BT-Drucksache 16/1606

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates -16/1340- Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung

Vom 26. Mai 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/1606
16. Wahlperiode 26. 05. 2006

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/1340 –

Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung

A. Problem

Mit Beschluss vom 13. Juli 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die §§ 113
und 113a der Bundesnotarordnung (BNotO), die die Organisation und Aufgaben
der Notarkasse in München und der Ländernotarkasse in Leipzig regeln, wegen
Verstoßes gegen Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) als teilweise verfassungs-
widrig beurteilt (1 BvR 1298/94, BGBl. 2004 I S. 2931, BVerfGE 111, 191). Es
fehle im Gesetz eine Regelung über die Zusammensetzung des satzungsgeben-
den Organs (Verwaltungsrat), über die Art seines Zustandekommens, über die
Ermittlung und Bestellung des Präsidenten und über die jeweils angemessene
Beteiligung der Notare aus den Ländern, für deren Gebiet die Kasse zuständig
ist. Der Gesetzgeber selbst müsse die Grundstrukturen hierzu festlegen.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem den verfassungsrechtlichen Vorgaben
Rechnung getragen wird, indem künftig die Wahl des Präsidenten und der Mit-
glieder des Verwaltungsrates sowie die Aufgabenverteilung zwischen Präsident
und Verwaltungsrat gesetzlich geregelt werden. Außerdem sollen Anhörungs-
rechte der Kassen vor der Ausschreibung und Einziehung von Notarstellen und
der Ernennung von Notarassessoren und vor dem Beschluss des Haushalts der
Notarkammern geschaffen werden.

Zugleich sollen die bestehenden Vorschriften für die Notarkasse (§ 113 BNotO)
bzw. die Ländernotarkasse (§ 113a BNotO) unter Beibehaltung des bisherigen
Regelungsgehalts weitgehend vereinheitlicht und in einer Norm zusammenge-
fasst werden.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

Drucksache 16/1606 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1606

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1340 – unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Mai 2006

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Andrea Astrid Voßhoff
Berichterstatterin

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter

Jerzy Montag
Berichterstatter

Drucksache 16/1606 destag – 16. Wahlperiode

Bericht der Abgeord brecht, Mechthild
Dyckmans, Wolfgan

Berlin, den 17. Mai 2006

Andrea Astrid Voßhoff
Berichterstatterin

Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
– 4 – Deutscher Bun

neten Andrea Astrid Voßhoff, Christine Lam
g Neskovic und Jerzy Montag

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/1340 in seiner 35. Sitzung am 11. Mai 2006 in
erster Lesung beraten und zur Beratung dem Rechtsaus-
schuss überwiesen.

II. Beratung im Rechtsausschuss

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung
am 17. Mai 2006 abschließend beraten und einstimmig be-
schlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

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