BT-Drucksache 16/5003

Anträge auf Elterngeld im ersten Quartal 2007

Vom 12. April 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5003
16. Wahlperiode 12. 04. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Martina Bunge,
Diana Golze, Katja Kipping, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja
Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Anträge auf Elterngeld im ersten Quartal 2007

Zum 1. Januar 2007 ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in
Kraft getreten. Statt 300 Euro (bzw. 450 Euro Budget) Erziehungsgeld erhalten
betreuende Eltern eines ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kindes nun eine Lohn-
ersatzleistung von 67 Prozent (bis zu 1 800 Euro), mindestens aber 300 Euro
monatlich. Presseberichten zufolge wurden im ersten Quartal 2007 bundesweit
52 107 Anträge gestellt (taz, 31. März 2007, S. 2). Erste Zahlen belegen, dass
72 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller im Januar 2007 in Sachsen
lediglich Anspruch auf das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro hatten
(Landtagsdrucksache 4/7931). Gemäß § 22 BEEG werden zum 31. März 2007
erstmals bundesweite Daten zur Bewilligung des Elterngeldes erhoben.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Elterngeld wurden im ersten Quartal 2007 gestellt
(bitte aufschlüsseln nach Monaten und Bundesländern sowie Geschlecht und
Staatsangehörigkeit der Antragsteller)?

2. Wie viele Anträge wurden bewilligt bzw. abgelehnt (bitte aufschlüsseln nach
Monaten und Bundesländern sowie Geschlecht und Staatsangehörigkeit der
Antragsteller)?

3. Welche Art der Berechtigung nach § 1 BEEG lag bei den bewilligten Anträ-
gen vor?

4. Welche voraussichtliche Bezugsdauer des Elterngeldes wurde beim Antrag
angegeben?

5. Welche Leistungen wurden in welchem Zeitraum und in welcher Höhe auf
das Elterngeld angerechnet?

6. Wurde die Verlängerungsmöglichkeit des § 6 BEEG genutzt?

7. Wurden die Partnermonate in Anspruch genommen (bitte nach Geschlecht,
Staatsangehörigkeit und Familienstand der Antragsteller sowie der Länge der

Inanspruchnahme und nach Bundesländern differenzieren)?

8. In welcher Höhe wurde das Elterngeld in wie vielen Fällen beschieden (bitte
wie folgt kategorisieren: 300 Euro Mindestelterngeld, 301 bis 600 Euro,
601 bis 1 000 Euro, 1 001 bis 1 400 Euro, 1 400 bis 1 799 Euro, 1 800 Euro,
mehr als 1800 Euro sowie nach Geschlecht der Antragsteller und Bundes-
ländern)?

Drucksache 16/5003 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
9. Wurde eine Gesetzesfolgenabschätzung für das Bundeselterngeld- und
Elternzeitgesetz hinsichtlich unterschiedlicher Auswirkungen in den alten
und neuen Bundesländern sowie auf Frauen und Männer vorgenommen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

10. Welche familienpolitischen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in den alten und den neuen Bundes-
ländern?

Berlin, den 4. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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