BT-Drucksache 16/1867

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/750, 16/1311, 16/1324, 16/1325, 16/1326, 16/1348 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 (Haushaltsgesetz 2006) hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Vom 20. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1867
16. Wahlperiode 20. 06. 2006

Änderungsantrag
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm,
Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten
Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/750, 16/1311, 16/1324, 16/1325, 16/1326, 16/1348 –

Entwurf eines Gesetzes
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006
(Haushaltsgesetz 2006)

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Der Bundestag wolle beschließen:

Im Kapitel 11 12 wird der Titel 686 51 – Förderung der Erprobung und Ent-
wicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit – um
250 Mio. Euro auf 253,5 Mio. Euro aufgestockt. Die zusätzlichen Mittel wer-
den für Modellprojekte des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors vor-
gesehen.

Berlin, den 19. Juni 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Angesichts einer strukturell verfestigten Massenarbeitslosigkeit sind Bedeu-

tung und Notwendigkeit eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors
sehr hoch. Für Gruppen, die momentan nicht in den ersten Arbeitsmarkt inte-
grierbar sind, ist die Implementierung eines zweiten Arbeitsmarkts zwischen
Staat und Markt eine Alternative. Für die Menschen bedeutet dies eine Be-
schäftigungsperspektive, die zugleich gesellschaftlich notwendige und sinn-
volle Arbeiten (Umwelt, Kultur, Sport, Soziales) strukturell ermöglichen kann.
Diese öffentlich geförderten Beschäftigungsmöglichkeiten müssen sozialver-

Drucksache 16/1867 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
sicherungspflichtig sein und tariflichen Standards entsprechen. Ein solcher
öffentlich geförderter Beschäftigungssektor unterscheidet sich vom bisherigen
kurzatmigen zweiten Arbeitsmarkt auch insofern, dass längerfristige Beschäfti-
gungsmöglichkeiten zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit zur Verfügung ge-
stellt werden müssen, die sich an längerfristigen gesellschaftlichen Bedürfnis-
sen orientieren.

Für Modellprojekte eines öffentlich geförderten Beschäftigungssektors sind im
Haushalt bisher keine ausreichenden Mittel vorgesehen, weswegen DIE LINKE.
eine Aufstockung des Titels zur Förderung der Erprobung und Entwicklung
innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit um 250 Mio.
Euro fordert, die ausschließlich für entsprechende Modellprojekte (nicht Einzel-
maßnahmen, sondern Projektförderungen) zur Verfügung gestellt werden.

Im Jahr 2005 wurden von den 6,5 Mrd. Euro, die für die Leistungen zur
Eingliederung in Arbeit (Rechtskreis SGB II) zur Verfügung standen, lediglich
3,7 Mrd. Euro ausgeschöpft. Aufgrund der Möglichkeit, einen Anteil der nicht
genutzten Eingliederungsmittel zusätzlich in den Haushalt des Jahres 2006 zu
überführen, können der aktiven Arbeitsmarktpolitik zusätzlich 1 Mrd. Euro zur
Verfügung stehen. Davon sollen 250 Mio. Euro für Projekte öffentlich
geförderter Beschäftigung genutzt werden.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.