BT-Drucksache 16/13675

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Karin Binder, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. -16/9637- Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/8198- Das europäische Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln c) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/7536- zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/4933, 16/6314- Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle d) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Volker Beck (Köln), Kai Boris Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/2033- zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -16/1780, 16/1852, 16/2022 - Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

Vom 1. Juli 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13675
16. Wahlperiode 01. 07. 2009

Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses (6. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Sevim Dag˘delen, Karin Binder, Dr. Barbara
Höll, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 16/9637 –

Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk,
Markus Kurth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/8198 –

Das europäische Antidiskriminierungsrecht weiterentwickeln

c) zu dem Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/7536 –

zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Irmingard Schewe-Gerigk, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 16/4933, 16/6314 –

Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle

d) zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk,
Volker Beck (Köln), Kai Boris Gehring, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 16/2033 –
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 16/1780, 16/1852, 16/2022 –

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

Drucksache 16/13675 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

A. Problem

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller fordern den Deutschen Bundestag auf festzustellen, dass die
Herstellung eines größtmöglichen Diskriminierungsschutzes eine Überarbei-
tung des Gleichbehandlungsgesetzes erfordere, die insbesondere den europa-
rechtlichen Anforderungen entsprechen müsse.

Die Antragsteller bemängeln den unzureichenden Schutz des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor Diskriminierung und die Unzulänglich-
keiten bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien. Die
strukturellen Barrieren, die durch kurze Fristen zur Geltendmachung von An-
sprüchen, finanziellen Hürden, das fehlende Verbandsklagerecht und die unge-
nügende Beweislastregelung hervorgerufen würden, verhinderten effektiven
Schutz vor Diskriminierung. Hinsichtlich der Antirassismusrichtlinie 2000/43/
EG und der Rahmenrichtlinie zu Beschäftigung und Beruf 2000/78/EG habe die
EU-Kommission bereits festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren
vertraglichen Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinien nicht in vollem
Umfang nachgekommen sei. Der Bundesregierung sei in diesem Zusammen-
hang ein umfangreicher Mängelkatalog übersandt worden. Es gelte, die Kritik
aufzunehmen und die Mängel durch eine zügige Novellierung zu beheben.

Die Antragsteller fordern darüber hinaus eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
zum AGG. Der Schutz vor Diskriminierung sei zuallererst ein Gebot, das aus der
Menschenwürde und der demokratischen Verfasstheit des Gemeinwesens folge.
Aufgabe des Staates und wegweisend für die Ausgestaltung des Diskriminie-
rungsschutzes sei die Aufklärung darüber, dass Diskriminierung kein Problem
der Betroffenen sei, sondern vielmehr ein Problem der Gesellschaft.

Schließlich verdiene der Ansatz des AGG Zustimmung, einen Diskriminie-
rungsschutz hinsichtlich aller in Artikel 13 des EG-Vertrages (EGV) genannten
Merkmale nicht nur im Arbeitsrecht, sondern auch im Zivilrecht zu gewährleis-
ten. Die Europäische Kommission strebe ein europaweit einheitliches Schutzni-
veau bezüglich aller Diskriminierungsgründe auch außerhalb des Arbeitsmark-
tes an. Dieses Ziel bedürfe der vollen Unterstützung durch die Bundesregierung.

Deshalb solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

1. auf nationalstaatlicher Ebene

a) das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz unverzüglich unter Beachtung
der von der EU-Kommission geforderten Änderungen und unter zusätz-
licher Berücksichtigung der nachfolgend genannten Gesichtspunkte zu
überarbeiten und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen:

– Das Gesetz findet grundsätzlich auf alle Rechtsgebiete Anwendung, es
sei denn, spezialgesetzlicher Schutz ist weitergehend.

– Das Merkmal „aus Gründen der Rasse“ ist im gesamten AGG zu erset-
zen durch „aus rassistischen Gründen“.

– Der Anwendungsbereich des AGG wird um die Diskriminierungs-
merkmale „Staatsangehörigkeit“ und die „soziale Herkunft oder sozia-
len Lebensumstände“ erweitert, da diese Merkmale im Alltag zum
Ausgangspunkt diskriminierender Verhaltensweisen werden.

– Verbände, die entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen
von benachteiligten Personen oder Personengruppen im Sinne des
AGG wahrnehmen, erhalten unabhängig von ihrer Mitgliederzahl und

der Tatsache, ob sie gewerbsmäßig arbeiten, ein Verbandsklagerecht
und werden als Antidiskriminierungsverbände anerkannt.

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13675

– Die unzureichende Beweiserleichterung im AGG wird durch eine
Regelung zur Beweislastumkehr ersetzt.

– Den Betroffenen bzw. Antidiskriminierungsverbänden wird ein Aus-
kunftsrecht gegenüber der diskriminierenden Stelle oder Person, z. B.
gegenüber Unternehmen, im Hinblick auf eine effektive Verfolgung
der Rechte nach dem AGG eingeräumt.

– Die derzeit geltenden Fristen zur Geltendmachung von Rechten nach
dem AGG werden verändert. Die Geltendmachung soll zukünftig
grundsätzlich innerhalb von drei Jahren erfolgen können. Im Arbeits-
recht soll die Frist sechs Monate betragen.

– Ausnahmen für die Geltung des Benachteiligungsverbots im AGG
werden im zivilrechtlichen Bereich nur für persönliche Nähe- und Ver-
trauensverhältnisse vorgesehen; daher wird z. B. die Begrenzung des
Diskriminierungsschutzes auf Massengeschäfte und privatrechtliche
Versicherungen in Bezug auf bestimmte Merkmale (§ 19 Abs. 1 AGG)
aufgehoben. Im Bereich des Mietrechts ist nur beim Zusammenwohnen
in sehr engem räumlichen Bezug von einem Näheverhältnis auszuge-
hen. Die Ausnahme hinsichtlich der Vermietung von bis zu 50 Wohnun-
gen (§ 19 Abs. 5 Satz 3 AGG) ist zu streichen.

– Eine Rechtfertigung unterschiedlicher Behandlung kann für alle
Merkmale im zivilrechtlichen Bereich grundsätzlich nur bei Gefahr
für Leib oder Leben oder aus ähnlich schwerwiegenden sachlichen
Gründen und bei positiven Maßnahmen (§ 5 AGG) möglich sein; da-
her wird z. B. die Ausnahme in Bezug auf die Schaffung und Erhal-
tung sozial stabiler Bewohnerstrukturen bei Vermietung von Wohn-
raum gestrichen.

– Die unterschiedliche Behandlung im Bereich der Arbeitswelt aus
Gründen der Religion oder Weltanschauung ist nicht schon allein im
Hinblick auf das Selbstbestimmungsrecht, sondern nur unter gleichzei-
tiger Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und nur dann zulässig,
wenn es sich um eine „wesentliche und entscheidende“ berufliche An-
forderung handelt.

– Die Sanktionen werden neu geregelt. Der Schadenersatz wird der Höhe
nach nicht begrenzt und es wird geregelt, dass ein Schadenersatz-
anspruch auch auf die Begründung eines Vertragsverhältnisses gerich-
tet sein kann. Die Möglichkeit, Diskriminierung als Ordnungswidrig-
keit mit einer Geldbuße zu ahnden, wird eröffnet. Sanktionen wegen
Verstößen gegen das AGG greifen, außer im Bereich der Ahndung von
Ordnungswidrigkeiten, auch ohne Verschulden.

– Die besonderen Bestimmungen hinsichtlich Beihilfe, Familienzu-
schlag und Witwen- oder Witwergeld im Beamtenrecht und für Berufs-
soldatinnen und Berufssoldaten sollen uneingeschränkt auch auf Perso-
nen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, Anwendung
finden.

– Das vor Inkrafttreten des AGG geltende Schutzniveau insbesondere im
Hinblick auf die Merkmale Geschlecht und Behinderung ist vollum-
fänglich zu erhalten. Daher ist eine unterschiedliche Behandlung zum
Beispiel im Hinblick auf das Geschlecht im Arbeitsrecht nur dann zu-
lässig, wenn dies für die Tätigkeit eine „unverzichtbare“ Voraussetzung
ist (vgl. § 611a Abs. 1 Satz 2 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch – a. F.).
– Die Entgeltgleichheit ist effektiver zu gewährleisten und dieser Grund-
satz ist daher zu präzisieren (§ 8 Abs. 2 AGG).

Drucksache 16/13675 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

– Die Einschränkung, derzufolge es bei zulässigen unterschiedlichen Be-
handlungen wegen des Alters nicht zu Diskriminierungen wegen des
Geschlechts kommen darf, ist in § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG aufzunehmen.

– Sexuelle Belästigung ist im gesamten Bereich menschlichen Zusam-
menlebens effektiv als Diskriminierung nach dem AGG zu bekämpfen;

b) einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Streichung des § 622 Abs. 2
Satz 2 BGB vorsieht, da diese Regelung eine unzulässige Diskriminierung
aufgrund des Alters ermöglicht,

c) die Antidiskriminierungsstelle des Bundes vom Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend abzukoppeln, um deren unabhängi-
ge Arbeit sicherzustellen,

d) auf den Aufbau und die Förderung eines flächendeckenden Netzes von
Beratungsstellen unter Einbeziehung bereits bestehender Strukturen und
darüber hinaus darauf hinzuwirken, dass die unabhängige Beratung durch
Antidiskriminierungsverbände gefördert und die finanziell und infrastruk-
turell angemessene Ausstattung der Beratungsstellen sichergestellt wer-
den,

e) Antidiskriminierungspolitik als Querschnittsaufgabe von oberster Priori-
tät anzuerkennen und eine mehrsprachige Öffentlichkeitsarbeit zur Infor-
mation über die Rechte aus dem AGG und zur Aufklärung über und zur
Verhinderung von diskriminierenden Verhaltensweisen unter Berücksich-
tigung aller Diskriminierungsmerkmale durchzuführen,

f) im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegenüber den Bundesländern darauf
hinzuwirken, dass auch im Bildungsbereich die Umsetzung der Antidis-
kriminierungsrichtlinien zügig und umfassend erfolgt;

2. auf europäischer Ebene

uneingeschränkt das Vorhaben der Kommission, ein EU-weites, einheitlich
hohes Schutzniveau hinsichtlich aller Diskriminierungsverbote mindestens
entsprechend dem Niveau der Richtlinie 2000/43/EG zu verwirklichen, zu
unterstützen und zu fördern.

Zu Buchstabe b

Ebenso wie die Antragsteller zu Buchstabe a befürworten die Antragsteller zu
Buchstabe b eine Anhebung der europäischen Antidiskriminierungsbestimmun-
gen auf ein gleiches Niveau in Anlehnung aller in Artikel 13 EGV genannten
Diskriminierungsgründe auch außerhalb des Arbeitsmarktes. Entsprechende
Initiativen seitens der Europäischen Kommission gelte es zu unterstützen.

Deswegen solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

im Ministerrat gegenüber der Europäischen Kommission Initiativen mit dem
Ziel anzuregen und zu unterstützen, den Schutz vor Diskriminierungen für alle
Kriterien des Artikels 13 EGV auf das jetzige Niveau der Richtlinie 2000/43/EG
des Rates vom 29. Juni 2000 anzuheben.

Zu Buchstabe c

Die Antragsteller heben hervor, dass mit Ablauf des Europäischen Jahres der
Chancengleichheit 2007 das Werben für Respekt und Nichtdiskriminierung
nicht etwa nachlassen dürfe, sondern intensiver und kontinuierlich betrieben
werden müsse. Bisher habe sich die Bundesregierung nicht öffentlichkeitswirk-
sam für Gleichbehandlung und gegen Diskriminierung eingesetzt. Antidiskrimi-
nierungspolitik dürfe sich nicht in gesetzlichen Regelungen erschöpfen. Wenn

man Benachteiligungen vorrangig zivilgesellschaftlich angehen wolle, müsse es
eine Verstärkung gesellschaftlicher Anitdiskriminierungs- und Gleichstellungs-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/13675

arbeit geben. Bereits im Europäischen Jahr der Chancengleichheit sei deutlich
von der EU-Kommission kritisiert worden, dass das deutsche Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz an vielen Stellen nicht europarechtskonform ausge-
staltet sei.

Daher solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

1. in ihrer Öffentlichkeitsarbeit stärker über das AGG zu informieren, über die
gesellschaftlichen wie wirtschaftlichen Kosten von Diskriminierung und
Ausgrenzung aufzuklären, das öffentliche Werben für eine Kultur des
Respekts und der Chancengleichheit zu intensivieren und darauf zu achten,
dass dabei alle Diskriminierungsgründe gleichberechtigt berücksichtigt wer-
den;

2. als Beitrag zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit auf Grundlage der
Mängelliste der EU-Kommission einen Gesetzentwurf zur europarechtskon-
formen Ausgestaltung des AGG vorzulegen.

Dabei sind im Hinblick auf die Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG folgende
Änderungen am AGG vorzusehen:

a) die Ausnahme des § 19 Abs. 3 AGG für die Wohnungswirtschaft abzu-
ändern, weil eine solche Ausnahme in der Richtlinie nicht vorgesehen ist,
die Regelung unklar ausgestaltet wurde und damit dem Sinn der Richtlinie
zuwiderlaufen kann,

b) die in § 2 Abs. 4 AGG verankerte ausschließliche Geltung des Kündi-
gungsschutzgesetzes abzuändern, weil das Kündigungsschutzgesetz nicht
– wie von der Richtlinie ausdrücklich verlangt – gegen Diskriminierung
wegen der ethnischen Herkunft bei Kündigung schützt,

c) die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG für die Geltendmachung von
Ansprüchen anzuheben, da damit kein ausreichender Rechtsschutz gesi-
chert ist und zudem arbeitsvertraglich begründete Ausschlussfristen gene-
rell mindestens drei Monate betragen, die Richtlinienumsetzung aber
nicht schlechter sein darf als die nationalen rechtlichen Standards,

d) die Verbändebeteiligung in gerichtlichen Verfahren in § 23 Abs. 2 AGG
auszubauen und die Einschränkung der Verbände auf die ersten Instanzen,
soweit ein Streitwert von 5 000 Euro nicht überschritten wird, aufzuheben,
da die Richtlinie ein generelles Beteiligungsrecht vorsieht,

e) das „Maßregelungsverbot“, wonach niemand wegen Inanspruchnahme
von Rechten nach dem AGG benachteiligt werden darf, das sich in § 16
AGG nur auf das Arbeitsrecht bezieht, auch auf das Zivilrecht auszudeh-
nen,

f) die Verschuldenserfordernisse beim Schadenersatz in § 15 Abs. 1 AGG
und bei der Entschädigung in § 15 Abs. 3 AGG zu beseitigen, da nach der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und dem Wortlaut der
Richtlinie eine Haftung für Diskriminierung unabhängig vom Verschul-
den einzusetzen hat;

3. bei der Erarbeitung des unter Abschnitt II Nummer 2 geforderten Gesetzent-
wurfs zur europa- rechtskonformen Ausgestaltung des AGG auch die von
Verbänden wie Expertinnen und Experten vielfach geäußerten Kritikpunkte
an der mangelhaften Umsetzung der drei weiteren EU-Antidiskriminierungs-
richtlinien 2000/78/EG, 2002/73/EG und 2004/113/EG einzubeziehen.

Dazu zählen beispielsweise:
a) die Verschlechterung, welche die neue Zweimonatsfrist zur Geltend-
machung von Ansprüchen in § 15 Abs. 4 AGG speziell für die Merkmale

Drucksache 16/13675 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Geschlecht und Behinderung im Vergleich zum vorherigen Rechtszustand
bringt, zurückzunehmen,

b) die Verschlechterung, die die Beweislastregelung in § 22 AGG hinsicht-
lich der Merkmale Geschlecht und Behinderung bringt, aufzuheben, da
nach den EU-Richtlinien das Schutzniveau bei deren Umsetzung nicht ab-
gesenkt werden darf,

c) die Absenkung des bisherigen Schutzniveaus in Bezug auf gerechtfertigte
unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts in § 8 Abs. 1 AGG
aufzuheben,

d) den Anspruch auf Entgeltgleichheit in § 8 Abs. 2 AGG zu präzisieren,

e) die sexuelle Belästigung nicht nur für den Bereich Beschäftigung und Be-
ruf als Diskriminierung zu definieren (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 AGG), son-
dern auch für den allgemeinen Zivilrechtsverkehr,

f) die überschießende Ausnahmeregelung im Arbeitsrecht für Religionsge-
meinschaften und ihnen zugeordnete Einrichtungen in § 9 AGG einzu-
grenzen,

g) die vom AGG bislang nicht erfasste mittelbare Diskriminierung aufgrund
der sexuellen Identität von in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden
Beamten, Richtern und Berufssoldaten bei Familienzuschlag, Beihilfe und
Pension zu beseitigen,

h) die ausschließliche Geltung des Betriebsrentengesetzes für die betriebli-
che Altersvorsorge in § 1 Abs. 2 Satz 2 AGG abzuändern, da dieses kein
Diskriminierungsverbot enthält.

Zu Buchstabe d

Die Antragsteller kritisieren die Umsetzung der europäischen Richtlinien zur
Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung als unzureichend. Insbe-
sondere sei zweifelhaft, ob die vorgesehenen Maßnahmen in Bezug auf Sank-
tionen bei Verstößen gegen das Gleichbehandlungsgebot sowie die weit gefass-
ten Ausnahmeregelungen den europarechtlichen Anforderungen entsprächen.
Ebenso sei fraglich, ob die von den EU-Richtlinien geforderte Verbändebeteili-
gung ausreichend umgesetzt sei.

Hinsichtlich der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG und der Rahmenrichtlinie
zu Beschäftigung und Beruf 2000/78/EG habe der Europäische Gerichtshof be-
reits festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre vertraglichen Ver-
pflichtungen verletzt habe.

Deshalb solle der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern,

zügig als zweiten Schritt einen Entwurf zur europarechtskonformen Überarbei-
tung des Gleichbehandlungsgesetzes vorzulegen. Insbesondere sollen darin die
Möglichkeiten der Verbändebeteiligung erweitert, die Sanktionen europarechts-
konform ausgestaltet und dem Europarecht zuwiderlaufende Ausnahmeregelun-
gen geändert werden.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,

SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/13675

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN bei Stimmenhaltung der Fraktion DIE LINKE.

Zu Buchstabe d

Ablehnung des Entschließungsantrags mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a bis d

Keine

D. Kosten

Zu den Buchstaben a bis d

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 16/13675 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 16/9637 abzulehnen,

b) den Antrag auf Drucksache 16/8198 abzulehnen,

c) den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/7536 abzulehnen,

d) den Entschließungsantrag auf Drucksache 16/2033 abzulehnen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Der Rechtsausschuss

Andreas Schmidt (Mülheim)
Vorsitzender

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter

Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Der Innenausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/9637 in seiner 102. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU,
SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.

Union hat die Vorlage auf Drucksache 16/9637 in seiner
89. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/13675

Bericht der Abgeordneten Dr. Jürgen Gehb, Christine Lambrecht, Mechthild
Dyckmans, Sevim Dag˘delen und Jerzy Montag

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/9637 in seiner 172. Sitzung am 26. Juni 2008 beraten und
an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie
an den Innenausschuss, den Haushaltsausschuss, den Aus-
schuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss für
Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Gesundheit, den Aus-
schuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, den Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache
16/8198 in seiner 158. Sitzung am 25. April 2008 beraten
sowie an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für Men-
schenrechte und humanitäre Hilfe und den Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/7536 in seiner 134. Sitzung am 14. Dezember 2007 bera-
ten und an den Rechtsausschuss zur federführenden Bera-
tung sowie an den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe d

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache
16/2033 in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 beraten und
an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung sowie
an den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Aus-
schuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung über-
wiesen.

II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/9637 in seiner 100. Sitzung am 27. Mai 2009 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/9637 in seiner 99. Sitzung am
1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Antrags.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage
auf Drucksache 16/9637 in seiner 130. Sitzung am 1. Juli
2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktio-
nen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/9637 in seiner 93. Sitzung
am 1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Antrags.

Der Ausschuss für Gesundheit hat die Vorlage auf Druck-
sache 16/9637 in seiner 126. Sitzung am 1. Juli 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 16/9637 in seiner
90. Sitzung am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat die Vorlage auf Drucksache 16/9637 in
seiner 90. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimm-
enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.
bei Stimmenhaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

Drucksache 16/13675 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/8198 in seiner 99. Sitzung am
1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf
Drucksache 16/8198 in seiner 130. Sitzung am 1. Juli 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD, FDP gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ableh-
nung des Antrags.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/8198 in seiner 93. Sitzung
am 1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die
Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 16/8198 in seiner
90. Sitzung am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat die Vorlage auf Drucksache 16/8198 in seiner
89. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Zu Buchstabe c

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf
Drucksache 16/7536 in seiner 130. Sitzung am 1. Juli 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/7536 in seiner 93. Sitzung
am 1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stim-
men Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Antrags.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 16/7536 in seiner
90. Sitzung am 30. Juni 2009 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP ge-
gen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags.

Zu Buchstabe d

1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat die Vorlage auf
Drucksache 16/2033 in seiner 130. Sitzung am 1. Juli 2009
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung
des Antrags.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat die Vorlage auf Drucksache 16/2033 in seiner 93. Sitzung
am 1. Juli 2009 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und DIE LINKE. gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die
Ablehnung des Antrags.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a, b, c und d

Der Rechtsausschuss hat in seiner 99. Sitzung am 7. Mai
2008 beschlossen, zu den Vorlagen zu den Buchstaben b, c
und d auf Drucksachen 16/8198 16/7536 und 16/2033 eine
öffentliche Anhörung durchzuführen. In seiner 107. Sitzung
am 25. Juni 2008 hat der Ausschuss beschlossen, die Vorlage
zu Buchstabe a auf Drucksache 16/9637 in die öffentliche
Anhörung einzubeziehen. Die Anhörung hat er in seiner
114. Sitzung am 15. Oktober 2008 durchgeführt.

An dieser Anhörung haben folgende Sachverständige teilge-
nommen:

Hinsichtlich des Ergebnisses der Anhörung wird auf das

Prof. Dr. Christian
Armbrüster

Freie Universität Berlin,
Lehrstuhl für Bürgerliches
Recht, Handels- und Gesell-
schaftsrecht, Privatversiche-
rungsrecht und Internationa-
les Privatrecht; Richter am
Kammergericht

Dr. Jobst-Hubertus Bauer Rechtsanwalt, Stuttgart

Dr. Katharina Vera Boesche Freie Universität Berlin,
Institut für Deutsches und
Europäisches Wirtschafts-,
Wettbewerbs- und
Regulierungsrecht

Prof. Dr. Nina Dethloff,
LL.M.

Rheinische Friedrich-
Wilhelms-Universität Bonn,
Institut für Deutsches, Euro-
päisches und Internationales
Familienrecht

Anne Kobes Rechtsanwältin, Leipzig

Dr. Dr. h.c. Georg
Maier-Reimer, LL.M.

Rechtsanwalt, Köln.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat die
Vorlage auf Drucksache 16/2033 in seiner 99. Sitzung am

Protokoll der 114. Sitzung vom 15. Oktober 2008 mit den
anliegenden Stellungnahmen verwiesen.

Berlin, den 1. Juli 2009

Dr. Jürgen Gehb
Berichterstatter

Sevim Dag˘delen
Berichterstatterin
Zu Buchstabe d

Der Rechtsausschuss hat die Beratung der Vorlage auf
Drucksache 16/2033 in seiner 25. Sitzung am 27. September
2006 vertagt. In seiner 148. Sitzung am 1. Juli 2006 hat er sie
beraten und mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, FDP und DIE LINKE. gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
den Antrag abzulehnen.

Christine Lambrecht
Berichterstatterin

Mechthild Dyckmans
Berichterstatterin

Jerzy Montag
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/13675

Zu Buchstabe a

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/9637 in seiner 148. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei
Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/8198 in seiner 148. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen,
den Antrag abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Der Rechtsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache
16/7536 in seiner 148. Sitzung am 1. Juli 2009 beraten und
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
beschlossen zu empfehlen, den Antrag abzulehnen.

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