BT-Drucksache 16/3472

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/2300, 16/2302, 16/3112, 16/3123, 16/3124, 16/3125 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 (Haushaltsgesetz 2007) hier: Einzelplan 12 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Vom 20. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3472
16. Wahlperiode 20. 11. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Roland Claus, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann,
Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner,
Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/2300, 16/2302, 16/3112, 16/3123, 16/3124, 16/3125 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007
(Haushaltsgesetz 2007)

hier: Einzelplan 12
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Erläuterungen zu 12 25 622 02 (Entlastung von Wohnungsunternehmen
nach der Verordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz) werden verändert: Der Ge-
samtumfang der Förderungsprogramme im Rahmen des Altschuldenhilfefonds
wird von derzeit 1 146 219 T Euro um 360 000 T Euro auf 1 506 219 T Euro
aufgestockt.

Berlin, den 20. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Die Altschuldenbelastung insbesondere ostdeutscher kommunaler und genos-
senschaftlicher Wohnungsunternehmen ist ein wesentliches Hindernis auf dem
Weg wirtschaftlicher Gesundung dieser Unternehmen. Durch den Schulden-

dienst fehlt wichtigen Akteuren der ostdeutschen Wohnungswirtschaft ent-
scheidendes Kapital, um am Stadtumbauprozess teilnehmen zu können und
durch Beseitigung dauerhaft leer stehenden Wohnraums einen eigenen Beitrag
zu wirtschaftlicher Stabilität und erfolgreicher Stadtentwicklung leisten zu kön-
nen. Die Mittel des Altschuldenhilfefonds sollten daher, korrespondierend mit
der Forderung der Fraktion DIE LINKE., nach vollständiger Übernahme der
Altschulden durch den Bund, aufgestockt werden.

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