Vom 21. November 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3539
16. Wahlperiode 21. 11. 2006
Antrag
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Dr. Dagmar Enkelmann, Ulrich
Maurer, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Michael Leutert
und der Fraktion DIE LINKE.
Beteiligung der Landtage bei der zweiten Stufe der Föderalismusreform und
Information des Deutschen Bundestages
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben im Zuge der Verabschiedung
des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73,
74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b,
125c, 143c) und des Föderalismusreform-Begleitgesetzes auch beschlossen, die
zweite Stufe der Föderalismusreform innerhalb der laufenden Legislaturperiode
zu beginnen.
Zu diesem Zweck vereinbarten die Regierungschefs von Bund und Ländern am
22. Juni 2006 die Einsetzung einer Verhandlungskommission von Vertretern des
Deutschen Bundestages, der Bundesregierung und aller Landesregierungen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2006 einen Bericht über die
Ergebnisse der „Bestandsaufnahme und Problembeschreibungen der Bund-
Länder-Finanzbeziehungen“ der länderoffenen Arbeitsgruppe der Minister-
präsidentenkonferenz sowie die Verhandlungspositionen des Bundes zur ge-
planten zweiten Stufe der Föderalismusreform vorzulegen;
2. sich in den Verhandlungen mit den Landesregierungen über die Vorbereitung
der zweiten Stufe der Föderalismusreform dafür einzusetzen, dass diese Fö-
deralismusreform durch eine Bundesstaatskommission vorbereitet wird, die
wie folgt zusammengesetzt ist:
a) eine gleichberechtigte Zahl stimmberechtigter Vertreterinnen und Vertre-
ter des Deutschen Bundestages und des Bundesrates,
b) Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Landtage sowie der
kommunalen Spitzenverbände mit Rede- und Antragsrecht.
Berlin, 20. November 2006
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Drucksache 16/3539 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Begründung
Insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsge-
richts über die Klage Berlins auf Sonderbedarf-Bundesergänzungszuweisungen
zur Überwindung der extremen Haushaltsnotlage und den daraus abzuleitenden
Konsequenzen für die Perspektive von Ländern in Haushaltsnotlagen, gewinnt
die geplante zweite Stufe der Föderalismusreform an Bedeutung.
Die Bundesregierung steht in der Pflicht, ihre entsprechenden Pläne und Ver-
handlungspositionen dem Deutschen Bundestag bekannt zu machen um im Aus-
tausch mit dem Haushalts-, Steuer- und Verfassungsgesetzgeber eine tragfähige
Perspektive der Bund-Länder-Finanzen zu erarbeiten.
In der ersten Stufe der Föderalismusreform wurden die Landtage und die Kom-
munalen Spitzenverbände in der „Kommission zur Modernisierung der bundes-
staatlichen Ordnung“ beteiligt und es lag sicherlich nicht an ihrer Mitarbeit, dass
die Kommission letztlich überraschend zu keinem Ergebnis kam. Die Landtage
und die Kommunalen Spitzenverbände sind wesentliche Akteure einer Reform
der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und sind deshalb in institutionalisierter
Form in entsprechende die Vorbereitung und Durchführung entsprechender
Reformbemühungen einzubeziehen.