BT-Drucksache 16/3783

Transparenz der Bezüge von Vorstandmitgliedern der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/2484)

Vom 11. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3783
16. Wahlperiode 11. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun
Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin
Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann
und der Fraktion DIE LINKE.

Transparenz der Bezüge von Vorstandsmitgliedern der Kassenzahnärztlichen
Vereinigungen
(Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/2484)

1. Seit wann sind die in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache
16/2484 erwähnten Sitzungsgeldregeln für die drei Mitglieder des Vorstan-
des der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) in Kraft?

2. Wie hoch ist die Summe der Sitzungsgelder, die die drei Mitglieder des Vor-
standes der KZBV seit Inkrafttreten der vorgenannten Sitzungsgeldregelun-
gen erhalten haben?

3. Wie verteilt sich die vorgenannte Summe auf die drei Mitglieder des Vor-
standes der KZBV?

4. Wann hat die letzte Aufsichtsprüfung nach § 274 SGB V bei der KZBV
stattgefunden?

5. Wann wird die nächste in der Antwort auf die Fragen A3 und A4 erwähnte
vom Bundesversicherungsamt durchzuführende Aufsichtsprüfung nach
§ 274 SGB V bei der KZBV stattfinden?

6. Wird das Bundesversicherungsamt bei der vorgenannten Aufsichtsprüfung
insbesondere prüfen, in welchem zeitlichen Umfang pro Woche die drei
Mitglieder des Vorstandes der KZBV für die KZBV und in welchem zeitli-
chen Umfang pro Wochen sie in ihrer Praxis arbeiten?

7. Wenn ja, wird das Bundesversicherungsamt im Rahmen der vorgenannten
Aufsichtsprüfung auch die Unterlagen über die Abrechnung vertragszahn-
ärztlicher Leistungen durch die drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV
heranziehen, die bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen aufbewahrt
werden, denen die drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV angehören?

8. Ist das Bundesministerium für Gesundheit gewillt, den Mitgliedern des
Deutschen Bundestages den vom Bundesversicherungsamt zur vorgenann-

ten Aufsichtsprüfung zu fertigenden Prüfbericht zur Verfügung zu stellen?

9. Wie hoch ist der monatliche finanzielle Ausgleichsbetrag, der jedem der
drei Mitglieder des Vorstandes der KZBV dafür gezahlt wird, dass ihnen
kein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird?

10. Seit wann wird der vorgenannte finanzielle Ausgleichsbetrag an die drei
Mitglieder des Vorstandes der KZBV gezahlt?

Drucksache 16/3783 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
11. Werden den drei Mitgliedern des Vorstandes der KZBV, die ihnen ent-
stehenden Kosten bei der Nutzung von Bahn, Flugzeug und Taxi für Dienst-
reisen von der KZBV erstattet?

12. Wenn ja, wie hoch ist der Kostenbetrag, der den drei Mitgliedern des Vor-
standes der KZBV seit deren Amtsantritt am 1. Januar 2005 für die Nutzung
von Bahn, Flugzeug und Taxi für Dienstreisen von der KZBV erstattet wor-
den ist?

13. Warum erfolgt bei der KZBV keine Verkürzung der vertraglich vereinbarten
Vorstandsvergütung infolge der Ausübung einer Nebentätigkeit?

Berlin, den 11. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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