BT-Drucksache 16/3067

Rolle der Bundesregierung bei der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Vom 19. Oktober 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3067
16. Wahlperiode 19. 10. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Kerstin Andreae, Matthias Berninger,
Anja Hajduk, Christine Scheel, Margareta Wolf (Frankfurt), Volker Beck (Köln)
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rolle der Bundesregierung bei der Rechts- und Fachaufsicht
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach der ausführlichen Unterrichtung durch die Parlamentarische Staatssekre-
tärin Dr. Barbara Hendricks im Rahmen der Aktuellen Stunde am 28. Septem-
ber 2006 (Plenarprotokoll 16/54) bleibt eine Reihe von Fragen offen, um ein
klares Bild darüber zu erhalten, wie die Bundesregierung ihrer Rechts- und
Fachaufsicht gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) und ihrer politischen Verantwortung für das Handeln der BaFin nach-
kommt und welche Rolle die Bundesregierung bei der Aufdeckung der nun
staatsanwaltschaftlich überprüften Vorkommnisse hatte.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Im Rahmen welcher Prüfung des Bundesrechnungshofs (BRH) ist der Un-
treuefall R. 2006 aufgefallen?

2. Wurde die Prüfung des Vergabeverfahrens durch das Prüfungsamt Koblenz
2004 turnusgemäß vorgenommen oder aus einem speziellen Anlass, und
welches ist dieser Turnus bzw. dieser spezielle Anlass?

3. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass vom Hinweis des BRH vom
4. Mai 2005, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe im IT-Bereich
gebe, neben der Referatsleitung weitere Personen wie insbesondere Unter-
abteilungsleiter, Abteilungsleiter, Parlamentarische Staatssekretärin oder
Bundesminister informiert gewesen sind, und wenn ja, hält die Bundesregie-
rung es auch bei diesem – nach dem Bericht vom März 2004 – zweiten Hin-
weis innerhalb eines Jahres für richtig, dass der Referatsleiter die Leitungs-
ebene nicht informiert hat?

4. Welche Personen bzw. Gremien sind im Brief vom 4. Mai 2005 gemeint, in
dem nach den Worten der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Barbara
Hendricks in der Aktuellen Stunde am 28. September 2006 der BRH anregt,
„im Bedarfsfall die Leitung bzw. das Aufsichtsorgan“ entsprechend zu

unterrichten?

5. Welche Maßnahmen hat der Präsident der BaFin, Jochen Sanio, am 4. Juni
2004 dem BRH in der Reaktion auf die Prüfungsmitteilung des Prüfungsam-
tes des Bundes Koblenz vorgeschlagen?

Drucksache 16/3067 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. An wen richtete sich nach Meinung der Bundesregierung die Frage, mit
der der Referatsleiter am 26. März 2004 die Prüfungsmitteilung des BRH
abzeichnete, ob die Prüfungsmitteilung in der Verwaltungsratsitzung am
18. Mai 2004 behandelt werden solle, wer bekam Kenntnis von dieser
Frage, wie und von wem wurde diese Frage beantwortet?

7. Wie und wann hat der BRH nachgeprüft, ob „die Voraussetzungen für eine
ordnungsgemäße Durchführung der Vergabeverfahren uneingeschränkt ge-
schaffen“ und demnach seine Empfehlungen zur „Zufriedenheit“ erfüllt
wurden (laut Parlamentarischer Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks in
der Aktuellen Stunde am 28. September 2006), bevor er dies am 28. Okto-
ber 2004 schriftlich bestätigte?

8. Wer sind die in der Aktuellen Stunde am 28. September 2006 genannten
„Ansprechpartner für die Korruptionsbekämpfung“, durch die die Richtli-
nie zur Korruptionsprävention in der BaFin bekannt gemacht wurde, und
was heißt in diesem Fall „in der BaFin bekannt gemacht“ genau in Bezug
auf die Personen, die Kenntnis über die Richtlinie bekommen haben?

9. Ist der in der Beantwortung der Fragen 14 und 15 in der Fragestunde am
27. September 2006 entstandene Eindruck richtig, dass die Umsetzung von
Richtlinien der Bundesregierung bzw. einzelner Bundesministerien, die für
die BaFin Gültigkeit haben, nicht überprüft wird?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihr Desinteresse an der Um-
setzung der eigenen Vorgaben?

Wenn nein, wie kann die Bundesregierung diesen Eindruck widerlegen?

10. Ist es zutreffend, dass für die Bundesregierung nicht nachvollziehbar ist,
ob, wann genau und durch wen die Richtlinie zur Korruptionsprävention
an die BaFin übermittelt wurde?

Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung die fehlenden klaren Zustän-
digkeiten bei der Übermittlung von Richtlinien an eine Bundesbehörde?

Wenn nein, wann und durch wen ist die genannte Richtlinie übermittelt
worden?

11. Welche Personen sind auf Seiten des Bundesministeriums der Finanzen
(BMF) und auf Seiten der BaFin mit der Vorbereitung der jeweiligen Ver-
waltungsratssitzungen betraut, und wer von ihnen entscheidet letztlich
über die Tagesordnung?

12. Ist die Regelung in § 10 der Satzung der BaFin in der Fassung vom De-
zember 2004, nach der der BRH „den Verwaltungsrat über Erkenntnisse,
die für die Entscheidung über die Entlastung des Präsidenten relevant sind“
informiert, jemals angewendet worden, und wenn ja, wann und bezüglich
welcher Erkenntnisse?

13. Hält die Bundesregierung die Prüfbemerkung des BRH für irrelevant für
die Entlastung des Präsidenten der BaFin, solange sie keine Hinweise auf
Versäumnisse des Präsidenten enthält?

14. Wäre eine „unangekündigte Nachschau“, wie sie bei Umsatzsteuerbetrug
möglich ist, auch für Prüfungen in Behörden sinnvoll, um die Möglichkeit
der Vertuschung von kriminellen Aktivitäten durch die Täter zu verhindern?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/3067

15. Was bedeutet die Organisationshoheit der BaFin laut Finanzdienstleis-
tungsaufsichtsgesetz, und welche Informations-, Auskunfts- und Eingriffs-
rechte hinsichtlich Personal und Organisation verbleiben beim Bundes-
ministerium der Finanzen?

16. Was ist unter „Rechts- und Fachaufsicht“ des BMF über die BaFin nach
Ansicht des BMF genau zu verstehen?

Berlin, den 19. Oktober 2006

Fritz Kuhn, Renate Künast und Fraktion

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