BT-Drucksache 16/5512

Zukunft der Vermittlungsgutscheine im Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Vom 25. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5512
16. Wahlperiode 25. 05. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Britta Haßelmann, Markus
Kurth, Undine Kurth (Quedlinburg), Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk,
Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunft der Vermittlungsgutscheine im Dritten Buch Sozialgesetzbuch

Seit dem Jahr 2005 haben arbeitsuchende Bezieherinnen und Bezieher von Ar-
beitslosengeld I nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit Anspruch auf einen Ver-
mittlungsgutschein. Dieser berechtigt sie zur Inanspruchnahme einer privaten
Arbeitsvermittlung ihrer Wahl.

Die Vermittlungsgutscheine wurden im Rahmen der Umsetzung der Vorschläge
der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt mit befristeter
Geltung in das dritte Sozialgesetzbuch (§ 421g SGB III) aufgenommen. Damit
verbunden war eine Evaluation, deren Ergebnisse maßgeblich für die Verlänge-
rung bzw. Dauerübernahme des Instruments sein sollten. Da der Evaluations-
endbericht vor dem erstmaligen Auslaufen der Regelung nicht rechtzeitig
vorlag, wurde 2006 eine einjährige Verlängerung der Regelung bis zum 31. De-
zember 2007 beschlossen.

Der nun vorliegende Abschlussbericht zieht für das Instrument Vermittlungsgut-
schein eine gemischte Bilanz, empfiehlt aber tendenziell seine Beibehaltung.
Gleichzeitig wird eine Weiterentwicklung angeregt, für die verschiedene Optio-
nen vorgeschlagen werden.

Bisher hat sich die Bundesregierung noch nicht über die Zukunft des Vermitt-
lungsgutscheins im SGB III geäußert. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 16/4886 führt sie lediglich aus: „Die Empfehlungen
aus der Evaluation werden in die Überlegungen zur Reform der arbeitsmarkt-
politischen Instrumente, die im Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 ver-
einbart wurde, einfließen. In diesem Zusammenhang wird auch über die Zu-
kunft des Vermittlungsgutscheins entschieden.“

Diese Ausführung beantwortet jedoch nicht die Frage, ob die Bundesregierung
grundsätzlich für die Beibehaltung des Instruments eintritt und gegebenenfalls
Modifizierungen bzw. weitergehende Veränderungen für notwendig erachtet.
Auch gibt die Bundesregierung keinen Zeitraum an, innerhalb dessen über diese
Fragen entschieden werden soll. Dies ist nicht zuletzt im Hinblick auf die
Planungssicherheit privater Arbeitsvermittler ein unbefriedigender Zustand.

Drucksache 16/5512 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Evaluationsergebnisse für das Instru-
ment des Vermittlungsgutscheins im Hinblick auf

a) Wirkung (Integrationsergebnisse, Nachhaltigkeit, Zielgruppen),

b) Kosteneffizienz,

c) Mitnahmeeffekte,

d) Informationsangebot und -qualität für Arbeitsuchende,

e) Qualitätsstandards der Anbieter,

f) Wettbewerb zwischen privater und öffentlicher Arbeitsvermittlung, sowie

g) die unter Buchstabe a bis f genannten Aspekte in der Gesamtschau?

2. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Evaluation, das In-
strument – weiterentwickelt – beizubehalten, und wie bewertet sie in diesem
Zusammenhang die in der Evaluation genannten Varianten

a) Option B: Instrument beibehalten und optimieren,

b) Option C.1: Zusammenlegung von Instrumenten,

c) Option C.2: Neujustierung der Steuerungsmechanismen für Vermittlungs-
dienstleistungen?

3. Spricht sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Antworten auf die
vorangehenden Fragen

a) für eine Verlängerung des Instruments über den 31. Dezember 2007 hin-
aus,

b) gegen eine Verlängerung oder

c) für eine Verlängerung des Instruments mit Modifikationen bzw. weiter-
gehenden Veränderungen über den 31. Dezember 2007 hinaus aus und

d) wenn Buchstabe c, welche konkreten Veränderungen will die Bundes-
regierung als Voraussetzung für die Verlängerung über den 31. Dezember
2007 hinaus mindestens vornehmen?

4. Plant die Bundesregierung gegebenenfalls eine nochmalige Verlängerung der
jetzigen Regelung über den 31. Dezember 2007 hinaus, um ihren zeitlichen
Spielraum zu vergrößern, und bis wann will sie diese Option entschieden ha-
ben?

5. Bis wann will die Bundesregierung konkret über die Zukunft der Vermitt-
lungsgutscheine und in diesem Zusammenhang auch über die weitergehende
Reform anderer arbeitsmarktpolitischer Instrumente, wie sie im Koalitions-
vertrag vereinbart wurde, entschieden haben?

Berlin, den 25. Mai 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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