BT-Drucksache 16/2799

Regelungen zur Genehmigung des Auszugs von Jugendlichen unter 25 Jahren im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 26. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2799
16. Wahlperiode 26. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Martina Bunge, Dr. Barbara Höll,
Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Ulla Lötzer,
Kornelia Möller, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken),
Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Regelungen zur Genehmigung des Auszugs von Jugendlichen unter 25 Jahren
im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Seit dem 1. April 2006 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben, nur noch Leistungen für Miete und Heizung einer eigenen
Wohnung, wenn der zuständige Verwaltungsträger dem Auszug aus der elter-
lichen Wohnung zugestimmt hat (Ergänzung des SGB II vom 17. Februar 2006,
§ 22 Abs. 2 durch den Absatz 2a).

Die Zustimmung wird jedoch nur unter der Bedingung gewährt, dass der Betrof-
fene aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht auf die elterliche Wohnung
verwiesen werden kann, der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Ar-
beitsmarkt erforderlich ist oder ein „sonstiger ähnlich schwerwiegender Grund“
vorliegt. Bei den aufgeführten Gründen handelt es sich um unbestimmte Rechts-
begriffe.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Werden die im § 22 Abs. 2a Satz 2 SGB II aufgeführten Ausnahmegründe
durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ge-
nauer bestimmt, um damit den ARGEn oder Optionskommunen feste Vorga-
ben zu geben, damit die Klärung nicht von den Sozialgerichten geleistet wer-
den muss?

2. Wie viele Anträge auf Leistungen für eine eigene Unterkunft und Heizung
von Personen unter 25 Jahren wurden seit der gesetzlichen Neuregelung ge-
stellt?

Wie viele wurden positiv entschieden, wie viele abgelehnt?

3. Wie verteilten sich die Zustimmungen auf die im Gesetz genannten drei Be-
dingungen?

Drucksache 16/2799 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
4. Wie nahe ist die Bundesregierung ihrem Einsparziel in 2006 (mit der Ein-
schränkung des Erstwohnungsbezugs von unter 25-Jährigen 20 Mio. Euro
einzusparen) nach jetzigem Erkenntnisstand gekommen bzw. wird sie kom-
men?

Hält die Bundesregierung aufgrund der bisherigen Erfahrungen an ihrer
Zielstellung fest, mit der Einschränkung des Erstwohnungsbezugs von unter
25-Jährigen 2007 40 Mio. Euro, 2008 50 Mio. Euro und 2009 60 Mio. Euro
einzusparen (laut Bundestagsdrucksache 16/688)?

Berlin, den 26. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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