruptionsbekämpfung und Reformen im Innenministerium ab-
hängig zu machen,

11. die Einrichtung einer solide ausgebildeten und ausgestatteten afghanischen
Gendarmerietruppe zu prüfen und ggf. in geeigneter Weise zu unterstützen,

12. den Bundestag umfassend und frühzeitig über die Entwicklungen im Poli-
zei- und Justizbereich auf dem Laufenden zu halten,

13. im Bund und in den Ländern den Pool rasch verfügbarer qualifizierter Poli-
zistinnen und Polizisten für internationale Stabilisierungsmissionen durch
zusätzliche Stellen weiter auszubauen und die Fähigkeiten zur Einsatzfüh-
rung und Einsatzbegleitung zu verbessern,

14. dem Bundestag binnen sechs Monaten ein Konzept vorzulegen, wie die
Bundesregierung die rasche und effiziente Handlungsfähigkeit Deutsch-
lands im Bereich des Aufbaus staatlicher, polizeilicher und zivilgesell-
schaftlicher Strukturen im Rahmen von internationalen Friedenseinsätzen
verbessern will und welche Schritte sie diesbezüglich bereits in die Wege
geleitet hat.

Berlin, den 7. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Drucksache 16/6931 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Begründung

1. Die Bundesregierung hat den NATO-Gipfel in Riga sowie die deutsche EU-
und G8-Präsidentschaft nicht genutzt, um für den Polizei- und Justizbereich
eine kohärente und arbeitsfähige EUPOL-Mission auf die Beine zu stellen.

Von einem gemeinsamen Vorgehen oder einem „comprehensive approach“
kann bis heute keine Rede sein. Bei der Sicherheitssektorreform im Allge-
meinen und der Polizeireform im Besonderen gibt es bis heute auch unter den
NATO- und EU-Partnern keine gemeinsame Strategie und kein einheitliches
und abgestimmtes Vorgehen. Mit 195 Beamtinnen und Beamten, von denen
70 alleine in Kabul untergebracht werden sollen, und 44 Mio. Euro aus dem
GASP-Haushalt (GASP: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) kann
die EU die landesweite Verantwortung als Schlüsselpartner nicht verantwort-
bar erfüllen. Die EU ist bislang vor allem mit internen Anlauf- und Abstim-
mungsschwierigkeiten beschäftigt. Da das Sicherheitsabkommen zwischen
NATO und EUPOL durch die Türkei blockiert wird, muss die EU vor Ort
mühsam bilaterale Abkommen mit den ISAF-Nationen schließen.

2. Mit der Operation Enduring Freedom (OEF) und dem Combined Strategic
Transition Command-Afghanistan (CSTC-A) unterhalten die USA in Afgha-
nistan eine nationale Parallelstruktur, die für den Wiederaufbau, die Ausbil-
dung von Armee und Polizei, deren Einsatzbegleitung und den Terrorkampf
zuständig ist. Abstimmungsprozesse mit den Partnern können damit umgan-
gen werden. Etwa 8 000 der 10 000 Angehörige von OEF sind an der Ausbil-
dung und Einsatzführung der afghanischen Armee, der afghanischen Polizei
und der afghanischen Hilfspolizei beteiligt. Unter dem Dach von OEF sind
etwa 100 Soldaten und 500 Angestellte einer privaten Sicherheitsfirma mit
der Ausbildung, Ausrüstung und Einsatzbegleitung der Polizei betraut. Hier-
für stehen ihnen im diesen Jahr ca. 2,5 Mrd. US-Dollar zur Verfügung. Die
USA haben angekündigt, den Umfang auf 1 000 zivile und 2 400 militärische
Ausbilder weiter ausbauen zu wollen.

Die von Präsident Hamid Karzai im September 2006 auf Druck der USA ins
Leben gerufene Hilfspolizei (Afghan National Auxiliary Police – ANAP)
und deren Kurzzeitausbildung ist besonders umstritten. Sie untergräbt die Be-
mühungen um eine professionelle und zivile Polizeitruppe. Die rund 12 000
Mann starke Truppe besteht aus unzureichend ausgebildeten Polizisten, die
von den OEF-Truppen zur Aufstandsbekämpfung eingesetzt werden. Sie ha-
ben große Opferzahlen zu beklagen.

3. Bund und Länder haben sich 2001 darauf geeinigt, dass Deutschland im
Rahmen der „Civilian European Headline Goals“ einen Beitrag von bis zu
1 000 Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder für das zivile Kri-
senmanagement der EU bereitstellen wird. Zurzeit (Stand: September 2007)
sind weltweit gerade einmal 233 deutsche Polizeibeamte, davon 77 des Bun-
des, in internationalen Polizeieinsätzen. In der Vergangenheit waren allein im
Kosovo zeitweise bis zu 450 deutsche Beamtinnen und Beamte gleichzeitig
im Einsatz.

Zwischen 4 000 und 5 000 Polizistinnen und Polizisten haben in den vergan-
genen Jahren in internationalen Einsätzen Erfahrungen gesammelt. Es gibt
zahlreiche hoch motivierte und gut ausgebildete Beamtinnen und Beamte, die
unter angemessenen Fürsorgebedingungen auf freiwilliger Grundlage bereit
sind, am Wiederaufbau Afghanistans mitzuwirken. Nicht alle Landesregie-
rungen unterstützen und fördern diese Bereitschaft. Auch ist es für die Beam-
tinnen und Beamten nicht nachvollziehbar, wenn sie künftig in der EUPOL-
Mission schlechter bezahlt werden als für einen Einsatz im Kosovo. Die Be-
reitschaft zum Auslandseinsatz darf für Polizistinnen und Polizisten keine

finanziellen, versorgungsrechtlichen oder Beförderungsnachteile mit sich

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/6931

bringen. Die Bereitschaft, freiwillig seinen Horizont zu erweitern und im
Auftrag der Bundesregierung in z. T. riskante internationale Missionen zu
gehen, muss angemessen honoriert werden.

Bund und Länder können und müssen für den Polizeiaufbau in Afghanistan
mehr leisten. An dieser Aufgabe müssen alle Bundesländer verantwortlich
mitwirken. Von den 332 bis Ende Juli in Afghanistan zum Einsatz gekomme-
nen Polizeibeamtinnen und -beamten stellten die Länder bislang lediglich
44 Prozent, wobei der Umfang der Beteiligung einzelner Länder sehr unter-
schiedlich ist. Die Bayerische Staatsregierung verhindert, dass bayerische
Polizeikräfte an Einsätzen in Afghanistan teilnehmen.

4. Zur Wahrheit gehört auch: Die Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen
Bundestages, der Presse und der Öffentlichkeit war am deutschen Polizei-
engagement in Afghanistan nur am Rande interessiert. Der Einsatz deutscher
Polizeikräfte in internationalen Friedenseinsätzen steht im Schatten einer
militärfixierten Sicherheitspolitik und im Schatten einer Politik, die „ziviles
Engagement“ oftmals auf Entwicklungshilfe und Nichtregierungsorganisa-
tionen reduziert. Auch innerhalb der Polizei werden die Kolleginnen und
Kollegen, die an Auslandseinsätzen teilnehmen, oft noch als exotische Min-
derheit wahrgenommen.

Der Bundestag muss seiner Gesamtverantwortung für den Einsatz von deut-
schem Personal in internationalen Friedensmissionen insgesamt besser ge-
recht werden. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesregierung den
Bundestag ausführlicher unterrichtet. Der internationale Polizeieinsatz er-
folgt jeweils auf Grund eines förmlichen Beschlusses der Bundesregierung.
Nach § 8 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes gilt bereits heute: „Der Deutsche
Bundestag ist über die beabsichtigte Verwendung zu unterrichten. Er kann
durch Beschluss verlangen, dass die Verwendung beendet wird.“ Ein Parla-
ment, das das Recht hat, einen Einsatz zu beenden, sollte sich gründlicher als
bisher über diese Einsätze informieren. Bislang wurde den Abgeordneten we-
der der Kabinettsbeschluss vom 6. Dezember 2006 noch der Beschluss vom
6. Juni 2007 zur Kenntnis weitergeleitet.

5. Dem Weißbuch der Bundesregierung zur Sicherheitspolitik und den wohlfei-
len Reden von der „vernetzten Sicherheit“ sind keine Taten gefolgt. Die Bun-
desregierung und die Länder vernachlässigen den weiteren Ausbau einer pro-
fessionellen Infrastruktur zum internationalen zivilen und polizeilichen
Krisenmanagement. Gegenwärtig zahlt die Bundeswehr den Preis dafür, dass
die Länder und der Bund ihrer Verantwortung für eine zeitgemäße Sicher-
heitsarchitektur nicht nachkommen. Die Polizeiausbildung in Afghanistan
und der Einsatz gegen Demonstranten in Deutschland gehören nicht zum
Aufgabenspektrum der Bundeswehr. Die Bundeswehr ist kein Polizeiersatz,
weder für Einsätze im Innern noch im Rahmen internationaler Friedens-
einsätze.

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