BT-Drucksache 16/3435

Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunaler Einrichtungen

Vom 16. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3435
16. Wahlperiode 16. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Bodo Ramelow, Dr. Gesine Lötzsch,
Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus,
Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner,
Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommunaler Einrichtungen

Das im Jahre 1993 erlassene Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
und das im Jahre 1994 erlassene Bodensonderungsgesetz (BoSoG) hatten zur
Aufgabe, in den neuen Bundesländern das seinerzeit noch getrennte Eigentum
an Grundstücken und aufstehenden Immobilien im Sinne des Bürgerlichen Ge-
setzbuchs (BGB) zusammenzuführen. Zur Umsetzung dieser Bestimmungen
wurden die jeweiligen Kommunen im übertragenen Wirkungskreis per Gesetz
verpflichtet. Rückwirkend muss festgestellt werden, dass es große Unsicherhei-
ten bei der Bemessung der zu leistenden Entschädigungs- und Ausgleichszah-
lungen gab. Weniger strittig war die am Baulandumlegungsverfahren orien-
tierte flächenmäßige Bodensonderung.

Da es sich bei dem SachenRBerG und dem BoSoG um juristisches Neuland
handelte und folglich auf keine Erfahrungen zurückgegriffen werden konnte,
war es erforderlich, in Pilotverfahren die Praktikabilität zu testen. Hierfür
wurde die Thüringer Landeshauptstadt Erfurt ausgewählt. Die Pilotverfahren
fanden zwischen 1993 und 1995 statt. Darüber hinaus wurden zahlreiche Wei-
terbildungsmaßnahmen durchgeführt, bei denen den Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern der kommunalen Bodensonderungsbehörde die rechtliche Handha-
bung vermittelt wurde.

Zum Zwecke der Auswertung der Erfahrungen im Umgang mit den o. g. Geset-
zen und der Analyse der Wirksamkeit der durchgeführten Schulungen der kom-
munalen Mitarbeiter der Bodensonderungsbehörden ergibt sich eine Reihe von
Fragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche weiteren Pilotverfahren wurden in welchen Städten durchgeführt,
und welche Zielstellung wurde damit verfolgt?

2. Welche Schulungsmaßnahmen wurden in den Kommunen angeboten und/
oder durchgeführt, und welche Inhalte hatten diese?

3. Welche Aufsätze und/oder Schulungsunterlagen gab es hierfür, in denen die
Inhalte der Pilotverfahren und Schulungsmaßnahmen nachzuvollziehen
waren bzw. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bodensonderungsbehörden
später den vermittelten Stoff nachlesen konnten (Handbücher, Leitfaden,
Dienstanweisungen etc.)?

Drucksache 16/3435 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Inwieweit wurde den Kommunen mitgeteilt, wie die Gesetze umzusetzen
sind (Berechnungsvorschriften zur Entschädigung, Richtlinien, Ausfüh-
rungsbestimmungen)?

5. Wurden die Pilotverfahren evaluiert?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, warum nicht?

6. Wie wurde das Verfahren bezüglich der zu leistenden Ausgleichszahlungen
an die Kommunen erläutert – hier insbesondere der zeitliche Rahmen zum
Schutz der Kommunen?

7. Wie wurden die grundsätzliche Verwendung der Bodenrichtwerte gemäß
§ 19 V SachenRBerG und die Abweichungsmöglichkeiten hiervon vermit-
telt oder deren richtige Handhabung durch Weisungen, Verordnungen etc.
unterlegt?

8. Welche Empfehlungen wurden seitens des Bundesministeriums zur Verwen-
dung von Mittelwertgutachten i. S. § 20 Abs. 3 SachenRBerG gegeben?

9. Welche Kontrollmaßnahmen wurden seitens des Bundes vorgenommen, um
sicherzustellen, dass die Länder und die kommunalen Sonderungsbehörden
im übertragenen Wirkungskreis die Bundesgesetze korrekt einhalten?

Berlin, den 15. November 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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