BT-Drucksache 16/13567

Zum Allgemeinen Präferenzsystem Plus (APS+) der Europäischen Union

Vom 24. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13567
16. Wahlperiode 24. 06. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thilo Hoppe, Ute Koczy, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck
(Köln), Alexander Bonde, Dr. Uschi Eid, Kerstin Müller (Köln), Winfried Nachtwei,
Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Rainder Steenblock,
Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zum Allgemeinen Präferenzsystem Plus (APS+) der Europäischen Union

Mit dem Allgemeinen Präferenzsystem Plus (APS+) gewährt die Europäische
Union (EU) Entwicklungsländern höhere Zollpräferenzen als beim Allgemei-
nen Präferenzsystem (APS). Dies soll einen Anreiz setzen, völkerrechtliche
Abkommen zu Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards zu ratifizieren
und zu implementieren.

Wenn der Verdacht besteht, dass Staaten, die vom APS+ profitieren, gegen die
relevanten Abkommen verstoßen, kann die Europäische Kommission ein
Kontrollverfahren einleiten. Ist das Ergebnis der Untersuchung, dass der Staat
die Abkommen nicht einhält, kann die EU die Zollpräferenzen aussetzen. Wäh-
rend des Verfahrens, das bis zu einem Jahr dauern kann, werden die Zoll-
erleichterungen jedoch weiter gewährt.

Mit diesem 2005 geschaffenen Instrument wurden zunächst bis Ende 2008
Bolivien, Kolumbien, Costa Rica, Ecuador, Georgien, Guatemala, Honduras,
Sri Lanka, der Mongolei, Nicaragua, Panama, Peru, El Salvador und Venezuela
Zollerleichterungen gewährt.

Im Dezember 2008 beschloss der Europäische Rat, das Instrument auch für die
Periode von 2009 bis 2011 für eine Reihe von Ländern anzuwenden. Die Liste
der Länder, denen die Präferenzen gewährt werden, unterscheidet sich von der
ersten zur zweiten Periode kaum. Einzig Panama werden keine Präferenzen
mehr gewährt. Armenien, Aserbeidschan und Paraguay sind neu hinzugekom-
men.

Gegen Sri Lanka wurde bereits im Oktober 2008 wegen der Menschenrechts-
verletzungen im Bürgerkrieg ein Kontrollverfahren eingeleitet. Das Verfahren
ist noch immer nicht abgeschlossen. Folglich erhält Sri Lanka weiterhin Zoll-
erleichterungen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Bis wann wird nach Informationen der Bundesregierung die im Oktober
2008 eingeleitete Untersuchung zur Einhaltung von Menschenrechtsabkom-
men in Sri Lanka abgeschlossen sein?

2. Hat sich die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Kommission da-
für eingesetzt, dass ein solches Kontrollverfahren eingeleitet wird?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Drucksache 16/13567 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Warum wurden Sri Lanka nach Kenntnis der Bundesregierung für die im
Januar 2009 beginnende Periode des APS+ Zollerleichterungen gewährt,
obwohl im Oktober 2008 das Kontrollverfahren eingeleitet wurde?

4. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen innerhalb der
EU, das Kontrollverfahren des APS+ generell zu beschleunigen?

Wenn ja, wie ist die Position der Bundesregierung hierzu?

5. Hält die Bundesregierung die bestehenden Berichtsverfahren der Europäi-
schen Kommission für ausreichend, um nachzuvollziehen, ob die relevan-
ten Abkommen von den betreffenden Ländern in ausreichendem Maße
umgesetzt werden?

Wenn ja, warum?

6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Bestrebungen, innerhalb der
EU, ein regelmäßiges Kontrollverfahren für diejenigen Staaten einzufüh-
ren, die Zollerleichterungen nach dem APS+ erhalten?

Wenn ja, wie ist die Position der Bundesregierung hierzu?

7. Wurden mit den begünstigten Ländern überprüfbare Zwischenziele zur
Umsetzung der Abkommen vereinbart?

Wenn ja, nach welchen Kriterien wird überprüft, ob die Zwischenziele
erreicht wurden?

8. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bisher gegen einen anderen
Staat als Sri Lanka ein Kontrollverfahren eingeleitet?

9. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten, die sich um Zoll-
erleichterungen nach dem APS+ bemüht haben und denen diese nicht
gewährt wurden?

Wenn ja, welche, und aus welchen Gründen wurden ihnen die Präferenzen
nicht gewährt?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kom-
mission, dass die Fortschritte Kolumbiens bei der Umsetzung der Abkom-
men so groß seien, dass trotz Bedenken der Vereinten Nationen (VN) und
der International Labour Organization (ILO) hinsichtlich der Umsetzung
von Arbeits- und Menschenrechten die Zollpräferenzen gewährt werden
können?

11. Mit welcher Begründung wurden Venezuela Präferenzen nach dem APS+
gewährt?

Berlin, den 24. Juni 2009

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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