BT-Drucksache 16/2342

Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste in den Wahlperioden 1 bis 16

Vom 1. August 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2342
16. Wahlperiode 01. 08. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Jerzy Montag, Irmingard Schewe-Gerigk,
Hans-Christian Ströbele, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Informationen über
Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste in den Wahlperioden 1 bis 16

Die Bundesregierung hat Fragen zur Beobachtung von Mitgliedern des Deut-
schen Bundestages bislang nicht oder nur teilweise beantwortet. Dies geschah im
Wesentlichen mit dem Hinweis auf die Geheimhaltungsbedürftigkeit (vgl. hierzu
die Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN vom 13. Juni 2006, Bundestagsdrucksache 16/1808 sowie die Ant-
wort der Bundesregierung hierzu auf Bundestagsdrucksache 16/2098).

Die Bundesregierung ist nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN zur Beantwortung von geheimhaltungsbedürftigen Sachverhalten
grundsätzlich verpflichtet. Zwar können im Ausnahmefall Geheimhaltungs-
schutzinteressen eine Verweigerung der Beantwortung rechtfertigen, allerdings
ist dann eine hinreichende Begründung der Nichtbeantwortung erforderlich.
Diesen Erfordernissen wurde in den bislang vorliegenden Antworten der Bun-
desregierung nicht hinreichend Rechnung getragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. a) Wurden in der 1. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben,
gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?
e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder
nur teilweise beantwortet werden warum würde eine Offenlegung von Ein-
zelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand der
Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfül-
lung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der er-
heblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesregie-
rung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

Drucksache 16/2342 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete
durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?

2. a) Wurden in der 2. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben,
gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder
nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von
Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand
der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben-
erfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der
erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesre-
gierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete
durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?

3. a) Wurden in der 3. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben,
gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder
nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von
Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand
der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben-
erfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der
erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundes-
regierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestags-
abgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?

4. a) Wurden in der 4. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/2342

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben,
gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder
nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von
Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand
der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben-
erfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der
erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bundesre-
gierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestagsabgeordnete
durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?

5. a) Wurden in der 5. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben,
gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder
nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von
Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand
der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben-
erfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der
erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bun-
desregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestags-
abgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?

6. a) Wurden in der 6. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben,
gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder
nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von
Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand
der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben-

erfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der
erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bun-

Drucksache 16/2342 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

desregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestags-
abgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?

7. a) Wurden in der 7. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben,
gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder
nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von
Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand
der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben-
erfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der
erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bun-
desregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestags-
abgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?

8. a) Wurden in der 8. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erhoben,
gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weitergabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht oder
nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung von
Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkenntnisstand
der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und Aufgaben-
erfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hintergrund der
erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort der Bun-
desregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bundestags-
abgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache 16/2098)?

9. a) Wurden in der 9. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des Deut-
schen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben, ge-
speichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?
Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/2342

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erho-
ben, gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weiter-
gabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht
oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung
von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkennt-
nisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hin-
tergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort
der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bun-
destagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache
16/2098)?

10. a) Wurden in der 10. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des
Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben,
gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erho-
ben, gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weiter-
gabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht
oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung
von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkennt-
nisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hin-
tergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort
der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bun-
destagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache
16/2098)?

11. a) Wurden in der 11. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des
Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben,
gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erho-
ben, gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weiter-
gabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

Drucksache 16/2342 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht
oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung
von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkennt-
nisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hin-
tergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort
der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bun-
destagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache
16/2098)?

12. a) Wurden in der 12. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des
Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben,
gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erho-
ben, gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weiter-
gabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht
oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung
von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkennt-
nisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hin-
tergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort
der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bun-
destagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache
16/2098)?

13. a) Wurden in der 13. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des
Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben,
gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erho-
ben, gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weiter-
gabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht
oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung
von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkennt-
nisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hin-
tergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort

der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/2342

DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bun-
destagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache
16/2098)?

14. a) Wurden in der 14. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des
Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben,
gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erho-
ben, gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weiter-
gabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht
oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung
von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkennt-
nisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode und vor dem Hin-
tergrund der erheblichen zeitlichen Distanz gefährden (vgl. die Antwort
der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informationen über Bun-
destagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestagsdrucksache
16/2098)?

15. a) Wurden in der 15. Wahlperiode Informationen über Abgeordnete des
Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes oder – nach
Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste erhoben,
gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben kann die
Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der Fälle, be-
troffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erho-
ben, gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weiter-
gabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht
oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung
von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkennt-
nisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode gefährden (vgl.
die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informatio-
nen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestags-
drucksache 16/2098)?

16. a) Wurden bzw. werden in der 16. Wahlperiode Informationen über Abge-
ordnete des Deutschen Bundestages durch die Geheimdienste des Bundes
oder – nach Kenntnis der Bundesregierung – durch andere Geheimdienste

erhoben, gespeichert und an Dritte weitergegeben, bzw. welche Angaben

Drucksache 16/2342 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
kann die Bundesregierung hierzu machen (z. B. Abgeordnete, Zahl der
Fälle, betroffene Fraktionen, Dauer und Art der Überwachung)?

Sofern diese Frage mit ja beantwortet wird:

b) Welche Informationen wurden bzw. werden von welchem Dienst erho-
ben, gespeichert bzw. weitergegeben?

c) Wann erfolgte die Informationserhebung, -speicherung bzw. -weiter-
gabe?

d) Welchen Zwecken diente sie?

e) Sofern die Fragen a) bis d) aus Gründen des Geheimschutzes gar nicht
oder nur teilweise beantwortet werden, warum würde eine Offenlegung
von Einzelheiten zu Arbeitsweisen, Strategien, Methoden und Erkennt-
nisstand der Nachrichtendienste deren derzeitige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung bei Angaben zu dieser Wahlperiode gefährden (vgl.
die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sammlung, Speicherung und Informatio-
nen über Bundestagsabgeordnete durch Geheimdienste, auf Bundestags-
drucksache 16/2098)?

17. Welchen Beitrag könnte die Erforschung der Unterlagen deutscher Geheim-
dienste gegebenenfalls zu einem Forschungsprojekt „Bundestag/MfS“ leis-
ten?

18. In welchem Umfang, ab wann und für welche Interessenten will die Bundes-
regierung eine freie Einsicht in historische Unterlagen deutscher Dienste er-
möglichen nach dem Vorbild etwa der CIA?

19. Ist die Bundesregierung bereit, ihre Antworten zu Frage 1 der Kleinen Anfra-
ge vom 13. Juni 2006 – Bundestagsdrucksache 16/1808 auf Bundestags-
drucksache 16/2098 – und zu Frage 1 der Kleinen Anfrage vom 17. Mai 2006
– Bundestagsdrucksache 16/1520 auf Bundestagsdrucksache 16/1740 –
nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, nachdem

a) sich der Deutsche Bundestag in der Vergangenheit schon vielfach mit der
möglichen Überwachung oder Anwerbung von Abgeordneten durch
Geheimdienste des Bundes befassen musste (vgl. Plenarprotokoll der
127. Sitzung des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1979, S. 9930 ff.,
Bundestagsdrucksachen 9/693 S. 7; 10/6584 S. 124 bis 129; 11/6203 S. 8;
Plenarprotokoll der 197. Sitzung am 15. Februar 1990, S. 15157 f. und
15239; Bundestagsdrucksachen 11/6412 Fragen 19 bis 20, 33 bis 38;
12/7102)?

b) insbesondere Abgeordnetenpost durch das Bundesamt für Verfassungs-
schutz aufgrund des Artikel-10-Gesetzes kontrolliert worden war (zu den
Quellen vgl. Frage 19a)?

Berlin, den 1. August 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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