BT-Drucksache 16/2561

Anrechung von Unfallrenten auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende

Vom 11. September 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2561
16. Wahlperiode 11. 09. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze,
Inge Höger-Neuling, Katja Kipping, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth,
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Anrechnung von Unfallrenten auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Anrechnung der Unfallrente der Unfallversicherungsträger als Einkommen
des Hilfebedürftigen nach § 11 SGB II ist eines der umstrittenen Problemfelder
in der rechtlichen Auseinandersetzung um die Grundsicherung für Arbeit-
suchende. Während die Durchführungshinweise der Bundesagentur für Arbeit
diese vorsehen und die Anrechnung in der Praxis vollzogen wird, legt die Recht-
sprechung zur Arbeitslosenhilfe und zur Sozialhilfe nach dem BSHG nahe, dass
Unfallrenten auch beim Arbeitslosengeld II anrechnungsfrei bleiben müssen, da
sie dem Ausgleich der körperlichen Unversehrtheit und der schädigungsbeding-
ten Mehraufwendungen dienen.

Die derzeitige Praxis der Anrechnung von Unfallrenten auf das Arbeitslosen-
geld II führt in einem besonderen Fall – dem Ausgleich von Wehrdienstbeschä-
digungen, die im Dienst der Nationalen Volksarmee erlitten wurden – außerdem
zu einer Ungleichbehandlung der Betroffenen gegenüber Dienstbeschädigten,
die ihre Versehrtheit im Dienst der Bundeswehr erfuhren. In § 11 SGB II ist
nämlich geregelt, dass Einkommen der Grundrente nach dem Bundesversor-
gungsgesetz und nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bun-
desversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem
Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Ge-
sundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem
Bundesversorgungsgesetz von der Anrechnung auf die Grundsicherung für Ar-
beitsuchende ausgenommen sind. Dies hat zur Folge, dass Wehrdienstbeschä-
digte aus den alten Bundesländern nach den §§ 80 ff. SVG mit ihren Wehr-
dienstbeschädigtengrundrenten anrechnungsfrei gestellt sind. Bei Betroffenen
aus den neuen Bundesländern, die zu DDR-Zeiten eine Wehrdienstbeschä-
digung erlitten, wurde der Beschädigtenausgleich dagegen nach 1990 in eine
Unfallrente der Berufsgenossenschaften überführt. Da die Unfallrente im Ge-
gensatz zu Ausgleichszahlungen aus dem Soldatenversorgungsgesetz auf die
Grundsicherung für Arbeitsuchende angerechnet wird, sind Betroffene von
Wehrdienstbeschädigungen aus der ehemaligen DDR gegenüber Wehrdienst-
beschädigten aus der alten Bundesrepublik schlechter gestellt.

Drucksache 16/2561 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Frage der Rechtmäßig-
keit der (vollen) Anrechnung von Unfallrenten auf die Leistungen nach dem
SGB II?

2. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus früheren Urteilen zur
Anrechnung von Unfallrenten auf die Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für
die Regelung der Anrechnung von Unfallrenten auf die Grundsicherung für
Arbeitsuchende?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die durch die Überführung der Aus-
gleichszahlungen für Dienstbeschädigungen, die im Wehrdienst der Natio-
nalen Volksarmee erlitten wurden, in das System der gesetzlichen Unfallver-
sicherung entstandene Ungleichbehandlung von Wehrdienstbeschädigten aus
der ehemaligen DDR und der Bundesrepublik bei der Anrechnung ihrer Aus-
gleichszahlungen auf das Arbeitslosengeld II?

4. Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Ungleichbehandlung zu unter-
nehmen?

Berlin, den 7. September 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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