BT-Drucksache 16/6059

zu dem Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Jerzy Montag, Ulrike Höfken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4156- Verbot von Telefonwerbung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam durchsetzen

Vom 11. Juli 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/6059
16. Wahlperiode 11. 07. 2007

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Bärbel Höhn, Jerzy Montag, Ulrike Höfken,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/4156 –

Verbot von Telefonwerbung zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher
wirksam durchsetzen

A. Problem

Im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) im Jahr 2004 wurde durch den Gesetzgeber in § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG
ausdrücklich festgelegt, dass erstmalige Werbeanrufe ohne vorherige Einwilli-
gung des angerufenen Verbrauchers bzw. der angerufenen Verbraucherin (so
genanntes cold calling) eine unzumutbare Belästigung darstellen. Gleichwohl ist
nach Auffassung der Antragsteller eine vollständige Unterbindung solcher
Werbeanrufe, die aufgrund des Eindringens in die Privatsphäre von Verbrau-
cherseite vielfach als sehr unangenehm empfunden werden, bisher nicht gelun-
gen.

Die Antragsteller haben grundsätzliche Bedenken am Hinreichen der bisher ge-
troffenen gesetzlichen Maßnahmen, sowohl hinsichtlich der Sanktionierung als
auch hinsichtlich der Verfolgbarkeit von Marktteilnehmern, welche derartige
Werbeanrufe durchführen. Nach ihrer Auffassung ist es erforderlich, unerbetene
Telefonwerbung als Ordnungswidrigkeit einzustufen, welche durch die Bundes-
netzagentur mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro soll geahndet werden können.
Zudem müsse der Verschuldensmaßstab im Rahmen von § 10 UWG bezüglich
der Gewinnabschöpfung so gefasst werden, dass § 10 UWG bereits bei grober
Fahrlässigkeit von Unternehmen greife. Derart abgeschöpfte Gewinne sollten
nach Abzug der Rechtsverfolgungskosten für den Verbraucherschutz eingesetzt
werden. Außerdem sei in bundeseigenen Unternehmen und Aufsichtsräten auf
die ausnahmslose Einhaltung des Telefonwerbeverbotes hinzuwirken.

B. Lösung

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/6059 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/6059

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 16/4156 abzulehnen.

Berlin, den 4. Juli 2007

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Drucksache 16/6059 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Dr. Günter Krings, Dirk Manzewski, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/4156 in seiner 79. Sitzung am 1. Februar 2007 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung dem
Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Ausschuss für
Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für Ernäh-
rung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage in seiner 41. Sitzung am 4. Juli 2007 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung
zu empfehlen.

Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Ver-
braucherschutz hat die Vorlage in seiner 51. Sitzung am
4. Juli 2007 beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN be-
schlossen, die Ablehnung zu empfehlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 71. Sitzung
am 4. Juli 2007 abschließend beraten. Er hat mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung zu empfehlen.

Berlin, den 4. Juli 2007

Dr. Günter Krings
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

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