BT-Drucksache 16/5632

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/5065, 16/5527, 16/5621- Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union

Vom 13. Juni 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5632
16. Wahlperiode 13. 06. 2007

Änderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Thea Dückert, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln),
Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Monika Lazar, Krista Sager, Christine Scheel,
Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland,
Josef Philip Winkler, Margareta Wolf (Frankfurt) und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/5065, 16/5527, 16/5621 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher
Richtlinien der Europäischen Union

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach Nummer 13 wird folgende Nummer 13a eingefügt:

,13a. § 19 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „kann in besonderen Fällen“
durch das Wort „soll“ ersetzt.

b) In Absatz 2 Nr. 3 wird das Wort „Doppelten“ durch das Wort „Einein-
halbfachen“ ersetzt.‘

Berlin, den 13. Juni 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Der Antrag sieht Erleichterungen im Bereich der Zuwanderung zu wirtschaft-
lichen Zwecken vor. Seit langem fordern Wirtschaftsverbände und der Deut-
sche Gewerkschaftsbund eine Liberalisierung der Zuwanderungsregelungen.
Der vorliegende Vorschlag nimmt insoweit Forderungen des Bundesrates auf
(vgl. Bundesratsdrucksache 224/07 Nr. 7 und 8 zu Verbesserungen im Bereich
der Arbeitsmigration), insbesondere die Zuwanderungsregelung für Hochquali-
fizierte zu verbessern. Wie im Vorschlag des Bundesrates soll es der Normalfall
und nicht die Ausnahme sein, dass Hochqualifizierte unmittelbar eine Nieder-

Drucksache 16/5632 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
lassungserlaubnis erhalten. Damit wird Deutschland das Werben um die besten
Köpfe erleichtert. Zugleich muss auch die Definition dieser Hochqualifizierten
liberalisiert werden. Auch insoweit folgt der vorliegende Vorschlag den Vor-
stellungen des Bundesrates und senkt die Einkommensschwelle des § 19 Abs. 2
Nr. 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf das Eineinhalbfache der Bei-
tragsbemessungsgrenze ab.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht davon aus, dass die Koali-
tionsfraktionen der CDU, CSU und SPD zumindest diese dringend nötigen
Reformschritte mitgehen können, wenn die Koalition auch über die von der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in diesem Bereich ansonsten befürwor-
teten weiteren Reformschritte nicht einig ist (z. B. Punktesystem).

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