BT-Drucksache 16/4124

Bestandsaufnahme der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Vom 23. Januar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/4124
16. Wahlperiode 23. 01. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Axel Troost,
Petra Pau, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert, Dr. Barbara Höll,
Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.

Bestandsaufnahme der Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben eine gemeinsame Kommis-
sion zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen eingesetzt. Nach
einem DIW-Gutachten aus dem Jahre 2002 (Helmut Seitz: Fiskalföderalismus in
Deutschland: Probleme und Reformbedarf am Beispiel der Finanzbeziehungen
zwischen Bund und Ländern) haben die Länder Zahlungen in Höhe von 36,4
Mrd. Euro erhalten, was ca. 11,6 Prozent der Einnahmen der Länder entsprach.
Dabei machte der Anteil in den alten Ländern 6,4 Prozent und in den neuen Län-
dern ca. 29 Prozent der Einnahmen aus.

Für die öffentliche Debatte der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist eine Be-
standsaufnahme mit Blick auf die aktuelle Art und Umfang dieser Zahlungen
erforderlich und sinnvoll.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche zweckgebundenen und nicht zweckgebundenen Finanzhilfen, Zu-
schüsse usw. erhielten bzw. erhalten die Länder vom Bund und im Rahmen
der horizontalen Finanzbeziehungen im Zeitraum 2004 bis 2008,

darunter

a) Länderfinanzausgleich,

b) Umsatzsteuervorabausgleich,

c) Bundesergänzungszuweisungen, je nach Art,

d) Solidarpakt II,

e) Gemeinschaftsaufgaben, je nach Art,

f) Zahlungen nach dem Föderalismusreformbegleitgesetz,

g) Ausführung von Leistungsgesetzen, je nach Gesetz,

h) sonstige zweckgebundene und nicht zweckgebundene Zuschüsse bzw.

Transferzahlungen, insbesondere auch zum Zweck der Forschungsfinan-
zierung

(mit der Bitte um eine differenzierte Darstellung nach den einzelnen Ländern;
bei Finanzierungsinstrumenten, an denen der Bund nur zum Teil beteiligt ist,
bitte mit Angabe dieses Anteils)?

Drucksache 16/4124 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Welchen Anteil hatten bzw. haben die zweckgebundenen und nicht zweck-
gebundenen Finanzhilfen, Zuschüsse usw. im Rahmen der vertikalen und
horizontalen Finanzbeziehungen in den Referenzjahren (2004, 2005, 2006,
2007) an den Haushalten der Länder (bitte wie folgt durchschnittlich in Pro-
zent und in Euro darstellen, bezogen auf die Haushalte

a) der Gesamtzahl der Länder,

b) der einzelnen Länder,

c) der Gesamtzahl der alten Bundesländer,

d) der Gesamtzahl der neuen Bundesländer,

e) und Berlins)?

3. Erhalten die Kommunen Finanzhilfen/Ausgleichszahlungen/Zuschüsse für
die Ausführung von Bundesgesetzen (bitte nach Art, finanziellem Umfang
und Verteilung nach Bundesländern beantworten)?

4. Wie hoch sind nach Auffassung der Bundesregierung die Netto- und Brut-
totransferleistungen aller öffentlichen Transferleistungen an die neuen Län-
der für den Zeitraum von 2004 bis 2008 zu veranschlagen (bitte in absoluten
Zahlen sowie als Anteil am BIP)?

5. In welchem Umfang tragen die einzelnen Körperschaften zur Finanzierung
der Bruttotransferleistungen an die neuen Länder bei,

darunter

a) der Bund,

b) die westdeutschen Länder und Gemeinden,

c) der Fonds „Deutsche Einheit“,

d) der EG-/EU-Haushalt,

e) die Bundesagentur für Arbeit,

f) die gesetzlichen Rentenversicherungsträger,

g) sonstige?

6. Wie hoch sind die Ausgaben der ostdeutschen Bundesländer für die Sonder-
und Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR, und wie werden sie
sich entsprechend der vorliegenden mittelfristigen Finanzplanungen dieser
Länder entwickeln?

7. Welche Zahlungen leisten die Kommunen derzeit auf der Basis der gelten-
den Gewerbesteuerumlage, und wie werden sie sich je Bundesland auf der
Basis der geltenden mittelfristigen Finanzplanungen entwickeln?

8. Welche Zahlungen je Einwohner tätigte der Bund auf der Grundlage der
Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Bundesstadt Bonn?

9. Welche Zahlungen je Einwohner tätigte der Bund auf der Grundlage des
Hauptstadtfinanzierungsvertrages für die Bundeshauptstadt Berlin?

10. Welche Zahlungen tätigt der Bund derzeit für Bonn in seiner Eigenschaft als
Bundesstadt und Berlin in seiner Eigenschaft als Bundeshauptsstadt (Um-
fang, Anspruchsgrundlage und Perspektive), und welches Pro-Kopf-Ver-
hältnis bezogen auf die Einwohnerzahl ergibt sich daraus?

Berlin, den 22. Januar 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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