BT-Drucksache 16/1732

Rückzahlungsforderungen an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1250)

Vom 1. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1732
16. Wahlperiode 01. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky,
Diana Golze, Katrin Kunert, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke, Frank Spieth,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Rückzahlungsforderungen an Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen
nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 16/1250)

In der Antwort (Bundestagsdrucksache 16/1250) auf die Kleine Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. zu Rückzahlungsforderungen an Bezieherinnen und Be-
zieher von Leistungen nach dem SGB II (Bundestagsdrucksache 16/1092) wird
auf ein Mitte Mai 2006 vorliegendes Ergebnis eines Datenabgleichs im Bereich
des SGB II verwiesen. Dieser Datenabgleich soll darüber Auskunft geben, „in
welchem Umfang Einkommen und Vermögen unrichtig angegeben oder erfasst
wurden.“

Des Weiteren ist in der Antwort auf die Kleine Anfrage die Beantwortung der
Frage nach der Rechtmäßigkeit von Rückzahlungsforderungen nicht eindeutig.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. In wie vielen Fällen der fehlerhaften Berechnung von Leistungen nach dem
SGB II sind unrichtige Angaben der Antragstellerinnen und -steller die Ur-
sache der fehlerhaften Berechnung?

Auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Angaben?

2. In wie vielen Fällen der fehlerhaften Berechnung von Leistungen nach dem
SGB II sind unrichtige Erfassungen bzw. Berechnungen der Träger der Leis-
tungen nach dem SGB II die Ursache?

Auf welchen Zeitraum beziehen sich diese Angaben?

3. Werden Rückzahlungsforderungen von bereits erfolgten Leistungen nach
dem SGB II (rechtswidrige Bewilligungen als begünstigende Verwaltungs-
akte) bei nicht schuldhaftem Verhalten der Antragstellerinnen und -steller
vom Träger der Leistungen erhoben?

4. Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied zwi-
schen schuldhaftem und nicht schuldhaftem Verhalten der Antragstellerinnen
und -steller?

5. Wie kann die bzw. der Beziehende von Leistungen nach dem SGB II erken-
nen, ob eine Rückforderung von bereits erfolgten Leistungen nach dem
SGB II rechtens oder nicht rechtens ist?

Berlin, den 31. Mai 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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