BT-Drucksache 16/391

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -16/41- Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 14. April 2005 über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zu dem Übereinkommen von 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Viertes Beitrittsübereinkommen zum Schuldvertragsübereinkommen)

Vom 18. Januar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/391
16. Wahlperiode 18. 01. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/41 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen vom 14. April 2005
über den Beitritt der Tschechischen Republik, der Republik Estland,
der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen,
der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen,
der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik
zu dem Übereinkommen von 1980
über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
sowie zu dem Ersten und dem Zweiten Protokoll über die Auslegung
des Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
(Viertes Beitrittsübereinkommen zum Schuldvertragsübereinkommen)

A. Problem

Das Übereinkommen vom 19. Juni 1980 über das auf vertragliche Schuld-
verhältnisse anzuwendende Recht (BGBl. 1986 II S. 809; nachfolgend: Schuld-
vertragsübereinkommen) und seine zwei Auslegungsprotokolle (BGBl. 1995 II
S. 914) gelten bisher nur für diejenigen Staaten, die der Europäischen Union vor
dem 1. Mai 2004 angehört haben. Um die einheitliche Rechtslage innerhalb der
Europäischen Union wiederherzustellen, haben die bisherigen Vertragsstaaten
und die zehn Beitrittstaaten zur Europäischen Union am 14. April 2005 in
Luxemburg das Vierte Beitrittsübereinkommen zum Schuldvertragsüberein-
kommen und seinen Auslegungsprotokollen geschlossen.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem die Voraussetzungen nach Artikel 59
Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifizierung des Vierten Beitrittsüber-
einkommens geschaffen werden.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

Drucksache 16/391 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/391

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/41 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 18. Januar 2006

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

Dirk Manzewski
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Drucksache 16/391 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Berlin, den 18. Januar 2006

Michael Grosse-Brömer
Berichterstatter

arrenberger

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Dirk Manzewski
Berichterstatter

Sabine Leutheusser-Schn
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Michael Grosse-Brömer, Dirk Manzewski, Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Wolfgang Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundes-
regierung auf Drucksache 16/41 in seiner 8. Sitzung am
15. Dezember 2005 in erster Lesung beraten und zur feder-
führenden Beratung dem Rechtsausschuss und zur Mitbera-
tung dem Auswärtigen Ausschuss sowie dem Ausschuss für
die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen.

II. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner
4. Sitzung am 18. Januar 2006 beraten und einstimmig be-
schlossen, die Annahme zu empfehlen.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat den Gesetzentwurf in seiner 3. Sitzung am 18. Ja-
nuar 2006 beraten und ebenfalls einstimmig die Annahme
empfohlen.

III. Beratung im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 3. Sitzung am
18. Januar 2006 beraten und einstimmig beschlossen, die
Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

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