BT-Drucksache 16/1731

Wirksamer Schutz der Anwohner des Flughafens Zürich auf deutschem Territorium vor Fluglärm

Vom 1. Juni 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1731
16. Wahlperiode 01. 06. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lutz Heilmann, Ulrich Maurer, Karin Binder, Heike Hänsel,
Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dietmar Bartsch,
Roland Claus, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner,
Dr. Ilja Seifert, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Wirksamer Schutz der Anwohner des Flughafens Zürich auf deutschem Territorium
vor Fluglärm

Die Belastung der Anwohner des Flughafens Zürich auf deutschem Territorium
führt seit Jahren zu Streitigkeiten zwischen der Schweiz und Deutschland. Am
18. Oktober 2001 wurde ein Staatsvertrag zwischen Deutschland und der
Schweiz unterzeichnet, der die Verteilung des vom Flughafen Zürich ausgehen-
den Fluglärms regeln sollte. Darin wurde auch vereinbart, dass es maximal
100 000 Nordanflüge über deutsches Territorium im Jahr geben dürfe. Die Rati-
fikation des Staatsvertrags wurde vom Schweizerischen Parlament abgelehnt.

Nach dem Scheitern des Staatsvertrages änderte das deutsche Bundesministe-
rium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die 213. Durchführungsverord-
nung (DVO) zur Luftverkehrs-Ordnung, in der die Flugverfahren für An- und
Abflüge zum und vom Flughafen Zürich festgelegt werden. Es erfolgten inner-
halb kurzer Zeit vier Änderungen dieser 213. DVO, so am 4. April 2003, am
1. Oktober 2003, am 24. März 2004 und am 1. Oktober 2004. Darin wurden je-
weils Bestimmungen zur Zulässigkeit von An- und Abflügen über deutschem
Territorium sowie entsprechende Ausnahmetatbestände festgelegt. Maximal zu-
lässige Nordanflüge über deutsches Territorium wurden hingegen nicht festge-
legt. Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefen-
see, erklärte laut Neue Zürcher Zeitung vom 8. März 2006, dass es derzeit
keinen weiteren Handlungsbedarf seitens der Bundesregierung gebe.

Zur Kontrolle der Bestimmungen der 213. DVO wurde laut Südkurier vom
23. Septmber 2004 ein „Betriebskoordinator und Sicherheitsmanager für den
Süddeutschen Luftraum“ von der Deutschen Flugsicherungen (DFS) zum Flug-
sicherheitszentrum der Schweizer SkyGuide auf dem Flughafen Zürich abge-
ordnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Seit wann arbeitet dieser Betriebskoordinator der DFS im Flugsicherheits-
zentrum der Schweizer SkyGuide auf dem Flughafen Zürich, und dauert sei-
ne Tätigkeit noch an?

a) Wenn seine Tätigkeit nicht andauert, warum nicht?

b) Wenn seine Tätigkeit andauert, wie lange noch, und welche Auswirkun-
gen hat diesbezüglich die Privatisierung der DFS?

Drucksache 16/1731 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

2. Welche Aufgaben erfüllt dieser Koordinator im Einzelnen?

3. Wie kann durch eine einzige Person eine effektive Kontrolle gewährleistet
sein in Anbetracht der Tatsache, dass deren Arbeitszeit nicht die komplette
Betriebszeit des Flughafens abdecken kann?

4. Trifft es zu, dass der Koordinator auch Ansprechpartner für die SkyGuide
ist, wenn diese Ausnahmen vom Nachtflugverbot beantragt?

Wenn ja, wie wird dies geregelt, wenn diese Person keinen Dienst hat?

5. Hat dieser Koordinator bzw. hat die DFS einen Bericht über dessen Tätig-
keit vorgelegt?

a) Wenn ja, wo kann man diesen Bericht beziehen?

b) Wenn nein, warum nicht, und wie erfolgt eine Kontrolle über die Tätig-
keit und Wirksamkeit des Koordinators?

6. Wie hat sich die Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen seit Dienst-
antritt des Koordinators entwickelt, und gibt es dabei einen Zusammenhang
mit der Tätigkeit des Koordinators?

7. Warum wurden in der 2. Verordnung zur Änderung der 213. DVO die Fest-
legungen für die Ausnahmen für Anflüge auf Piste 34 im Gegenzug zur
1. VO zur Änderung der 213. DVO dahin gehend verändert, dass die Sicht-
weiten größer und die Wolkenuntergrenzen höher sein dürfen?

8. Warum wurden die Regelungen für die Erteilung von Ausnahmen für An-
flüge auf Piste 34 in der 3. und 4. Verordnung zur Änderung der 213. DVO
erneut geändert, und welche Auswirkungen auf die Zahl der erteilten Aus-
nahmen hatte dies?

9. Wie hat sich die Zahl der erteilten Ausnahmegenehmigungen für Anflüge
über deutsches Territorium seit dem 1. Juli 2003 bis heute entwickelt (An-
gaben bitte getrennt nach Pisten und in Monatsschritten)?

10. Wie hat sich die Zahl der Anflüge über deutsches Territorium seit dem
1. Juli 2003 bis heute entwickelt (Angaben bitte getrennt nach Pisten und in
Monatsschritten)?

11. Wie hat sich die Zahl der Abflüge über deutsches Territorium seit dem
1. Juli 2003 bis heute entwickelt (Angaben bitte getrennt nach Pisten und in
Monatsschritten)?

12. Welche Erfahrungen wurden mit dem so genannten gekröpften Nordanflug
gemacht und lassen diese darauf schließen, dass der gekröpfte Nordanflug
eine Lösung für die Lärmbelastung der Anwohner auf deutschem Territo-
rium sein kann?

13. Ist mit den Änderungen der 213. DVO nach Auffassung der Bundesregie-
rung ein wirksamer Schutz der Anwohner in Deutschland vor Fluglärm ge-
währleistet?

14. Schätzt die Bundesregierung die Belastungen der deutschen Anwohner aus
den An- und Abflügen zum und vom Flughafen Zürich derzeit als unbe-
denklich ein?

15. Warum sieht die Bundesregierung nach Aussage von Bundesminister für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Wolfgang Tiefensee, laut Neue Zür-
cher Zeitung vom 8. März 2006 derzeit keinen weiteren Handlungsbedarf
zur Senkung der Fluglärmbelastung der Anwohner des Flughafens Zürich
auf deutschem Territorium?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1731

16. Wird die im gescheiterten Staatsvertrag vorgesehene Möglichkeit der Fest-
schreibung der Zahl der Nordanflüge von der Bundesregierung weiter ver-
folgt?

a) Wenn nein, warum nicht?

b) Wenn ja, wann und wie will die Bundesregierung dies umsetzen?

17. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Schweizer Klage vor dem Euro-
päischen Gerichtshof (EuGH) in Zusammenhang mit den Änderungen der
213. DVO, und wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung?

18. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer endgültigen Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichts zu dem wegen der Klage vor dem EuGH ausge-
setzten Verfahren in der gleichen Sache?

Berlin, den 30. Mai 2006

Lutz Heilmann
Ulrich Maurer
Karin Binder
Heike Hänsel
Dr. Gesine Lötzsch
Heidrun Bluhm
Eva Bulling-Schröter
Dr. Dietmar Bartsch
Roland Claus
Hans-Kurt Hill
Katrin Kunert
Michael Leutert
Dorothee Menzner
Dr. Ilja Seifert
Dr. Kirsten Tackmann
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.