BT-Drucksache 16/13372

Google Book Search muss das Urheberrecht achten

Vom 17. Juni 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13372
16. Wahlperiode 17. 06. 2009

Antrag
der Abgeordneten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Mechthild Dyckmans,
Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika
Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff,
Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel
Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer,
Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann,
Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk
Niebel, Detlef Parr, Cornelia Pieper, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig
Thiele, Florian Toncar, Dr. Daniel Volk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing,
Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Google Book Search muss das Urheberrecht achten

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Seit 2004 bereitet das US-amerikanische Unternehmen Google im Rahmen sei-
nes Projekts Google Book Search gedruckte Bücher massenhaft digital auf, um
sie online durchsuchbar zu machen. Insgesamt handelt es sich bislang wohl um
ca. 7 Millionen Bücher. Google differenziert dabei nicht nach der Herkunft der
Bücher. Die Bücher sind nur zum Teil gemeinfrei und deshalb überwiegend
urheberrechtlich geschützt; Google selbst gibt die Zahl der urheberrechtlich ge-
schützten Titel mit 6 Millionen an. Von dem Projekt sind daher in erheblichem
Umfang auch Werke deutscher Autoren und Verlage betroffen.

Die Bundesministerin der Justiz hat in ihrer Eröffnungsrede zu der Konferenz
„Die Zukunft des Urheberrechts – Was ist der richtige Schutz?“ am 7. Mai 2009
den Umgang von Google mit fremden Urheberrechten als „eine ganz erhebliche
Verletzung des geistigen Eigentums“ bezeichnet. Ähnlich hat sich jüngst auch
der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien geäußert und
darauf hingewiesen, dass das Verhalten von Google dem europäischen Urheber-
rechtsverständnis widerspreche.

Der Deutsche Bundestag teilt diese Einschätzung.

Google hat vor der Digitalisierung der urheberrechtlich geschützten Bücher
nicht die erforderlichen Nutzungsrechte erworben, sondern setzt in Bezug auf

Werke, deren Urheberrechtsschutz noch nicht ausgelaufen ist, auf das Prinzip
des Opt-out. Die Rechteinhaber sollen sich danach an eine sog. Book Rights
Registry wenden, wenn sie mit der Digitalisierung und der öffentlichen Zugäng-
lichmachung ihrer Werke nicht einverstanden sind. Die Book Rights Registry
leitet die Einwände an Google weiter. Andernfalls geht Google grundsätzlich da-
von aus, dass gegen die Werknutzung keine Einwände bestehen. Dieser Ansatz
widerspricht dem tragenden Prinzip des Urheberrechts, dass jede – insbesondere

Drucksache 16/13372 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
kommerzielle – Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes grundsätz-
lich nur mit Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist. Durch den von Google
eingeschlagenen Weg werden die Rechteinhaber in einer Weise vor vollendete
Tatsachen gestellt, die zu einer Aushöhlung des Urheberrechts führen kann.

Im Rahmen einer sog. Class Action haben die US-amerikanischen Autoren- und
Verlegerverbände mit Google einen Vergleich geschlossen. Dieser Vergleich,
dessen Wirksamkeit noch der Genehmigung des zuständigen Gerichts im Bun-
desstaat New York bedarf, erfasst auch die Rechte deutscher Autoren und Ver-
lage und zwar aufgrund der Besonderheiten des Internets und der Onlinenutzung
geschützter Werke faktisch auch über den Geltungsbereich des US-amerikani-
schen Copyrights hinaus.

Im Hinblick auf die grundsätzliche rechts- und kulturpolitische Bedeutung des
Falles für den künftigen Umgang mit Urheberrechten im Internet ist es geboten,
dass auch die Bundesregierung über ihre bisherigen unverbindlichen Äußerun-
gen hinaus in dem Verfahren in geeigneter Weise Stellung nimmt und eine die
Rechte deutscher Autoren und Verlage wahrende Lösung mit den ihr zur Verfü-
gung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln aktiv fördert.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. unverzüglich zu prüfen, auf welchem Wege sie die rechtlichen Interessen
deutscher Autoren und Verlage in dem Verfahren um die Zulässigkeit von
Google Book Search wirksam unterstützen kann;

2. dabei insbesondere zu prüfen, inwieweit eine Intervention der Bundesregie-
rung in dem Verfahren vor dem mit der Sache in den Vereinigten Staaten von
Amerika befassten Bundesgericht als Amicus curiae möglich und zweck-
mäßig ist, um die Interessen der deutschen Urheber in diesem Verfahren best-
möglich zu unterstützen;

3. dem Deutschen Bundestag über das Ergebnis ihrer Prüfung und über die auf-
grund dieser Prüfung initiierten Maßnahmen noch vor Ablauf der 16. Wahl-
periode Bericht zu erstatten.

Berlin, den 26. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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