BT-Drucksache 16/5779

zu der zweiten Beratung des Antrags der Bundesregierung -16/5600, 16/5753- Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Vom 20. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5779
16. Wahlperiode 20. 06. 2007

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Marieluise Beck (Bremen), Kerstin Müller (Köln), Jürgen Trittin,
Dr. Uschi Eid, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
Winfried Nachtwei, Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Rainder Steenblock
und der FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Antrages der Bundesregierung
– Drucksachen 16/5600, 16/5753 –

Fortsetzung der deutschen Beteiligung an der Internationalen Sicherheitspräsenz
im Kosovo zur Gewährleistung eines sicheren Umfeldes für die
Flüchtlingsrückkehr und zur militärischen Absicherung der Friedensregelung für
das Kosovo auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999 und des Militärisch-Technischen
Abkommens zwischen der Internationalen Sicherheitspräsenz (KFOR) und den
Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der
Republik Serbien vom 9. Juni 1999

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stimmt der Fortsetzung der deutschen Beteiligung an
der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) zu.

KFOR dient der Stabilisierung des Prozesses im Kosovo, der zu einer Klärung
des Status führen soll. Zu dieser ist eine UN-Resolution erforderlich, die diese
Klärung ermöglicht und die gültige Resolution 1244 von 1999 ersetzt. Wie seit
1999 besteht die Notwendigkeit einer Stationierung von KFOR unter dem Man-
dat der UN auch weiterhin, solange es keine andere Regelung gibt. Nicht zuletzt
ist dies erforderlich zum Schutz der Minderheiten im Kosovo.

Grundlage für eine neue UN-Resolution ist der Bericht des UN-Vermittlers
Martti Ahtisaari. Dieser Bericht erklärt das Scheitern von Verhandlungen mit
Serbien und den Kosovo-Albanern über einen gemeinsamen Vorschlag zum
Status des Kosovo. Er empfiehlt eine vollständige Loslösung des Kosovo von

Serbien und eine eingeschränkte Unabhängigkeit. Zugleich fordert er weit-
gehende Minderheitenrechte und deren Garantie durch die Behörden im Kosovo.

Der Deutsche Bundestag bedauert die anhaltenden Schwierigkeiten, die das
Zustandekommen einer völkerrechtlichen Grundlage für die Umsetzung des
Ahtisaari-Plans behindern. Gleichwohl bekräftigt er seine Auffassung, dass nur
eine UN-Resolution eine Regelung des endgültigen Status des Kosovo ermög-
lichen kann.

Drucksache 16/5779 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Die Verzögerung dieser Entscheidung erschwert die politische und ökonomische
Lage des Kosovo. Dennoch appelliert der Deutsche Bundestag eindringlich an
die Verantwortlichen im Kosovo, keine übereilten Schritte zu unternehmen.
Eine einseitige Unabhängigkeitserklärung ebenso wie ihre Anerkennung ohne
die Grundlage einer UN-Resolution verstießen gegen das Völkerrecht und wür-
den die Konflikte gefährlich verschärfen.

Der Deutsche Bundestag stellt als Voraussetzung für eine weitere Stationierung
der Bundeswehr als Teil von KFOR fest, dass dafür zwei Bedingungen erfüllt
bleiben müssen:

1. Das gemeinsame Handeln der USA und der EU als Hauptträger von KFOR
muss erhalten bleiben. Grundlage dafür ist das Beharren auf einer neuen UN-
Resolution, die die Resolution 1244 ersetzt.

2. Eine Unabhängigkeitserklärung der kosovarischen Regierung kann ebenfalls
nur auf dieser Grundlage erfolgen.

Sollte eine dieser Bedingungen oder beide nicht mehr erfüllt sein, wäre die
völkerrechtliche Grundlage für das KFOR-Mandat und die UNMIK-Mission
entfallen. Der Deutsche Bundestag müsste eine sofortige Neubewertung der
Situation vornehmen und entsprechende Konsequenzen beschließen.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich weiterhin für eine gemeinsame Position innerhalb der EU und bei den
Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrates zur Klärung des Status für das
Kosovo auf der Basis einer UN-Resolution einzusetzen, die die gültige
Resolution 1244 (1999) ersetzt;

– bei den Mitgliedstaaten des UN-Sicherheitsrates und in der Kontaktgruppe
weiterhin auf die schnellstmögliche Entscheidung zur Klärung des Kosovo-
Status zu drängen;

– im Rahmen der EU und von UNMIK auf die kosovarische Regierung dahin-
gehend einzuwirken, eine UN-Resolution abzuwarten und deren Ergebnis zu
respektieren.

Berlin, den 20. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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