BT-Drucksache 16/2394

Rückstände der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Einzugsstellen in Deutschland

Vom 11. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2394
16. Wahlperiode 11. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Spieth, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken),
Karin Binder, Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Inge Höger-Neuling, Katja Kipping,
Monika Knoche und der Fraktion DIE LINKE.

Rückstände der Gesamtsozialversicherungsbeiträge bei den Einzugsstellen
in Deutschland

Die Mittel der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung werden
nach § 20 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) nach Maßgabe der
besonderen Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige durch Beiträge
der Versicherten, der Arbeitgeber und Dritter, durch staatliche Zuschüsse und
sonstige Einnahmen aufgebracht.

Der Gesamtversicherungsbeitrag ist nach § 28h Abs. 1 SGB IV an die Kran-
kenkassen (Einzugsstellen) zu zahlen. Die Einzugsstelle überwacht die Ein-
reichung des Beitragsnachweises und die Zahlung des Gesamtsozialversiche-
rungsbeitrags. Beitragsansprüche, die nicht rechtzeitig erfüllt worden sind, hat
die Einzugsstelle geltend zu machen.

Zur Beurteilung der Finanzsituation in den Sozialversicherungen, insbesondere
in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), ist ein Überblick der Gesamt-
einnahmen und der Rückstände beim Einzug der Gesamtsozialversicherungs-
beiträge nach Einzugsstellen erforderlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In welcher Höhe wurden in 2005 Gesamtsozialversicherungsbeiträge einge-
zogen und wie verteilen sich diese Einnahmen auf die verschiedenen Sozial-
versicherungszweige?

2. In welcher Höhe liegen Rückstände beim Einzug der Gesamtsozialversiche-
rungsbeiträge nach Einzugsstellen getrennt vor?

3. Welche Ursachen sind für die Beitragsrückstände verantwortlich?

4. In welchem Umfang werden Beiträge gestundet?
5. In welchem Umfang werden Beiträge vollstreckt?

6. In welcher Höhe werden Beiträge befristet oder endgültig niedergeschlagen?

7. Welche Auswirkungen hat die mögliche Nichtdurchsetzung der Beitrags-
zahlungen für die Beitragssatzhöhe in der GKV?

Drucksache 16/2394 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
8. In welchem Umfang verlieren Versicherte durch nicht überwiesene Beiträge
ihren Krankenversicherungsschutz?

9. Welcher Personal- und Sachkostenaufwand ist für die Eintreibung der
Gesamtsozialversicherungsbeiträge erforderlich?

Berlin, den 10. August 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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