BT-Drucksache 16/3185

Fragen zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

Vom 25. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3185
16. Wahlperiode 25. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze, Inge
Höger-Neuling, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth und der
Fraktion DIE LINKE.

Fragen zur Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes

Die Bundesregierung plant eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (Bun-
destagsdrucksache 16/1829). Darin werden unter anderem eine einheitliche
Höhe der Unterhaltsvorschussleistung in Ost- und Westdeutschland und eine Er-
höhung der Mindestleistungshöhe angestrebt. Gleichzeitig soll die Anrechnung
des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss verändert werden. Derzeit sieht
das Unterhaltsvorschussgesetz eine hälftige Anrechnung des Kindergeldes auf
den Unterhaltsvorschuss vor, künftig soll das Kindergeld in voller Höhe an-
gerechnet werden. Insbesondere der letzte Punkt steht in der Kritik: Der Verband
alleinerziehender Mütter und Väter e. V. kritisiert, dass sich aufgrund der Ver-
änderung der Anrechnungsregeln die Leistungshöhe des Unterhaltsvorschusses
trotz der im Gesetzentwurf geplanten Anhebung der Mindestleistung für die Be-
troffenen im Westen Deutschlands nicht und im Osten nur geringfügig erhöhen
wird. Gleichzeitig wird die Begrenzung der Dauer der Leistungen auf maximal
72 Monate bzw. bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes kritisiert. Die Bundes-
regierung stellt im Gesetzentwurf zur Frage der gleichstellungspolitischen Be-
deutung der Änderungen fest, das Gesetz beachte die Grundsätze des Gender
Mainstreaming.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele Haushalte mit einem, zwei und mehr Kindern verfügen nach den
aktuell vorhandenen Daten über ein monatliches Haushaltnettoeinkommen
von weniger als 1 000 Euro, 1 000 Euro bis 1 500 Euro, 1 500 Euro bis
2 000 Euro, 2 000 Euro bis 2 500 Euro, 2 500 Euro bis 3 500 Euro,
3 500 Euro bis 5 000 Euro, 5 000 Euro bis 15 000 Euro sowie mehr als 15 000
Euro (Angaben gesondert für Haushalte von Alleinerziehenden und Paaren)?

2. Besteht bei Kindern Alleinerziehender nach dem Erkenntnisstand der Bun-
desregierung ein besonderes Armutsrisiko (bitte Bezug nehmen auf Armuts-
risikoquoten für Alleinerziehende und Paare)?

3. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für die Notwendigkeit einer Neu-

regelung der Kindergeldanrechnung im Unterhaltsvorschussgesetz?

4. Wie wirkt sich die geplante Veränderung der Anrechnung des Kindergeldes
auf die ausgezahlte Leistungshöhe voraussichtlich aus?

5. Wie steht die Bundesregierung zur Kritik des Verbands alleinerziehender
Mütter und Väter e. V., durch die gleichzeitige Neuregelung von Leistungs-
höhe und Kindergeldanrechnungsregeln werde eine Verbesserung der wirt-

Drucksache 16/3185 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
schaftlichen Situation der Betroffenen nicht erreicht, weil die Leistungshöhe
im Ergebnis gegenüber dem Status quo nahezu gleich bleibe?

6. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Anteil von Frauen
bzw. von Männern an den Alleinerziehenden insgesamt und den Eltern von
Unterhaltsvorschussberechtigten vor?

7. Aufgrund welcher Maßnahmen und Erkenntnisse kommt die Bundesregie-
rung zu der Einschätzung, der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung
des Unterhaltsvorschussgesetzes beachte die Prinzipen des Gender Main-
streaming?

8. Mit welchen Methoden und Instrumenten wurden die Regelungen des
Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgeset-
zes daraufhin untersucht, ob sie den Lebenssituationen und Interessen von
Frauen und Männern gerecht werden?

9. Erwägt die Bundesregierung, im Zuge der Reform des Unterhaltsvorschuss-
gesetzes auch die Veränderung einer oder aller Begrenzungen der Bezugs-
dauer der Unterhaltsvorschussleistungen (72 Monate bzw. bis zum vollende-
ten zwölften Lebensjahr des Kindes)?

Wenn ja, welche Veränderungen sind geplant?

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Beibehaltung der Rege-
lungen?

Berlin, den 24. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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