BT-Drucksache 16/3921

Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bei Leistung von Arbeitslosengeld II

Vom 18. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3921
16. Wahlperiode 18. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katja Kipping,
Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bei Leistung
von Arbeitslosengeld II

Die CDU beschloss auf ihrem Parteitag Ende November mit dem Antrag D15
nicht nur die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, sondern
auch die Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern für Bezieher
des Arbeitslosengeldes II. Sie übernahm damit eine Forderung der Bundes-
vereinigung der Deutschen Arbeitgeber (BDA), die am 31. Juli 2006 in ihrem
10-Punkte-Plan zur konsequenten Reform von Hartz IV vorschlug, die gegen-
seitige Unterhaltspflicht einzuführen, um so den „Missbrauch des Leistungsbe-
zugs“ wirksam zu bekämpfen. Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestags-
fraktion unterbreitete am 5. Oktober in ihrem Reformvorschlag zur Arbeits-
marktpolitik ebenfalls, die alte Regelung aus dem Bundessozialhilfegesetz in
das SGB II zu übernehmen. Mit der Zusammenlegung der Sozialhilfe und der
Arbeitslosenhilfe durch die Gesetzgebung zu Hartz IV entfiel die gegenseitige
Unterhaltspflicht für alle Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele ehemalige Erwerbstätige, die derzeit erwerbslos sind, wären von
einer Einführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht betroffen?

2. Wie viele Erwerbstätige wären von der Einführung der gegenseitigen Unter-
haltspflicht betroffen?

3. Wie viele nicht Erwerbsfähige wären von der Einführung der Unterhalts-
pflicht betroffen?

4. Wie hoch wären nach Schätzungen der Bundesregierung die Anzahl der ins-
gesamt betroffenen Personen, angesichts des Umstandes, dass sich die fami-
liäre Unterhaltspflicht nicht allein auf den Personenkreis bezieht, der in
Bedarfsgemeinschaften lebt, sondern auch auf Familienmitglieder, die eine
eigene Haushaltsführung haben?

5. Wie hoch wären die kalkulierten Einsparungen beim Leistungsbezug des
SGB II durch die Einführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht?

Drucksache 16/3921 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
6. Sieht die Bundesregierung es als sinnvoll an, die gegenseitige Unterhalts-
pflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II einzuführen, angesichts des
Umstandes, dass damit eine Regelung aus dem ehemaligen Bundessozialhil-
fegesetz auf die Gruppe der ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger über-
tragen würde und ebenfalls auf Erwerbstätige?

Berlin, den 15. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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