BT-Drucksache 16/13521

Mängel bei Geschwindigkeitsmessungen und deren Bußgeldbescheiden

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13521
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke,
Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz
Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick Meinhardt, Burkhardt
Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia
Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max
Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk,
Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-
Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Mängel bei Geschwindigkeitsmessungen und deren Bußgeldbescheiden

Nach einer Studie der Verkehr-Unfall-Sachverständigengesellschaft (VUT)
sind etwa 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen, die Bußgeldverfahren
wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zugrunde liegen, fehlerhaft. In 5 Pro-
zent der Fälle waren die Mängel so groß, dass kein Bußgeldbescheid hätte
erlassen werden dürfen. Gerade einmal 15 Prozent aller Bescheide seien ohne
jeden Mangel gewesen und belegen, dass die behördliche Beweisführung in der
Verfahrensakte zu 100 Prozent nachvollziehbar und plausibel gestaltet wurde.
In den vergangenen zwei Jahren wurden bei Video-, Radar- und Lasermessun-
gen insgesamt 1 810 Ordnungswidrigkeitsvorgänge auf der Basis technischer
Messvorgänge anonym einer Bewertung unterzogen und auf Fehler und Män-
gel hin untersucht. Der Messbetrieb als solcher sollte sowohl von seiner Dauer
als auch von seinem Aufbau und seiner Auswertung her klar definiert und
nachprüfbar sein. Der Messbetrieb sollte mit Beginn und Ende klar im vor-
geschriebenen Beweismittel definiert werden. Außerdem verlangt ein reibungs-
loser und rechtlich einwandfreier Ablauf gut geschultes Personal. Bei den
durchgeführten Kontrollen seien die Messergebnisse technisch und formell
nachweislich falsch gewesen. Die Bandbreite der Fehler reiche von unvollstän-
digen Verfahrensakten über unkorrekten Messgeräteaufbau bis hin zu Fahr-

zeugverwechslungen. Bereits ein einfacher Spurwechsel oder eine Kurvenfahrt
können den Messwinkel weit vom notwendigen Soll abweichen lassen, was die
Gefahr von Messfehlern mit sich bringt.

Drucksache 16/13521 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie bewertet die Bundesregierung die Studie der Verkehr-Unfall-Sachver-
ständigengesellschaft und deren Ergebnisse?

2. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Mängel-
wahrscheinlichkeit bei Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüber-
schreitungen zu verringern?

3. Wie hoch waren seit 2005 die jährlichen Einnahmen durch Bußgelder wegen
Verstößen gegen die Geschwindigkeitsregeln der Straßenverkehrsordnung?

4. Hält die Bundesregierung die Aussage, dass etwa 80 Prozent der Messungen
fehlerhaft sind, für valide?

5. Wie bewertet die Bundesregierung die rechtliche Belastbarkeit von Buß-
geldbescheiden angesichts der durch die VSU nachgewiesenen hohen Feh-
lerrate der Geschwindigkeitsmessungen?

6. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass durch den Erlass von Bußgeld-
bescheiden trotz der Fehler im standardisierten Messverfahren und unvoll-
ständiger Dokumentation faktisch eine Beweislastumkehr zu Lasten des
Fahrers erfolgt, und hält sie das unter rechtsstaatlichen Aspekten für bedenk-
lich?

7. Wie unterscheiden sich die drei Messverfahren Video-, Radar- und Laser-
messung in Punkto Genauigkeit und Zuverlässigkeit?

8. Hält es die Bundesregierung aufgrund der Ergebnisse der Studie für sinnvoll
die Toleranzgrenze bei Geschwindigkeitsmessungen von derzeit 3 km/h zu
erhöhen?

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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