BT-Drucksache 16/3381

Urlaubsanspruch während Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Vom 15. Februar 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3381
16. Wahlperiode 15. 02. 2007

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Elke Reinke,
Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich
und der Fraktion DIE LINKE.

Urlaubsanspruch während Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch

Für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sind die Vorschriften nach dem Bundesurlaubs-
gesetz anzuwenden. Nach einer Information des Bildungswerkes Niedersäch-
sischer Volkshochschulen GmbH wurde Teilnehmern/Teilnehmerinnen einer
siebenmonatigen Qualifizierungsmaßnahme mit Praktikumstanteil (Maßnahme
nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II) der Urlaub zwischen den Weihnachtsfeiertagen
und Silvester 2006 von der Arge Delmenhorst verwehrt. Der Bildungsträger
weist darauf hin, dass, wenn ein Maßnahmeteilnehmer/eine Maßnahmeteilneh-
merin nach der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
aufnimmt und die sechsmonatige Wartezeit für Urlaub durch die Arbeitgeber
geltend gemacht wird, die bzw. der Betroffene möglicherweise 13 Monate
keinen Urlaub nehmen kann. Viele der Maßnahmeteilnehmer/Maßnahmeteil-
nehmerinnen haben Familie und Kinder.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Verweigerung von Urlaub für Teil-
nehmer/Teilnehmerinnen von Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit nach
§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II?

2. Wie begründet die Bundesregierung die Ungleichbehandlung dieser Maß-
nahmeteilnehmer/Maßnahmeteilnehmerinnen gegenüber Maßnahmeteilneh-
mern/Maßnahmeteilnehmerinnen in Arbeitsgelegenheiten?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung diese Ungleichbehandlung durch eine
Gesetzesänderung aufzuheben?

Berlin, den 13. Februar 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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