Vom 26. Mai 2006
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1606
16. Wahlperiode 26. 05. 2006
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates
– Drucksache 16/1340 –
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung
A. Problem
Mit Beschluss vom 13. Juli 2004 hat das Bundesverfassungsgericht die §§ 113
und 113a der Bundesnotarordnung (BNotO), die die Organisation und Aufgaben
der Notarkasse in München und der Ländernotarkasse in Leipzig regeln, wegen
Verstoßes gegen Artikel 12 des Grundgesetzes (GG) als teilweise verfassungs-
widrig beurteilt (1 BvR 1298/94, BGBl. 2004 I S. 2931, BVerfGE 111, 191). Es
fehle im Gesetz eine Regelung über die Zusammensetzung des satzungsgeben-
den Organs (Verwaltungsrat), über die Art seines Zustandekommens, über die
Ermittlung und Bestellung des Präsidenten und über die jeweils angemessene
Beteiligung der Notare aus den Ländern, für deren Gebiet die Kasse zuständig
ist. Der Gesetzgeber selbst müsse die Grundstrukturen hierzu festlegen.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs, mit dem den verfassungsrechtlichen Vorgaben
Rechnung getragen wird, indem künftig die Wahl des Präsidenten und der Mit-
glieder des Verwaltungsrates sowie die Aufgabenverteilung zwischen Präsident
und Verwaltungsrat gesetzlich geregelt werden. Außerdem sollen Anhörungs-
rechte der Kassen vor der Ausschreibung und Einziehung von Notarstellen und
der Ernennung von Notarassessoren und vor dem Beschluss des Haushalts der
Notarkammern geschaffen werden.
Zugleich sollen die bestehenden Vorschriften für die Notarkasse (§ 113 BNotO)
bzw. die Ländernotarkasse (§ 113a BNotO) unter Beibehaltung des bisherigen
Regelungsgehalts weitgehend vereinheitlicht und in einer Norm zusammenge-
fasst werden.
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs
Drucksache 16/1606 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
C. Alternativen
Ablehnung des Gesetzentwurfs.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/1606
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1340 – unverändert anzunehmen.
Berlin, den 17. Mai 2006
Der Rechtsausschuss
Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender
Andrea Astrid Voßhoff
Berichterstatterin
Christine Lambrecht
Berichterstatterin
Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
Jerzy Montag
Berichterstatter
Drucksache 16/1606 destag – 16. Wahlperiode
Bericht der Abgeord brecht, Mechthild
Dyckmans, Wolfgan
Berlin, den 17. Mai 2006
Andrea Astrid Voßhoff
Berichterstatterin
Wolfgang Neskovic
Berichterstatter
– 4 – Deutscher Bun
neten Andrea Astrid Voßhoff, Christine Lam
g Neskovic und Jerzy Montag
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 16/1340 in seiner 35. Sitzung am 11. Mai 2006 in
erster Lesung beraten und zur Beratung dem Rechtsaus-
schuss überwiesen.
II. Beratung im Rechtsausschuss
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 13. Sitzung
am 17. Mai 2006 abschließend beraten und einstimmig be-
schlossen, die Annahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Christine Lambrecht
Berichterstatterin
Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin
Jerzy Montag
Berichterstatter