BT-Drucksache 16/13520

Bürokratieabbau im Fahrpersonalrecht

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13520
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke,
Joachim Günther (Plauen), Ernst Burgbacher, Birgit Homburger, Jens
Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto
Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann,
Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit
Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Patrick
Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto
(Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Konrad
Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar,
Dr. Daniel Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Bürokratieabbau im Fahrpersonalrecht

Im April 2007 ist die Verordnung (EG) 561/2006 in Kraft getreten, mit der auf
europäischer Ebene das Fahrpersonalrecht reformiert worden ist. Mitte des Jah-
res 2007 sind in der Folge das Fahrpersonalgesetz und die Fahrpersonalverord-
nung an die europäische Rechtslage angepasst worden.

In den vergangenen zwei Jahren seit Inkrafttreten der neuen Vorschriften sind
– abgesehen von dem immer noch bestehenden Stellplatzmangel für LKW an
Autobahnen – verschiedene Probleme der Umsetzungspraxis bekannt gewor-
den.

So wird die Verpflichtung für Fahrer, Nachweise über arbeitsfreie Tage jeweils
im Original mitzuführen, im internationalen Verkehr häufig als praxisfern be-
schrieben und führt – besonders im Ausland – zu teils hohen Bußgeldforderun-
gen der örtlichen Behörden. Faxe und Mails werden nicht akzeptiert. Das
Nachreichen der Bescheinigung ist im Ausland auch in aller Regel nicht mög-
lich.

Spezialgeschäfte mit eigener Auslieferung und einem jährlichen Umsatz von
wenigen 10 000 Euro klagen über die Bürokratielasten, die sie aufgrund der
Fahrpersonalrechtlichen Vorschriften haben.
Für viele Handwerker – vor allem außerhalb von Ballungsräumen – reicht ein
Radius von 50 km nicht mehr aus und führt faktisch zu einer Beschränkung des
Angebots, wenn Handwerker wegen der hohen Bürokratiekosten keine Auf-
träge annehmen können, die außerhalb des Radius liegen. Ähnliche Probleme
haben Unternehmer, die Waren auf örtlichen Märkten oder in Verkaufswagen
anbieten.

Drucksache 16/13520 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Am 10. März 2009 hat die Bundesregierung auf eine schriftliche Frage des
Abgeordneten Ernst Burgbacher (FDP) geantwortet, dass die Bundesregierung
eine Erweiterung des Kilometerradius für Marktfahrer und Schausteller von
50 auf 150 km positiv bewerte (Bundestagsdrucksache 16/12247, Nr. 55).

Aus diesem Anlass fragen wir die Bundesregierung:

1. Welche Probleme aus der Umsetzungspraxis des neuen Fahrpersonalrechts
sind der Bundesregierung bekannt?

2. Welche Fortschritte gibt es bei der Lösung des Problems der Mitführungs-
pflicht von Originaldokumenten?

3. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Fahrpersonalverordnung einen
nachträglichen Nachweis von berücksichtigungsfreien Tagen zu ermög-
lichen?

4. Wie wird in der Praxis mit Fahrzeugen verfahren, bei denen eine Nachrüs-
tung mit digitalen Tachographen nicht möglich ist?

5. Beabsichtigt die Bundesregierung ein Tageskontrollblatt einzuführen, so
dass Unternehmen, deren Fahrzeuge grundsätzlich vom Regime des Fahr-
personalrechts ausgenommen sind, jährlich eine geringe Zahl von doku-
mentationspflichtigen Fahrten unternehmen könnten, ohne einen digitalen
Tachographen einbauen lassen zu müssen?

6. Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung bei Zeiten, die ein Fah-
rer auf einer Fähre verbringt, um Lenk- oder Ruhezeit?

7. Was hat die Bundesregierung bereits unternommen, um den Kilometer-
radius für Schausteller zu vergrößern, ohne dass die Fahrzeuge dem Fahr-
personalrecht unterliegen?

8. Welche weiteren Ausnahmemöglichkeiten mit Kilometergrenzen sollten
nach Ansicht der Bundesregierung auf welchen Radius erweitert werden?

9. Dürfen nach Ansicht der Bundesregierung nach der derzeitigen Rechtslage
im Rahmen der Handwerkerregelung

a) Gegenstände zur Reparatur abgeholt werden,

b) einzubauende Produkte transportiert werden,

c) Aushubabfahrten durchgeführt werden,

d) eingekaufte Gegenstände transportiert werden,

e) hergestellte oder reparierte Gegenstände ausgeliefert werden?

10. Wird diese Auslegung der aktuellen Regelung in der Verwaltungspraxis
und Rechtsprechung geteilt (bitte unter Angabe der der Bundesregierung
bekannten Urteile)?

11. Beabsichtigt die Bundesregierung im Hinblick auf die in Frage 8 genannten
Fahrten eine klarstellende Regelung in die Fahrpersonalverordnung einzu-
fügen (bitte mit Begründung)?

12. Welchen weiteren Änderungsbedarf sieht die Bundesregierung im Übrigen
bei

a) der EG-Verordnung 561/2006,

b) beim Fahrpersonalgesetz,

c) bei der Fahrpersonalverordnung?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13520

13. Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, auf europäischer Ebene
nur die Fahrzeuge dem Regime des Fahrpersonalrechts zu unterwerfen, die
von Unternehmen des Transportgewerbes genutzt werden oder von Fahrern
gesteuert werden, deren Haupttätigkeit das Fahren darstellt?

14. Beabsichtigt die Bundesregierung diese Regelung für Fahrzeuge zwischen
2,8 und 3,5 Tonnen einzuführen (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 17. Juni 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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