BT-Drucksache 16/13240

Finanzmarktgesetzgebung in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages

Vom 27. Mai 2009


Deutscher Bundestag Drucksache 16/13240
16. Wahlperiode 27. 05. 2009

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian
Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild
Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Edmund
Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen),
Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Michael
Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Dr. h. c. Jürgen
Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst
Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz,
Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Daniel
Volk, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff
(Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Finanzmarktgesetzgebung in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages

Angesichts der Finanzkrise stellt sich die Frage, ob der Deutsche Bundestag und
die Bundesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode die richtigen
Maßnahmen ergriffen hat, um den Finanzmarkt in Deutschland angemessen zu
regulieren. In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD festgehalten:
„Eine der wichtigsten Voraussetzungen für Wirtschafts- und Beschäftigungs-
wachstum ist ein international wettbewerbsfähiger ,Finanzplatz Deutschland‘.
Er ist die Grundlage für effiziente Finanzdienstleistungen für den Verbraucher
und eine gute sowie kostengünstige Kapitalversorgung der Wirtschaft. Der deut-
sche Finanzmarkt besitzt ein großes Potential, das unter Beachtung der ständi-
gen Fortentwicklung der globalen Finanzmärkte in der kommenden Legislatur-
periode weiter ausgebaut werden soll.“

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welche den Finanzmarkt betreffenden Gesetze wurden in der 16. Wahlperi-
ode geändert, aufgehoben oder neu erlassen?

2. Was war jeweils das Ziel dieser Maßnahmen?

3. Wurden die angestrebten Ziele erreicht, und wie begründet die Bundesregie-
rung ihre Auffassung?
4. Inwieweit wurden in der 16. Wahlperiode die Finanzierungsbedingungen für
den Mittelstand verbessert?

5. Inwieweit hat die Bundesregierung den Aufbau eines „Deutschen Mittel-
standsfonds“ geprüft, und mit welchem Ergebnis?

Drucksache 16/13240 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

6. Inwieweit hat die Bundesregierung die Integration des europäischen
Finanzbinnenmarktes zum Nutzen aller Marktteilnehmer vorangetrieben?

7. Inwieweit, und mit welchen Ergebnissen wurde dabei jeweils vor neuen ge-
setzgeberischen Maßnahmen durch eine Kosten-Nutzen-Analyse geprüft,
ob durch die neue Maßnahme ein Mehrwert geschaffen werden kann oder
ob der Markt es besser selber regeln oder die Subsidiarität greifen kann?

8. Welche den Finanzmarkt betreffenden Richtlinien wurden in der 16. Wahl-
periode umgesetzt?

9. Welche dieser Richtlinien wurden nicht Eins zu Eins umgesetzt, und was
war jeweils die Begründung dafür?

10. Inwieweit wurden in der 16. Wahlperiode Produktinnovationen und neue
Vertriebswege nachdrücklich unterstützt?

11. Wie hat sich der Markt für Real Estate Investment Trusts seit dem Jahr 2007
in Deutschland entwickelt, wie bewertet die Bundesregierung dies, und
welche positiven Wirkungen auf Immobilienmarkt und Standortbedingun-
gen hat das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaf-
ten mit börsennotierten Anteilen gehabt?

12. Durch welche Maßnahmen wurden in der 16. Wahlperiode die Investitions-
und Anlagemöglichkeiten für Public Private Partnerships erweitert, wie hat
sich der Markt in Deutschland seit dem Jahr 2000 entwickelt, und wie be-
wertet die Bundesregierung dies?

13. Durch welche Maßnahmen wurde der Verbriefungsmarkt in der 16. Wahl-
periode ausgebaut, wie hat sich der Verbriefungsmarkt seit dem Jahr 2000
in Deutschland entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

14. Hält die Bundesregierung den Ausbau des Verbriefungsmarktes für sinn-
voll?

15. Inwieweit wurden die Regeln für den Bereich Private Equity in der
16. Wahlperiode überarbeitet?

16. Wie viele Unternehmen nutzen die neuen gesetzlichen Möglichkeiten durch
das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteili-
gungen, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

17. Wie hat sich der Private Equity-Markt in Deutschland seit dem Jahr 2000
entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?

18. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode ergrif-
fen, um eine Finanzmarktaufsicht zu schaffen, die unter Wahrung des pri-
mären Zieles der Finanzmarktstabilität die bestehenden Aufsichtsstandards
mit Augenmaß und in gleicher Weise wie in den anderen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union anwendet?

19. Inwieweit wurde die Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der
Finanzen über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
in der 16. Wahlperiode gestärkt?

20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 16. Wahlperiode ergrif-
fen, um in Abstimmung mit den Ländern eine einheitliche Börsenaufsicht
zu schaffen?

21. Welche überflüssigen Regulierungen betreffend den Finanzmarkt wurden in
der 16. Wahlperiode abgebaut?

22. Inwieweit wurde der Anlegerschutz in der 16. Wahlperiode reformiert?

23. Durch welche konkreten Maßnahmen wurde dabei das Leitbild der mündi-

gen Bürgerin/des mündigen Bürgers umgesetzt?

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/13240

24. Inwieweit wurden in der 16. Wahlperiode die Corporate Governance
Regeln an neue Erfordernisse im Licht der internationalen Entwicklung
angepasst?

Berlin, den 27. Mai 2009

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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