Vom 13. Dezember 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3833
16. Wahlperiode 13. 12. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 16/2857 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Anerkennungs- und
Vollstreckungsausführungsgesetzes
A. Problem
Die Europäische Gemeinschaft und das Königreich Dänemark haben am
19. Oktober 2005 das Abkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die
Anerkennung und Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen in Zivil-
und Handelssachen (Abkommen) gezeichnet (ABl. EU Nr. L 299 S. 62). Ver-
tragsparteien sind die Europäische Gemeinschaft auf der einen Seite und das
Königreich Dänemark auf der anderen Seite. Die Regelungen dieses Abkom-
mens sind Bestandteil des Gemeinschaftsrechts. Durch sie werden die Vor-
schriften der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. EG Nr. L 12 S. 1, Brüs-
sel-I-Verordnung) mit geringfügigen Anpassungen auch im Verhältnis zu Däne-
mark mit unmittelbarer Wirkung anwendbar. Allerdings bedarf das Abkommen
in einigen Punkten der Ergänzung durch innerstaatliches Verfahrensrecht der
Mitgliedstaaten, um seine praktische Durchführung zu sichern. Es soll sechs
Monate nach der Notifizierung der Annahme durch die Vertragsparteien in
Kraft treten.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, der die erforderlichen Durchführungsbestim-
mungen enthält. Sie werden in das Gesetz zur Ausführung zwischenstaatlicher
Verträge und zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Gemein-
schaften auf dem Gebiet der Anerkennung und Vollstreckung in Zivil- und Han-
delssachen (Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz – AVAG)
eingestellt. Dieses Gesetz regelt bereits die Durchführung der Brüssel-I-Verord-
nung im Verhältnis zu den anderen EG-Mitgliedstaaten.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
Drucksache 16/3833 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3833
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 16/2857 unverändert anzunehmen.
Berlin, den 13. Dezember 2006
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Ute Granold
Berichterstatterin
Dirk Manzewski
Berichterstatter
Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin
Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin
Jerzy Montag
Berichterstatter
Drucksache 16/3833 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Ute Granold, Dirk Manzewski, Mechthild Dyckmans,
Sevim Dag˘delen und Jerzy Montag
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/2857 in seiner 63. Sitzung am 9. November 2006
in erster Lesung beraten und dem Rechtsausschuss zur feder-
führenden Beratung überwiesen.
II. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 42. Sitzung
am 13. Dezember 2006 abschließend beraten. Der Aus-
schuss hat einstimmig beschlossen zu empfehlen, den Ge-
setzentwurf unverändert anzunehmen.
Berlin, den 13. November 2006
Ute Granold
Berichterstatterin
Dirk Manzewski
Berichterstatter
Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin
Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin
Jerzy Montag
Berichterstatter