BT-Drucksache 16/6495

Künftige Ausgestaltung der EU-Handelspolitik

Vom 20. September 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6495
16. Wahlperiode 20. 09. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Rainder Steenblock, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, Marieluise
Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Thilo Hoppe,
Ute Koczy, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei, Claudia Roth (Augsburg),
Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Künftige Ausgestaltung der EU-Handelspolitik

Am 4. Oktober 2006 hat die Europäische Kommission die Mitteilung „Ein wett-
bewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie
für Wachstum und Beschäftigung“ KOM (2006) 567 endg. vorgelegt. Im Zu-
sammenhang mit der Mitteilung ergeben sich Fragen hinsichtlich der künftigen
Ausgestaltung der EU-Handelspolitik.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Effekte der systematischen Erhöhung
der Zahl bilateraler und multilateraler Handelsabkommen der letzten Jahre
auf die multilaterale Handelspolitik, z. B. auf die MFN Tarife (Most Fa-
voured Nation tariffs) für Agrar- und Industriegüter?

2. Ist sie der Meinung, dass dadurch die Bedeutung der World Trade Organisa-
tion (WTO) geschmälert wird?

3. Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Europäischen Kommission,
dass die WTO das wirksamste Instrument zur Steuerung der Handelsbezie-
hungen in einem regelbasierten System sei, und welche politischen Auswir-
kungen sieht sie auf die laufende Welthandelsrunde und mögliche weitere
Welthandelsrunden durch die umfassenden Verhandlungen großer Handels-
mächte auf bilateraler Ebene?

4. Entfernt sich die EU durch die Aufnahme von bilateralen Verhandlungen aus
Sicht der Bundesregierung vom multilateralen Ansatz?

5. Wie beurteilt die Bundesregierung den in der o. g. Mitteilung der Europäi-
schen Kommission beschriebenen Ansatz, durch weitreichende Freihandels-
abkommen mit einigen der weltweit wettbewerbsstärksten Ländern in einen
offenen und stärker entregelten Wettbewerb zu treten?

6. Welche Auswirkungen wird ein solcher Wettbewerb auf die europäischen So-

zial- und Umweltstandards haben?

7. Mit welchen Ländern steht eine unmittelbare Aufnahme von Handelsgesprä-
chen – auch im Rahmen von wirtschaftlichen Partnerschaftsabkommen – an-
gesichts der Zustimmung des Rates im April 2007 zur Aufnahme von bilate-
ralen Verhandlungen mit ASEAN (Association of Southeast Asian Nations),
Indien und Korea bevor, und bis zu welchem Zeitpunkt werden diese voraus-
sichtlich abgeschlossen?

Drucksache 16/6495 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. Welche der dort erwähnten Staaten oder Staatengruppen (ASEAN, Indien,
Russland, Golf-Kooperationsrat, Korea) befinden sich in Verhandlungen
mit anderen Staaten mit dem Ziel bilaterale Handelsabkommen zu verein-
baren?

9. Inwieweit werden aus Sicht der Bundesregierung die Verhandlungen der EU
über bilaterale Abkommen über die aktuell in der WTO verhandelten Berei-
che hinausgehen bzw. sich unterscheiden, und inwieweit sollen Verhandlun-
gen in den Bereichen Beschaffungswesen der Regierungen (government
procurement), Wettbewerbspolitik, Investitionsregeln und der Schutz geis-
tigen Eigentums in den Prozess integriert werden?

10. Welche Veränderungen erwartet die Bundesregierung auf bestehende natio-
nale Gesetze, Standards und Regeln in Folge der Verhandlungen zu einer
weitgehenden Eliminierung nicht-tarifärer Handelshemmnisse, regulativer
Kooperation und vorheriger Informationspflicht zu Gesetzesvorhaben mit
potentiellen Auswirkungen auf die Handelspartner, und welche Veränderun-
gen erwartet die Bundesregierung hinsichtlich der Souveränität europäi-
scher Staaten Standards und Regeln zukünftig einführen zu können?

11. In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass
Sozial- und Umweltstandards und die kulturelle Vielfalt im Zuge der Ver-
handlungen Eingang in bilaterale Handelsabkommen finden?

12. Wird in der Bundesregierung und in der Europäischen Kommission daran
gedacht, internationale Sozial- und Arbeitsstandards, wie sie in den ILO-
Kernarbeitsnormen (ILO: International Labour Organisation) festgelegt
sind, verbindlich in die Abkommen zu integrieren oder sollen sie lediglich
allgemein Erwähnung finden?

13. Werden die Abkommen auch Elemente einer „Energiepartnerschaft“ enthal-
ten, der Zusammenarbeit beim Einsatz und der Verbreitung erneuerbarer
Energien, der Energieeffizienz?

Berlin, den 20. September 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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