BT-Drucksache 16/3733

Förderung von Berufsrückkehrerinnen durch die Bundesagentur für Arbeit

Vom 1. Dezember 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3733
16. Wahlperiode 01. 12. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Andreae,
Volker Beck (Köln), Birgitt Bender, Matthias Berninger, Dr. Thea Dückert, Priska
Hinz (Herborn), Markus Kurth, Christine Scheel, Silke Stokar von Neuforn und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung von Berufsrückkehrerinnen durch die Bundesagentur für Arbeit

Bis zum Inkrafttreten des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt (im Folgenden Hartz III genannt) hatten Berufsrückkehrerinnen
über die damaligen §§ 77 und 78 SGB III einen Anspruch auf Unterhaltsgeld,
ohne die erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt haben zu müssen. Damit
konnten sie bei Förderung der beruflichen Weiterbildung ihren laufenden
Lebensunterhalt sichern. Mit Hartz III wurde zur Entbürokratisierung des
SGB III das Unterhaltsgeld bei Weiterbildung durch das Arbeitslosengeld (bei
Weiterbildung) ersetzt. Obwohl sich der materielle Anspruch durch diese
Änderung nicht verändert hat, haben sich die Bedingungen für Berufsrück-
kehrerinnen durch den Wegfall des Sonderanspruchs auf Unterhaltsgeld ver-
schlechtert. Zwar haben Berufsrückkehrerinnen noch immer die Möglichkeit
über den geltenden § 8b SGB III eine Förderung der beruflichen Weiterbildung
zu erhalten. Diese Förderung umfasst aber nur die Weiterbildungskosten und
keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Um diese Schlechterstellung zu kompensieren, wurde im Rahmen der Hartz-
III-Gesetzgebung beschlossen, dass Bundesmittel aus dem Europäischen So-
zialfonds vorrangig für die Sicherung des Lebensunterhalts für Berufsrück-
kehrerinnen eingesetzt werden (vgl. Ausschussdrucksache 15(9)791). Die von
bündnisgrüner Seite erhobene Forderung, die Förderung von Berufsrückkehre-
rinnen außerdem zum Inhalt einer Zielvereinbarung zwischen Bundesregierung
und der Bundesagentur für Arbeit zu machen, fand jedoch keine Umsetzung.
Damit wurde eine Möglichkeit vergeben, die Teilhabe von Berufsrückkehrerin-
nen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik abzusichern.

Zwar liegen noch keine Zahlen über die Förderung von Berufsrückkehrerinnen
nach § 8b SGB III für die Jahre 2005 und 2006 vor, doch häufen sich die
Klagen, dass die Förderung von Berufsrückkehrerinnen durch die Bundes-
agentur für Arbeit unter den oben beschriebenen Konditionen zurückgegangen
ist. So fasste unter anderem auch die 83. Arbeits- und Sozialministerkonferenz
auf ihrer Sitzung Ende Oktober in Berlin einen einstimmigen Beschluss, der

von der Bundesregierung die Vorlage aktueller Daten verlangt und auf die Ver-
besserung der Förderung von Berufsrückkehrerinnen durch die Bundesagentur
für Arbeit abzielt.

Drucksache 16/3733 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie hat sich die Zahl der über den § 8b SGB III geförderten Berufsrück-
kehrerinnen seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes für moderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt in den Jahren 2005 und 2006 (Stand November
2006) jeweils entwickelt?

2. Wie hat sich die Zahl der über den § 8b SGB III geförderten Berufsrück-
kehrerinnen seit Inkrafttreten des Dritten Gesetzes für moderne Dienst-
leistungen am Arbeitsmarkt aufgeschlüsselt nach den Gebieten der Regio-
naldirektionen in den Jahren 2005 und 2006 (Stand November 2006) ent-
wickelt?

3. Wie stellten sich im Vergleich dazu die Förderzahlen von Berufsrückkehre-
rinnen in den Jahren 2000 bis 2004 dar?

4. Welchen Anteil an allen Arbeitslosen hatten Berufsrückkehrerinnen jeweils
in den Jahren 2000 bis 2006, und wie stellte sich im Vergleich dazu ihr
Anteil in Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit dar?

5. Welche Summe wurde jeweils 2005 und 2006 (Stand November 2006) aus
Bundesmitteln des Europäischen Sozialfonds seit Inkrafttreten des Dritten
Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt für die Sicherung
des Lebensunterhaltes von Berufsrückkehrerinnen verausgabt, und wie vie-
len Förderfällen in den jeweiligen Jahren entsprechen diese Summen?

6. Wie beurteilt die Bundesregierung die in den Antworten auf die Fragen 1
bis 5 genannten Zahlen und Daten in der Gesamtschau, und welche Hand-
lungsbedarfe ergeben sich daraus aus ihrer Sicht?

7. Sprechen aus Sicht der Bundesregierung Gründe gegen den Abschluss einer
Zielvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für
Arbeit, über die eine Mindestquote für die Beteiligung von Berufsrückkeh-
rerinnen an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik vereinbart wird?

a) Wenn nein, wann ist mit dem Abschluss einer entsprechenden Ziel-
vereinbarung zu rechnen und welche Mindestquote soll darin vereinbart
werden?

b) Wenn ja, welche Gründe sind dies?

c) Wenn die Bundesregierung wie gegenüber der Arbeits- und Sozial-
ministerkonferenz argumentiert, dass Zielvereinbarungen nicht mit einer
wirkungsorientierten Steuerung vereinbar seien: Wieso wurde das Instru-
ment der Zielvereinbarung aus Sicht der Bundesregierung gerade deshalb
im SGB II und im SGB III verankert, um die zuvor eingesetzten Steue-
rungsinstrumente wie Einzelanweisungen und Umsetzungsvorgaben
durch eine wirkungsorientierte Steuerung zu ersetzen?

8. Welchen Stellenwert hat aus Sicht der Bundesregierung die Förderung von
Berufsrückkehrerinnen

a) für die Gleichstellung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt,

b) für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ?

9. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Instrumenten will die Bundes-
regierung sicherstellen, dass Berufsrückkehrerinnen zukünftig mindestens
entsprechend ihrem Anteil an allen Arbeitslosen in Maßnahmen der aktiven
Arbeitsmarktpolitik gefördert werden?

Berlin, den 1. Dezember 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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