BT-Drucksache 16/2307

Nichtigerklärung des Erbgesundheitsgesetzes

Vom 25. Juli 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/2307
16. Wahlperiode 25. 07. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Karin Binder, Diana Golze,
Inge Höger-Neuling, Katrin Kunert, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.

Nichtigerklärung des Erbgesundheitsgesetzes

Anlässlich des 73. Jahrestages der Verabschiedung des NS-Gesetzes zur Verhü-
tung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 forderte die Bundesver-
einigung Lebenshilfe die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, dieses
Gesetz offiziell für nichtig zu erklären. Hunderttausende Menschen wurden auf
der Grundlage des Erbgesundheitsgesetzes während der NS-Zeit zwangssterili-
siert, behinderte Menschen wurden verfolgt und getötet. Der Deutsche Bundes-
tag hat bis heute noch keine Annullierung dieses NS-Gesetzes vorgenommen.
Neben der Bundesvereinigung Lebenshilfe setzen sich seit mehreren Jahren
auch der Bund der Euthanasie-Geschädigten und Zwangssterilisierten e. V. so-
wie der Nationale Ethikrat für eine Nichtigerklärung des Gesetzes ein.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Aufforderungen der Bundesvereini-
gung Lebenshilfe u. a., das Erbgesundheitsgesetz offiziell für nichtig zu er-
klären?

2. Spielen die Meinungen dieser Vereine, die ja die Interessen der Bürger ver-
treten, bei den politischen Entscheidungsprozessen eine Rolle?

3. Wie bewertet die Bundesregierung die Gesetze der Nationalsozialisten zur
Verhütung erbkranken Nachwuchses?

4. Kommt die Bundesregierung der Forderung nach Annullierung des Gesetzes
nach?

Wenn ja, wann?

Wenn nein, was spricht dagegen?

5. Welche Konsequenzen hätte eine Annullierung des Gesetzes?

Gibt es Gesetze, die als Folge einer Annullierung geändert werden müssten?

Berlin, den 24. Juni 2006
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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