BT-Drucksache 16/3803

Deutsche Flugsicherung europarechtlichen Rahmenbedingungen anpassen

Vom 13. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3803
16. Wahlperiode 13. 12. 2006

Antrag
der Abgeordneten Dorothee Menzner, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann,
Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Deutsche Flugsicherung europarechtlichen Rahmenbedingungen anpassen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

ihm zügig gesetzliche Regelungen für die Flugsicherung vorzulegen, die

a) sowohl den Single-European-Sky-Verordnungen als auch dem weiteren an-
zuwendenden Recht der Europäischen Union Rechnung tragen,

b) Konflikte mit verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutsch-
land vermeiden und

c) angesichts der Trennung von Aufsicht und Betrieb sicherstellen, dass insbe-
sondere für die neu zu schaffende Aufsichtsebene ausreichend geeignetes
Personal gewonnen werden kann, um die Unabhängigkeit und Neutralität
der neu zu schaffenden Verwaltung zu gewährleisten.

Berlin, den 12. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

1. Schon vor mehr als zweieinhalb Jahren – im Frühjahr 2004 – sind vier Ver-
ordnungen der Europäischen Gemeinschaft in Kraft getreten. Diese sehen
vor, einen einheitlichen europäischen Luftraum (Single European Sky – SES)
einzurichten und innerhalb der Europäischen Union einheitliche Standards
für die Nutzung und Ordnung des Luftraums anzuwenden. Die vier Verord-
nungen binden die Bundesrepublik Deutschland, die Luftverkehrsverwaltung

gemäß den Vorgaben der Europäischen Union zu organisieren. Insbesondere
sind bei der Flugsicherung Aufsicht und Betrieb zu trennen. Die Aufsicht ist
als nationale Verwaltung einzurichten, der Betrieb der Flugsicherung dem-
gemäß auszurichten.

Drucksache 16/3803 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
2. Bindende Grundlagen gesetzlicher Regelungen für die Flugsicherung sind:

a) Verordnung (EG) Nr. 549/2004 vom 10. März 2004
des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Rahmens
für die Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Rahmen-
verordnung)

b) Verordnung (EG) Nr. 550/2004 vom 10. März 2004
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erbringung von
Flugsicherungsdiensten im einheitlichen europäischen Luftraum (Flug-
sicherungsdienste-Verordnung)

c) Verordnung (EG) Nr. 551/2004 vom 10. März 2004
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Ordnung und Nut-
zung des Luftraums im einheitlichen europäischen Luftraum (Luftraum-
Verordnung)

d) Verordnung (EG) Nr. 552/2004 vom 10. März 2004
des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des
europäischen Flugverkehrsmanagementnetzes (Interoperabilitäts-Verord-
nung).

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